DIPLOM zur Verleihung der Häpe-Denkmünze an den Seminaroberlehrer
und Leiter des Stenographenvereins Oschatz Karl Gotthelf May durch
das königl. stenographische Institut am 16.09.1894
Sammlung: Rico Kahn, Oschatz
Stiftungsurkunde
Um den hohen Verdienst von seit nunmehr 40
Jahren unseres allverehrten Ehrenpräsidenten Herrn Geheimer Rat Häpe um
die Verbreitung und Förderung der Gabelsbergerschen
Stenographie im allgemeinen nicht nur in unserem engeren Vaterland im
Besonderen sich erworbenen dauernde Erinnerung zu sichern, sein
leuchtendes Vorbild den jüngeren Gabelsbergerschen in Sachsen bis in die
späteste Zukunft vor Augen zu halten und zugleich seinem
Ehrenpräsidenten an der Schwelle seines 70. Lebensjahres ein Zeichen der
Dankbarkeit seiner Treue zu setzen, stiftet der gesamte Verein der
Gabelsbergerschen Deutschen Stenographie-Verein im königlichen Sachsen
zur Anerkennung hervorragender Verdienste um die Förderung und Verbreitung
der Gabelsbergerschen Stenographie in Sachsen eine Häpe-Denkmünze, für
deren Verleihung nächststehende Bestimmungen festgesetzt
werden:
§1 Das erste Exemplar der Denkmünze in Silber
wird dem Ehrenpräsidenten des Vereins Herrn Geheimer Rat Häpe mit der
Bitte überreicht, sie als ein Zeichen der Dankbarkeit und
Anerkennung seiner hohen Verdienste um die Förderung und Verbreitung der
Gabelsbergerschen Stenografie in Sachsen seitens des gesamten
Vereins gütigst annehmen zu wollen. §2 Weitere Exemplare der Denkmünze in Silber
verleiht die Generalversammlung des Gesamtvereins auf übereinstimmenden
Vorschlag der geschäftsleitenden Stelle von jeder
Generalversammlung für das folgende Geschäftsjahr. Zuerkannt werden von
sechs aus dem Gesamtverein angehörenden Vereinen gebildeten
Vertrauensausschuss an die dem Gesamtverein angehörigen Vereine, die
sich in dem vorhergehenden Jahr um die Förderung und Verbreitung der
Gabelsbergerschen Stenografie im Besonderen verdient gemacht haben.
Bei jeder Generalversammlung wird nicht mehr
als eine Denkmünze verliehen. Das Vorschlagsrecht steht jeder im
Gesamtverein angehörigen Körperschaft zu. Anträge auf Verleihung einer
Denkmünze sind nur an den Vereinsvorsitzenden zu stellen, wenn unserer
geschäftsleitenden Stelle der sechs der im Vertrauensausschuss
angehörigen Vereinen sich für denselben entschieden haben.
§3 Um die Möglichkeit zu schaffen, Einzelnen
dem Gesamtverein angehörigen Vereinen, die sich um die Förderung und
Verbreitung der Gabelsbergerschen Stenografie besonders
verdient gemacht haben, ein Zeichen ehrender Anerkennung teilwerden zu
lassen, wird die Häpe-Denkmünze auch in Bronze ausgeprägt und
durch übereinstimmenden Beschluss der geschäftsleitenden Stelle und des
Vertrauensausschusses auf Vorschlag einzelner Vereine an geeignete
Personen verliehen. Gegenwärtige Stiftungsurkunde ist am 19 Juni
1887 ausgefertigt und vollzogen worden.
Der gesamte Verein der Gabelsbergerschen
Stenographie-Vereine im Königreich Sachsen durch das königliche
Stenographische Institut als geschäftsleitende Stelle
Oberregierungsrat Professor Heinrich Krieg. |