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DIPLOM
zur Verleihung der Häpe-Denkmünze an den Seminaroberlehrer und Leiter des Stenographenvereins Oschatz
Karl Gotthelf May durch das königl. stenographische Institut am 16.09.1894


Sammlung: Rico Kahn, Oschatz



Stiftungsurkunde

Um den hohen Verdienst von seit nunmehr 40 Jahren unseres allverehrten Ehrenpräsidenten Herrn Geheimer Rat Häpe um die Verbreitung und Förderung der Gabelsbergerschen Stenographie im allgemeinen nicht nur in unserem engeren Vaterland im Besonderen sich erworbenen dauernde Erinnerung zu sichern, sein leuchtendes Vorbild den jüngeren Gabelsbergerschen in Sachsen bis in die späteste Zukunft vor Augen zu halten und zugleich seinem Ehrenpräsidenten an der Schwelle seines 70. Lebensjahres ein Zeichen der Dankbarkeit seiner Treue zu setzen, stiftet der gesamte Verein der Gabelsbergerschen Deutschen Stenographie-Verein im königlichen Sachsen zur Anerkennung hervorragender Verdienste um die Förderung und Verbreitung der Gabelsbergerschen Stenographie in Sachsen eine Häpe-Denkmünze, für deren Verleihung nächststehende Bestimmungen festgesetzt werden:

§1 Das erste Exemplar der Denkmünze in Silber wird dem Ehrenpräsidenten des Vereins Herrn Geheimer Rat Häpe mit der Bitte überreicht, sie als ein Zeichen der Dankbarkeit und Anerkennung seiner hohen Verdienste um die Förderung und Verbreitung der Gabelsbergerschen Stenografie in Sachsen seitens des gesamten Vereins gütigst annehmen zu wollen.

§2 Weitere Exemplare der Denkmünze in Silber verleiht die Generalversammlung des Gesamtvereins auf übereinstimmenden Vorschlag der geschäftsleitenden Stelle von jeder Generalversammlung für das folgende Geschäftsjahr. Zuerkannt werden von sechs aus dem Gesamtverein angehörenden Vereinen gebildeten Vertrauensausschuss an die dem Gesamtverein angehörigen Vereine, die sich in dem vorhergehenden Jahr um die Förderung und Verbreitung der Gabelsbergerschen Stenografie im Besonderen verdient gemacht haben. Bei jeder Generalversammlung wird nicht mehr als eine Denkmünze verliehen.
Das Vorschlagsrecht steht jeder im Gesamtverein angehörigen Körperschaft zu. Anträge auf Verleihung einer Denkmünze sind nur an den Vereinsvorsitzenden zu stellen, wenn unserer geschäftsleitenden Stelle der sechs der im Vertrauensausschuss angehörigen Vereinen sich für denselben entschieden haben.

§3 Um die Möglichkeit zu schaffen, Einzelnen dem Gesamtverein angehörigen Vereinen, die sich um die Förderung und Verbreitung der Gabelsbergerschen Stenografie besonders verdient gemacht haben, ein Zeichen ehrender Anerkennung teilwerden zu lassen, wird die Häpe-Denkmünze auch in Bronze ausgeprägt und durch übereinstimmenden Beschluss der geschäftsleitenden Stelle und des Vertrauensausschusses auf Vorschlag einzelner Vereine an geeignete Personen verliehen.

Gegenwärtige Stiftungsurkunde ist am 19 Juni 1887 ausgefertigt und vollzogen worden.

Der gesamte Verein der Gabelsbergerschen Stenographie-Vereine im Königreich Sachsen durch das königliche Stenographische Institut als geschäftsleitende Stelle

Oberregierungsrat Professor Heinrich Krieg.

 


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