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1)

 

1) die oberste Gerichtsbarkeit über das Kloster übte der Papst aus. Es ward zwar zu dem Meißner Bisthume gerechnet, aber der Bischof hatte keine Gewalt darüber. Befugt war er blos, ihm die päpstlichen Bullen bekannt zu machen, Ablaß zu ertheilen und auf Ersuchen die Gebäude des Klosters und der Kirche einzuweihen. Anstatt des Bischofs war das Kloster dem Provinzial der Sächsischen Provinz und nebst diesem dem in der Meißner Diöces angestellten Voigt der Minoriten (advocato religiosorum custodiae Misnensis ordinis minorum) unterworfen. In den Ringmauern des Klosters stand die Oberaufsicht dem Guardian zu.

2) Die Klosterpersonen, an der Zahl 12 bis 16, bestanden entweder aus Religiosen oder aus Layenbrüdern.
Die Religiosen waren Mitglieder des großen Ordens der Franciscaner, deren Stifter Franciskus 2) war und gehörten zu der gemäßigtern Partei derselben, welche die vom Papst Gregorius IX. im J. 1231 gemilderte Regel ihres Stifters von der Armuth annahm, und sich dadurch von derjenigen Partei unterschied, die sich der strengen Regel von der Armuth unterwarf und daher Brüder von der regulirten Observanz nannte.
Außer dem Namen der Franciskaner führten sie auch die übrigen Namen dieses Ordens. Um sich von den Dominikanern zu unterscheiden, nannten sie sich kleine Brüder, Minoriten, Fratricellen. Bettelmönche hießen sie, weil sie sich ihren Unterhalt erbettelten, was sie nicht für entehrend, sondern für ehrenvoll hielten 3) . So führten sie auch den Namen Barfüßer, der oft in Barphoten verwandelt ward, weil ihnen die Ordensregel auflegte, barfuß zu gehen. Graue Mönche wurden sie von ihrer grauen Ordenskleidung genannt und dadurch von den weißen Mönchen, den Augustinern, unterschieden. Bei dem Eintritt in das Kloster legten sie das Gelübde des Gehorsams, der Keuschheit und der Armuth ab. Der Gehorsam verpflichtete sie, ihren Willen dem Willen des Papstes und ihrer Vorgesetzten ohne Vorbehalt und Einschränkung zu unterwerfen, gottesdienstliche Handlungen nach Vorschrift der Römischen Kirche enzurichten, nicht wider die Kirchenverfassung und ohne Erlaubniß des Vorstehers zu predigen und dergleichen. Durch das Gelübde der Keuschheit verbanden sie sich, allen Umgang mit Personen des zweiten Geschlechts zu vermeiden und die Schwellen eines Jungfrauenklosters nicht zu betreten. Das Gelübde der Armuth war nach dem strengen Sinne ihres Stifters schwer zu halten, denn es verlangte, daß sie weder Eigenthum besitzen, noch entweder selbst oder durch Vermittelung Anderer Geld annehmen sollten. Allein man wußte die Strenge dieser Regel zu mildern. Einige aus dem Orden wandten sich an den Papst Gregorius IX. und baten um Milderung, die sie auch 1231 erlangten. Sein Nachfolger Innocentius IV. erklärte die Regel also, daß die Franziskaner zwar Oerter, Häuser, Hausrath, Bibliotheken und andere Sachen besitzen könnten, daß aber das Eigenthums-Recht darüber der Römischen Kirche zustehen und ohne Einwilligung des Papstes nichts davon verkauft, vertauscht oder auf andere Art veräußert werden sollte. Eben so fand man Mittel, das Lästige des Verbotes, Geld anzunehmen, weniger lästig zu machen. Die Päpste verstatteten, Conservatoren, Procuratoren, Syndicos oder Vorsteher anzunehmen. Bei der Wahl der Conservatoren waren die Mönche nicht an Bischöfe, Aebte oder Archipresbyter gebunden, sondern sie konnten dazu auch den Guardian ihres Klosters wählen. Als die Conventbrüder in dem hiesigen Kloster im Jahre 1494 mit dem Pfarrer an der Aegidius-Kirche über das Recht, Beichte zu hören, in einen Proceß verwickelt wurden, so ward von jenen zur Untersuchung und Schlichtung des Streites der Notarius und Clericus in der Würzburger Diöces, Nicolaus Buchner, sonst Dresler von Fulda genannt, gewählt. Außerdem hatten sie auch immerwährende Vorsteher, die von dem Provincial der Sächsischen Provinz gewählt, dem Papste präsentirt und ins Amt gewiesen wurden. Die Mitglieder des hiesigen Raths-Collegium hatten das Amt der Klostervorsteher auf sich; denn sie werden in einer Urkunde von 1492, darin Georg Pflug auf Lampertswalda unsern Klosterbrüdern 100 Gl. zu einer Tonne Heringe schenkte, ausdrücklich die obersten Vorsteher und Vormünder der Brüder des Klosters genannt, und ersucht, sie nach Nothdurft mit Heringen zu versorgen und die Ausgabe in Rechnung zu bringen. Nächst diesen gab es noch untere oder bürgerliche Vorsteher, die man auch geistliche Freunde nannte. Jeder, der dazu gewählt ward, machte sich eine Ehre und ein Verdienst daraus, ein Amt zu verwalten, vermöge dessen er für die Klosterpersonen die nöthigen Bedürfnisse einzukaufen schuldig war. Caspar Schütz, Valentin Bürger, Caspar Große und Georg Wenzel verwalteten dies Amt in den Jahren 1494.1497 und 1503. Die angelobte Armuth der Mönche ersteckte sich sogar bis auf ihren Ordenshabit. Alles, was ihnen ihr Stifter als Kleidung zu tragen erlaubte, war ein Tuchrock oder eine schwarz und weiß melirte und von Wolle, wie sie die Natur gab, gewebte Kutte mit einer Kapuze und einer andern ohne Kapuze, die sie mit einem Stricke, statt eines Gürtels, umbanden, nächstdem ein Paar Beinkleider. Zwar mußten sie in der Regel barfuß gehen, doch waren ihnen im Nothfalle hölzerne Schuhe oder lederne Sandalen vergönnt.
Ihre täglichen gottesdienstlichen Verrichtungen bestanden in genauer Beobachtung der Siebengezeiten, welche horae canonicae genannt wurden, weil die kirchlichen Verordnungen (canones) den Geistlichen vorschrieben, mit welchen Gebeten und Lectionen sie sich täglich in gewissen Stunden beschäftigen sollten. Jene Siebengezeitenwaren sieben Zeiten des Tages, in welchen die vom Bischofe Pelagius I. im 6. Jahrhunderte verordneten 7 Betstunden gehalten wurden. Die erste fing sich mit der dritten Stunde des Tages an, und so ging es von drei zu drei Stunden fort, bis Nachts um 12 Uhr, wo mit der letzten der Beschluß gemacht ward. Außerdem ward an Sonn- und Festtagen geprediget, Messe gelesen, an bestimmten Tagen Beichte gehört und alles gethan, was der Kultus der Römischen Kirche forderte.
Die hiesigen Franziskaner bedienten sich auch der Vorrechte, die ihrem Orden von den Päpsten verliehen worden waren. Darin gehörte das Recht, nicht nur in ihren eigenen, sondern auch in fremden Kirchen, ja sogar auf den Gassen zu predigen, wiewohl sich keine Nachricht findet, daß sie von diesem Rechte namentlich in unserer Stadt Gebrauch gemacht hätten. Ein zweites Vorrecht war, alle, die zu ihnen kamen, Beichte zu hören, ohne daß es der hiesige Pfarrer hindern durfte, wenn auch der Beichtende zu seiner Parochie gehörte. Daß darüber manche Mishelligkeiten, wovon weiter unten ein Beispiel vorkommen wird, entstanden, war darum ganz natürlich, weil die Rechte des Pfarrers sehr beeinträchtigt wurden. Endlich war es den Mönchen verstattet, alle Stadtbewohner, die es verlangten, in ihre Kirche oder auf ihren Kirchhof begraben zu lassen, diejenigen jedoch ausgenommen, die im Banne gestorben waren. Auch dieses gab zu manchen Verdrießlichkeiten Anlaß, wie ein weiter unten angeführtes Beispiel lehren wird.
Die Ordnung, welche die Ordenspersonen unter sich hatten, bestand in Folgendem. Einige verwalteten gewisse Aemter, die übrigen wurden als bloße Conventbrüder betrachtet. Das oberste Amt bekleidete der Guardian, der über die andern Mönche die Aufsicht führte, und darüber wachte, daß sie sich mit der Kleidung, Lebensart, den Sitte, der Disciplin, dem Umgang, der Enthaltsamkeit, dem Gehorsam, der Armuth u.s.w. nach den Ordensregeln richteten. Den nächsten Platz nach ihm nahm der Vice-Guardian ein, der in seiner Abwesenheit seine Stelle vertrat. Dann folgten die Senioren oder Aeltesten, die aus den ältesten, ihrer Wissenschaft und ihres Wandels wegen in gutem Rufe stehenden, Mönchen genommen wurden. Der Guardian zog sie bei täglichen Angelegenheiten zu Rathe und in seiner Abwesenheit sahen sie auf die Zucht der Brüder insbesondere und auf das Wohl des Klosters überhaupt. Nach ihnen kamen die Lesemeister (lectores), von denen einige die Messe und andere nur über Tische lesen mußten 4) . Die Prediger oder Prädicatoren nahmen die nächste Stelle nach ihnen ein. Der Sakrister oder Küster war der letzte, der ein Amt bekleidete. Er hatte die zum Kirchendienste nöthigen Kleidungsstücke, Ornate, Geräthe und selbst die Kostbarkeiten und den Schmuck in seiner Verwahrung. Die übrigen Convent-Brüder, die kein bestimmtes Amt im Kloster verwalteten, wurden zu Verrichtungen außer demselben gebraucht. Sie mußten unter andern theils in der Stadt, theils in auswärtigen Orten, Allmosen einsammeln, in denen sie, wie z.B. in Leißnig 5) ein besonderes Haus hatten, worin sie die erhaltenen milden Gaben einstweilen aufbewahrten.
Außer den jetzt beschriebenen Religiosen oder Geistlichen gehörten zu den Klosterpersonen auch noch die Laienbrüder oder Weltlichen, welche von dem ehemaligen General der Franziskaner-Klöster, dem Cardinal Bonaventura im Jahre 1270 zuerst eingeführt wurden. Ein solcher Laienbruder war schlechter als ein Religiose gekleidet, kam niemals an den Chor, wohnte keinem Kapitel bei, und stand nicht in dem Orden. Daher war er zwar zu dem Gelübde der Keuschheit und der völligen Armuth nicht verbunden, wohl aber zu einem beständigen Gehorsam verpflichtet. Er ward nur bei sogenannten weltlichen Angelegenheiten des Klosters gebraucht und bald in der Küche, bald in der Pforte und dergleichen Orten angestellt. Da diese Personen ihrer Unwissenheit wegen keine Geistlichen werden konnten, so beschäftigten sie sich durchaus mit körperlichen Arbeiten und suchten dadurch den schuldigen Eifer für Religion zu beweisen, den sie durch Geistesbeschäftigung an den Tag zu legen unfähig waren.

3) Zu den Grundstücken des Klosters gehörten die Klostergebäude, die Kirche, der Klostergarten, eine Wiese, worüber jetzt der Weg von der Schaafbrücke nach dem Thalgute führt und 4 Stücken Holz, die oben genannt worden sind 6).

4) Die Einkünfte waren theils gewisse, theils ungewisse. Zu den gewissen rechne ich die jährlichen Geldzinsen, die von den gestifteten Gedächtnißfeiern der Verstorbenen einkamen, z.B. 5 Sch. Gülden von den Jahrrenten unsrer Stadt, die Markgraf Wilhelm I. dem Kloster angewiesen hatte 7) , 9 Gl. 4 Gr. 4 Pf. 1 Hl. von einigen Gütern in der Stadt, in Merkwitz und Leißnitz, auf welchen die Kapitale von gestifteten Jahresgedächtnisse lagen 8) ; 10 Gr., die Ludwig und sein Sohn Peter von Lesening auf Bornitz am 18. März 1380 legirt hatten; 6 Gr. am Dorotheentage n(den 6. Febr.) 1427 gestiftet von dem Altaristen des Lehns zum h. Kreuz in Borna, Friedrich von Grünrode 9) ; 1 Sch. Groschen, durch das Kloster zu Seußlitz von 30 Sch. Groschen Kapital zu errichten, das Peter von Lesenig und seine Gemahlin, Elisabeth, am Sonnabende nach Crucis (den 17. Sept.) 1463 daselbst niedergelegt hatte 10) ; 5 Gl. von dem Rittergute Lampertswalda, als Stammzinsen von 100 Gl., die der Besitzer, Georg Pflug, nebst seiner Gemahlin, Anna, mit Einwilligung seiner Erben, Otto's und Nickol's, und seiner Tochter, Metzin, im Jahre 1492 zu einer Tonne Heringe beschieden hatten 11) ; 5 Gl. Zins von 100 Gl. Kapital, das die Kinder des Amtsvoigts, Michael Petzolds, auf sein Verlangen, 1505 deponirt hatten 12) ; 5 Gl. Interessen von 100 Gl., die am Tage des Leichnams (d. 19. Jun.) 1509 Bastians von Wolkwitz Wittwe, Barbara, vermacht hatte, wie dieß in dem Stadtbuche berichtet wird.
Unter die ungewissen Einkünfte des Klosters sind die Gelder zu zählen, welche von hiesigen Einwohnern theils für die Erlaubniß, sich in die Kirche, oder auf dem Kirchhofe begraben zu lassen , theils für Todtenmessen eingingen. In diese Classe gehören auch die Vermächtnisse, wobei kein Jahrgedächtniß zu halten verordnet war. Von dieser Art waren folgende. Im J. 129 bestimmte der Propst zu Bautzen, M. Theoderich Tilemann, von Torgau gebürtig 13) , in dem vier Tage vor seinem Ende aufgesetzten Testamente dem Kloster eine gewisse Summe, deren Betrag ich aber nicht anzugeben vermag. Elisabeth Myroin vermachte 1495 dem Klosterprediger, Gottschalk, eine Kappe und Barbara, die Wittwe eines gewissen Bastian von Wolkwitz, schenkte 1509 28 Rh. Gl. zur neuen S. Annen-Kapelle (siehe oben). Herzog Georg gab Mittwochs nach dem Feste Mariä Reinigung (d. 2. Febr.) 1528 dem hiesigen Amtsvoigt, Jobst Riegel, Befehl, den Mönchen eine halbe Tonne Heringe zuzustellen, und die Brüderschaft der Krone oder des heiligen Scheins der Maria und des Rosenkranzes stiftete 1497 einen Altar in der Klosterkirche (siehe oben). Nicht weniger erlangten die Klosterbrüder bei ihren Bittumgängen Geld, Getreide, Hausrath, Kleidungsstücke und andere Bedürfnisse. Sie hatten eine eigene Scheune, (siehe oben) worin sie das Getreide, das ihnen geschenkt ward, aufbewahrten und ausdreschen ließen. In dem Fragmente eines Ausdrusch-Registers, das sich auf der innern Seite einer Bücherschaale in der Kloster-Bibliothek befindet, wird gemeldet, daß von Gallus 1473 bis Lätare 1473 48 Sch. Korn und 25 Sch. Hafer ausgedroschen worden sind, woraus sich annehmen läßt, daß ihr Allmosen an Getreide nicht unbeträchtlich gewesen sein könne. Auch die Ablaß-Briefe, die ihre Kirche erhalten hatte, waren einträglich für sie. Papst Innocentius IV. ertheilte den 19. Sept. 1246 allen, die ihnen zur Errichtung ihrer Klosterkirche und anderer Gebäude hülfreiche Hand leisten würden, 40 Tage Ablaß. Bischof Conrad erließ in eben diesem Jahre nicht nur allen, die bei ihren Oratorien am Tage der Einweihung erscheinen würden, eine Fasten und 40tägige Buße, sondern ertheilte auch denen, die sich am Tage des h. Franciskus und Antonius dabei einfänden, 40 Tage Ablaß für jedes Jahr 14) . Ein gewisser Heinrich zu Braunschweig schenkte am Pfingsttage (den 14. Apr.) 1381 allen denen 40tägigen Ablaß, welche bei einigen Festen in der hiesigen Klosterkirche andächtig erscheinen oder etwas zu den Kirchenfenstern oder andern kirchlichen Verzierungen beitragen, auch beim ersten Anschlage des Impletorium zu Ehren der Maria 7 Ave-Maria beten würden >15) . Der Bischof zu Meißen, Nicolaus I. bestätigte zu Nossen am Tage der 10.000 Märtyrer (den 22. Jun.) 1381 diesen Ablaß und legte von dem Seinigen noch 40 Tage Ablaß von Sünden und von einer Fasten dazu. Der Cardinal und päpstliche Legat durch ganz Deutschland und andere Länder, Raimund, sicherte der zu Ehren der Marienkrone im Kloster errichteten Brüderschaft und allen, die den Feierlichkeiten, welche man zum Andenken der aus dieser Brüderschaft Verstorbenen des Jahres siebenmal mit Vigilien, Seelmessen und Jahrgezeiten anstellte, vom Anfange bis zum Ende beiwohnen, das Kirchengebäude im baulichen Wesen erhalten, auch die Kirche mit Büchern, Kelchen. Lichtern und andern zum Gottesdienste erforderlichen Stücken versehen würden, für jeden Tag einen Ablaß von 100 Tagen zu 16) . Manchen Geldzufluß erhielt das Kloster auch durch die Heiligthümer, die Churfürst Friedrich der Weise, auf Fürbitte des hiesigen Guardians, seines Beichtvaters, Jacob Voigts, von Inspruck aus Montags nach Quasimodogeniti, 1517 überschickt hatte. Sie bestanden in einem Stück von dem heilgen Kreuz, in der Milch unsrer lieben Frauen, der heil. Anna und heil. Barbara, in einem Theil von dem Kinnbacken des h. Bartholomäus, des h. Sebastian und des h. Martin, Sigismunds, Georgs und des h. Blasius, in einem Zahn des h. Christophs, h. Mauritius, Valentins, und in einem Theile von dem Haupte des h. Zacharias und in andern Seltenheiten mehr. Da de erwähnten Heiligen mehrentheils an den Altären in der hiesigen Stadtkirche, in der Kapelle des Georgen-Hospitals und an andern Orten verehret wurden, so kann man leicht ermessen, daß die Wallfahrten zu jenen Heiligthümern nicht gering gewesen sein und dem Kloster manchen Gewinn gebracht haben werden.

5) Das Kloster-Siegel stellte, wie das Altar-Blatt in der Klosterkirche die Auferstehung Christi vor, der in der linken Hand das Kreuz mit der Siegesfahne hält, die rechte Hand gen Himmel erhebt und sich über dem geöffneten Grabe, an dessen rechter Seite der Stein liegt, der es bedeckte, siegreich emporschwingt. Die Umschrift lautet also: S. FRATRVM MINIRVM I OZZETS 17).

6) Verzeichniß der Klosterpersonen und zwar zuerst der Guardiane. Aus dem Zeitraume der ersten 69 Jahre des Klosters, worin 1246 das erste Provizialkapital gehalten ward 18) , kann ich keinen Guardian nennen. Der erste unter den bekannten ist Johann von Goslar. Vor ihm sagte sich Cäcilia, Thamms von Marutz hinterlassenen Wittwe, am 25. Nov. 1297 von dem Patronat-Rechte der Kirche zu Bortewitz, des jetzigen ´Filials von Bockelwitz in der Leißniger Ephorie, los, welches ihr und ihren Erben auf Lebenszeit vom Abte zu Bucha verliehen worden war und vorher zur Kirche in Leißnig gehört hatte 19).
Johannes Ryppin. Im Jahre 1397 ward ihm auf dem Provizial-Kapitel zu Eger am Pfingstfeste (den 10. Junius) das Diplom zum Amte eines hiesigen Guardians von dem Professor der Theologie und General der Minoriten in Sachsen ausgestellt 20).
Johannes stellte als Guardian, am Dorotheen-Tage (den 6. Febr.) 1427 die schon oben gedachte Versicherung-Urkunde aus, dem Besitzer des Altars zum h. Kreuz in Borna ein Jahresgedächtniß zu halten. Er erlebte das Unglück, daß gegen Weihnachten 1429 das Kloster, so wie die ganze Stadt, von den Hussiten mit Feuer verwüstet ward 21).
Wie der Guardian hieß, der im J. 1465 einige Abgeordnete aus dem hiesigen Kloster zu dem allgemeinen Ordens-Kapitel in Freiberg sandt 22) , kann ich nicht sagen.
Laurentius verpflichtete sich mit dem ganzen Kloster-Convent, am Tage des h. Valentin 1492 alles dasjenige zu halten, was Georg Pflug aus Lampertswalda, in seinem Testamente, (siehe oben) verordnet hatte.
Conradus Lesenitz, 1492
Nicolaus von Lesenitz, der sich in den Büchern, die er besaß und die in der Klosterbibliothek aufbewahrt sind, auch nur schlechthin Leßnitz schreibt, war Guardian 1494 und 1495. In einem Notariats-Instrumente, wovon bald weiter die Rede sein wird, heißt der erste Guardian, (Proto-Guardianus) darum, weil es zu seinen Zeiten auch noch einen Vice-Guardian gab. Während seiner Amtsführung hatte der Kloster-Convent einen dreifachen Streit mit dem hiesigen Pleban, Gregorius Geyer. Der erste Streit entstand aus einem Eingriffe, den der Pleban in die Rechte des Convents gethan hatte. Eine kranke Frau beichtete nämlich vor ihrem Ende noch einmal bei einem Mönche und erwählte sich aus freiem Willen ihr Begräbniß auf dem Klosterkirchhofe. Der Pleban, der davon gehört hatte, verbot dem Schwiegersohn und der Tochter der Verstorbenen, eine Klosterbruder zu den Vigilien einzuladen und zum Leichenbegängnisse einzulassen. Um den Pleban nicht noch mehr zu reizen, erscheinen zwar die Brüder nicht bei den Vigilien und büßten die für die Messe ausgesetzten 12 Gr. willig ein. Allein die Leidtragenden ersuchten am zweiten Tage den Guardian und die übrigen Klosterbrüder, die Leichge am Thore des Pfarrkirchhofs, sobald das Begängniß in der Stadtkirche vollendet sei, anzunehmen und mit dem Gesang auf den Klosterkirchhof zu bringen. Der Guardian erwartete daher mit den Klosterbrüdern die Leiche vor dem Stadtkirchhofe. Da jedoch da Begängniß ungewöhnlich lange dauerte und ein einfallender Regen den Brüdern sehr beschwerlich war; so begab sich der Guardian mit dem Prediger Gottschalk in die Kirche, um nach der Leich zu sehen. Als sie der Pleban gewahr ward, brach er in Gegenwart einer großen Menge Volks in beleidigende Worte aus und hieß sie aus der Kirche gehen. Der Guardian entfernte sich augenblicklich, aber Gottschalk blieb und ward noch heftiger angeschrieen. Die Träger, die mittlerweile die Leiche forttragen wollten, hielt der Pleban zurück und verlangte, daß sie es nicht eher thun sollten, als bis sich Gottschalk aus der Kirche und vom Kirchhofe entfernt hätte. Durch die Bitten des Bürgermeisters Blasius Beichau und vieler Bürger ließ sich Gottschalk endlich bewegen, die Kirche zu verlasen; der Pleban ließ auf Zureden die Leiche folgen und die Brüder vollendeten das Begräbniß. Diese Sache ward weitläufig, denn die Franciskaner suchten ihr Privilegium. jede Person, die es verlangte, Beichte hören zu können, zu behaupten. u dem Ende ließ der Guardian von dem requirirten Notarius und Clericus der Magdeburger Diöces, Johann Zschepe, nicht nur ein Instrument über die Eingriffe des Plebans am 11. Dec. 1494 im 3. Jahre der Regierung Papst Alexander VI. aufsetzten 23) , sondern auch die Previlegien seines Ordens bei dem Convent in Freiberg abschreiben und von dem Clericus Nicolaus Buchner aus Fulda, der päpstlicher und kaiserlicher Notarius war, ein gleiches Instrument am 15. Jan. 1495 fertigen 24) . Die zweite Differenz erhob sich über die Beschuldigung des Plebans, daß Gottschalk das Geld von der verstorbenen Elisabeth Myroin an sich behalten habe und die Mönche Testamente zu fertigen und in andern Häusern unterzuschiebne pflegten. Diese Beschuldigung ward, nach Aussage der Zeugen, die auf Requisition des Guardian und Gottschalks der genannte Notarius Buchner darüber abhörte, unbegründet befunden 25) . Den dritten Zwist veranlaßte der Pleban Geyer dadurch, daß er den Kapellänen verboten hatte, den Personen, die bei den Franziskanern außerhalb des Klosters beichten würden, die Sacramente zu reichen und die letzte Oelung zu geben. Die Veranlassung zu diesem Verbote aber hatte die Ehefrau des in der Vorstadt wohnenden Gärtners Georg Löbenichts gegeben. Auf Befragen des Notarius Buchner bekannte sie, daß sie, um zu beichten, nach dem Convent-Bruder geschickt habe. Nach geschehener Beichte habe sie den Pleban um einen Kapellan ersuchen lassen, der sie mit dem Sacramente und der letzten Oelung versorgen möchte. Als nun der Kapellan Urbanus zu ihr gekommen sei, so habe er, nach hergebrachter Sitte und Gewohnheit, ein Bekenntniß ihrer Sünden verlangt, habe aber auf ihre Versicherung, daß sie es bereits vor einem Convent-Bruder abgelegt habe, nicht nur geäußert, er dürfe ihr, dem Verbot des Plebans gemäß, die Sacramente nicht reichen, sondern auch noch hinzugesetzt, daß die Mönche zwar in ihrem Kloster, aber nicht in andern Häusern Beichte hören durften. Hierauf sei der Kapellan unverrichteter Sache fortgegangen. Ueber diesen Vorfall verfertigte, auf Verlangen des Proto-Guardians Leßenitz und des Vice-Guardians Lupus, der Notarius Buchner ein Zeugen-Instrument 26) . Diese Streitigkeiten können als Beiträge zu den vielen anderweitigen Zeugnissen angesehen werden, daraus sich erweisen läßt, daß aus den Privilegien der Franciskaner mancher ärgerliche Zwist entstanden ist. Sie konnten, wenn sie sonst nicht verträglich leben wollten, den Weltpriestern und ihren Eingepfarrten durch tägliche Eingriffe in das Amt der Erstern sehr lästig werden, zu beachten nicht verbunden waren 27).
Jacob Voigt, 1496 ein sehr gelehrter und angesehner Man, der 1492 Voigt der Minoriten in der Custodie Meißen (advocatus religiosorum custodiae Misnensis ordinis minorum) und Guardian des Franciskaner-Klosters in Torgau 28) war. Er hatte sich der ausgezeichnetsten Zuneigung des Churfürsten, Friedrich des Weisen, zu erfreuen, den er im Jahre 1493 auf seiner Reise in das gelobte Land begleitete 29) . Nach seiner Rückkehr ward er an dem hiesigen Kloster als Guardian angestellt. Er wirkte 1502 bei dem Cardinal Raimund die Bestätigung der Brüderschaft zur Marienkrone und 1517 die obengedachten Heiligthümer für dieselbe aus. Seine zahlreichen Bücher, die meistens das geistliche und weltliche Recht betreffen, befinden sich unter den Büchern der Kloser-Bibliothek und jedes ist mit der eigenhändigen Aufschrift seines Namens bezeichnet. Um das J. 1508 wählte ihn Friedrich der Weise zu seinem Beichtvater, der er noch 1520 war 30) . Luther 31) nennt ihn seinen Freund und trägt 1518 dem churfürstlichen Hof-Kapellan, Staatssecretair und Sächs. Historiker, Spalatin, einen Gruß an ihn auf 32) . Seckendorf 33) führt an, daß auf Voigts uns Spalatins Anrathen, 1522 von den Wittenbergern verlangt worden sei, die Misbräuche der Messe in Schriften darzustellen, und erzählt, daß Voigt 1519 den Churfürsten zur Abänderung einer Stiftung, die 1506 gemacht worden war, bewogen habe. Dieser Stiftung gemäß, die das kleine Chor genannt ward und der ein besonderer Dechant vorgesetzt war, sollten in der Domkirche zu Meißen 4 Priester mit 8 Choralen und 16 Singeknaben zu gewissen Stunden, nach den Domherrn, der Maria zu Ehren Messe halten. auf Voigts Rath ward sie in dem genannten Jahre in ein Chor umgeschaffen, das wöchentlich vom Donnerstage an bis zum Sonntage, die sonstin der Marterwoche gewöhnlichen Psalmen und Gesänge zu Andenken an das Leiden Jesu lesen und singen sollte. Als Spalatin, der dieser Veränderung auch gebraucht ward, Luthers Gutachten darüber verlangte; so misfiel die neue Ceremonie zwar nicht ganz, allein er billigte sie darum nicht, weil sie leicht gemisbraucht werden, und Anlaß zu der irrigen Meinung geben könnte, als ob des Lesen und das Geplerr der Gebete den Gottesdienst selbst ausmache 34) . Andreas Carlstadt eignete seinen Tractat wider Johann Eck de verbo Dei unserm Voigt zu 35) , der als Friedrichs Beichtvater 1522 in der heiligen Woche in einem hohen Alter starb 36).
Vice-Guardian hieß seit 1495 Sebastian Lupus, vermuthlich darum, weil er des Guardian Voigts Stelle vertrat, sobald diesem die Geschäfte, die er als Voigt der Minoriten in der Custorie Meißen zu besorgen hatte, aus der Stadt riefen.
Aelteste waren 1492 Balthasar Naumann, Paulus Zyschau und Melchior Textor.
Das Amt eines Küsters versah bei der Aufhebung des Klosters 1539 Franciscus Sattler, von Grimma. Er hatte es 50 Jahre verwaltet, und bekam daher von dem Rathe seinen Unterhalt bis zu seinem Tode.
Von den Predigern ist allein Gregorius Gottschalk durch seinen Zwist mit dem hiesigen Pleban (siehe oben) der Vergessenheit entrisen worden.
Von den Conventbrüdern, die kein besonderes Klosteramt bekleideten, kann ich nur folgende angeben: Aegidius Gründel, 1486; Martin Gurlitz, 1487; Johann Kühne, 1499; Melchior Lewben (Leuben), 1502; Michael Voigt,1502; Onophrius, 1516; Melchior Frauenscheiner, 1514; Thomas Bonin, 1519; Balthasar Kenneler von Oschatz, war im Jahre 1539 bei Aufhebung des Klosters noch Ordensbruder.
Unter den Laienbrüdern finde ich nur Simon König, einen Schuhmacher aus Oschatz, der bei der Aufhebung des Klosters bereits 28 Jahr darin gewesen war.


Die geistlichen Brüderschaften waren nicht anders, als Vereine zur Beförderung der Andacht und Frömmigkeit. Theils der Glaube an den hohen Werth der sogenannten guten Werke und an die ausgezeichnete Kraft der Fürbitten der Mönche, theils der Wunsch vieler weltlichen Personen, auch außerhalb der Klöster ein frommes Leben führen und an den Verdiensten und Fürbitten eines geistlichen Ordens Antheil haben zu können, veranlaßten und begünstigten die Errichtung solcher Gesellschaften, deren Mitglieder nicht nur geistliche, sondern auch weltliche Personen beiderlei Geschlechts waren. Obgleich die Mitglieder eines solchen Vereins keinen Ordenshabit trugen, so beobachteten sie doch gewisse Regeln und glichen in dieser Hinsicht andern Ordenspersonen 37).

Die Brüderschaft der Jacobiten, die von dem Apostel Jacob, dem Großen, den sie verehrte und der der Heilige der Hutmacher war, ihren Namen hatte, scheint mir die älteste in unsrer Stadt gewesen zu sein. Schon im J. 1464 hatte sie einen Altar in der Jacobs-Kapelle, der jetzigen Sacristei, gestiftet, und für denselben 1475 einen Ablaß-Brief von 6 Cardinälen ausgewirket (siehe oben). Im J. 1518 stellte sie eine Quittung an den Rath zu Chemnitz wegen erhaltener 25 Gl. aus 38) . Als der hiesige Rath 1538 das neuerbaute Rathhaus verlängern wollte, so war das Haus der Jacobiten-Brüderschaft unter denen, die er zu diesem Behufe kaufte (siehe oben).
Fast von gleichem Alter war die Brüderschaft der hiesigen Kürschnergesellen, die am Sonntage nach Oculi 1472 ihre Willkür von dem hiesigen Rathe bestätigen ließen 39) . Gleich im Anfange sagen sie, daß sie zu Gottes, der Himmelskönigin Maria und aller Heiligen Lobe eine Brüderschaft errichtet und sich verpflichtet hätten, alle Punkte der Willkür zu halten. Einer von diesen Punkten verband einen jeden Gesellen, bei den Vigilien, dem Begängnisse und der Messe, die für einen Verstorbenen aus der Brüderschaft gehalten würde, gegenwärtig zu sein. Wer es unterließ, mußte einen Bierdung Wachs Strafe erlegen. Diese Brüderschaft hatte von einem ausgeliehenen Kapital im Jahre 1516 52 Gr. 6 Pf. jährlichen Zins zu erheben 40) Sie wird in Rechnungen eine geistliche Brüderschaft genannt, woraus man siehet, daß ihre Willkür nicht bloß einen weltlichen, sondern auch einen religiösen Zweck gehabt habe.
Die Kalandsbrüderschaft war, wie anderwärts, ein Verein geistlicher und weltlicher Personen, die für die Seelen der verstorbenen Mitglieder beteten, sangen, Messe lesen ließen, Geld austheilten und am ersten Tage eines jeden Monats zusammen kamen. Da nun dieser Tag im Latheinischen bekanntlich Kalendae genannt wird, so erhielten sie davon ihren Namen. Wenn die Kalands-Brüderschaft gestiftet und von dem Bischof in Meißen bestätiget worden ist, läßt sich nicht bestimmen. Die Kämmerei-Rechnung von 1494 erwähnt sie zuerst. In diesem Jahre hatten sie aber schon eine so gute Kasse, daß sie im Stande war, ein Kapital von 17 Sch. 30 Gr. auszuleihen, was ein frühes Dasein derselben voraussetzt. Was ihre Einrichtung anbetrifft, so ist sie ohnstreitig der Einrichtung dieser Gesellschaften in andern Städten gleich gewesen. Ihre Vorgesetzten, die aus den weltlichen Mitgliedern, Laienbrüder genannt, genommen wurden, führten den Namen der Vorsteher; ihr Amt bestand in der Aufsicht, daß die Zinsen von den ausgeliehenen Kapitalien, ihrem Zwecke gemäß, zur Verpflegung der Kranken und Gebrechlichen und der Beerdigung der Verstorbenen angewendet wurden 41) . Das Vermögen der Brüderschaft war seit 1494 so angewachsen, daß ihre Vorsteher 1497 aufs neue ein Kapital von 70 Gl. auf Zinsen verborgen konnten. Diese Gesellschaft besaß ein eigenes Haus, die Badestube genannt, das sie J. 1511 gekauft (siehe oben) und wozu der Rath 7 Sch. vorgestreckt hatte. Hier hielt sie ihre Zusammenkünfte. Ihre Vorsteher, Barthel Stubenfehl und Michael Grobei, verkauften es, wie das Stadtbuch meldet, mit Wissen und Willen der übrigen Mitglieder im J. 1523 an den Bader, Georg Teucher, für 220 Gl. An andern Orten rissen so viele Unordnungen in den Kalandsbrüderschaften ein, daß selbst die Bischöfe in ihren Synodal-Verordnungen dagegen zu eifern genöthiget waren. Von denselben scheinen indessen diehiesigen Kalander frei geblieben zu sein, da sich in den Nachrichten nirgends Spuren davon finden. Sie standen vielmehr in Ansehen und der Rath erwies ihnen iene ausgezeichnete Achtung. Im J. 1514 schenkte er ihnen 2 Sch. 6 Gr. zu Wachskerzen, die sie entweder an jedem Tage in der Pfarrkirche oder dann gebrauchen solten, wenn sie mit dem Sacrament ins Kloster gingen. Da sie mit auf dem Chore sangen, so gab ihnen der Rath ein gewisses Gratial an Gelde aus der Kämmerei, wie bei den J. 1507, 1512, 1525, 1529 und 1537 angemerkt ist. Seit 1537 aber erhielten sie, nach einem besondern Beschluß des Rths jährlich 21 Gr. damit die den Advent und das Jahr hindurch desto fleißiger im Singen auf dem Chore sein möchten. Wenn sie in dieser Verrichtung genannt werden, führen sie immer den Namen der Stabilisten 42) . Aus den Rechnungen, die ihre Vorsteher vor dem Rathe ablegten, erhellet, daß sie 1 Sch. 45 Gr. oder 5 Gl. jährliches Einkommen und noch überdieß 2 Gr. von einem Garten hatten, wovon sie die Ausgaben bei Begängnissen, für Lichter u. dgl. bestritten. Nach der Reformation wurden sie zum Gesange und zur Vocalmusik beibehalten und mit dem Namen der Cantorei-Gesellschaft belegt, wovon an einem andern Orte Nachricht gegeben werden wird.
Die Brüderschaft des Marien-Rosenkranzes 43) stifteten in der hiesigen Pfarrkirche, Mittwochs nach Kreuzes-Erhöhung (den 16. Sept.) 1495 44) , der Amtsvoigt, Michael Petzold, der Bürgermeister, Benedict Richter und der Senator, Georg Großel nebst ihren Gattinnen und Andern vermittelst eines jährlichen Zinses von 16 Rh. Gl., wofür wöchentlich 3 Messen auf dem oben gedachten Altar und außerdem jährlich 4 Begängnisse gehalten werden sollten. Daduch hofften sie den großen Ablaß zu erlangen, womit Papst Sixtus IV. im J. 1478 den Mariendienst beschenkt hatte. Diese Wohlthat bestand darin, daß Jeder, der wöchentlich 3 Tage die Zahl von 15 Paternostern und 150 Ave Maria beobachtete, für jeden Tag 7 Jahre und eben so viele Fasten Ablaß erhielt. Um die Zahl der Mitglieder zu vermehren, fügte Sixtus seiner Bulle die Clausel bei, daß diejenigen, die weder Zeit, noch Gelegenheit hätten, an den bestimmten Tagen den Mariendienst auf die vorgeschriebene Weise zu verrichten, nichts verlieren sollten, wenn sie nur in der Brüderschaft wären; denn was Einer für seine Person nicht thäte, das thäte er durch Andere, mit denen er zu gemeinschaftlichen Verdienste verbrüdert wäre 45).
Eine ähnliche Brüderschaft errichteten die hiesigen Franciskaner-Mönche 46) im J. 1497 und gaben ihr den Namen der Brüderschaft der Krone und des Rosenkranzes der Maria. Sie erhielt viel Unterstützung. Martin von Prag, des Minoriten-Ordens in den Sächsischen Provinzen beiderlei Geschlechts, die es begehrten, im J. 1497 in jene Brüderschaft auf und machte sie im Leben und Tode aller Messen, Gebete, Gottesdienste, Casteiungen, Fasten, Wallfahrten, geisticher Beschauungen, Predigten, Andachten und Ablasse des Ordens der Franciskaner, der h. Clara, des h. Damians und des dritten Ordens des h. Franciskus von der Bußedurch die ganze Welt theilhaftig und verstattete außerdem, daß beim Absterben eines Mitglieds der Brüderschaft, oder seiner Aeltern, eben die Gebete, die beim Ableben der Klosterbrüder und Schwestern gewöhnlich waren, im hiesigen Kloster gehalten werden sollten 47) . Er rühmte bei dieser Gelegenheit die hiesigen Rathsglieder als unabläßliche und ausgezeichnete Gönner und Wohlthäter des Ordens und hoffte, daß sie ihre Wohlthaten fortsetzen und vermehren würden. Einige Tage darauf nahm er auch die Procuratoren des Klosters, Caspar Schütz, Georg Wenzel und andere Bürger in dieselbe Brüderschaft auf 48) . So bestätigte ebenfalls der Cardinal Raymund 49) , als päpstlicher Legat durch ganz Deutschland und andere Länder, auf Fürbitte des Bruders Jacob (Voigt), im J. 1502 jene Brüderschaft, welche das Andenken ihrer verstorbenen Mitglieder des Jahres siebenmal mit Vigilien, Seelmessen und Jahresgedächtnissen zu feiern pflegte und ertheilte allen, die den Feierlichkeiten vom Anfange bis zum Ende beiwohnen würden, für jeden Tag einen Ablaß von 100 Tagen.
Um das Ansehen dieser Brüderschaft noch mehr zu erhöhen, schenkte ihr Friedrich der Weise die oben beschriebenen Heiligthümer.
Bischof Johann bestätigte im J. 1505 die Schützenbrüderschaft nebst dem, von ihr errichteten Altar Fabian Sebastian in der Pfarrkirche (siehe oben) und verlieh ihr den Genuß aller geistlichen Vorrechte.
Bei der Schneiderbrüderschaft, die kein gewissen Einkommen hatte, gab jeder Meister aller Quartale 4 Pf., davon die Kosten für Kerzen und Begängnisse bestritten wurden.
Außer diesen Gesellschaften gab es hier noch einige, die mir aber nur ihrem Namen nach bekannt sind, nämlich die Antonius-Brüderschaft, die ohnfehlbar mit den oben beschriebenen Antonier-Herren in Verbindung stand, die Brüderschaft der Tuchknappen, der Schuhmacher und ihrer Gesellen 50)

weiter zu Abschnitt B


1) Nachricht von der Erbauung und dem Locale des Klosters und seiner Kirche wird oben gegeben.  zurück

2) Es war im J. 1182 zu Assisi, einer bischöflichen Stadt des ehemligen Kirchenstaats, wo sein Vater ein reicher Kaufmann war, geboren. Sein eigentlicher Taufnahme war Johann, den Namen Franciscus, oder Franz erhielt er wegen seiner Fertigkeit, französisch zu sprechen, oder, wie Andere wollen, wegen des ausgebreiteten Handels, den sein Vater nach Frankreich trieb. Von Natur weichherzig, ward er vom fremden Elende leicht gerührt. Er war in seiner Jugend freigebig und großmüthig, dabei aber sinnlich und ausschweifend. Eine gefährlichge Krankheit, die ihm seine unordentliche Lebenart zuzog, bewog ihn, Buße zu thun, die nach der Meinung der damaligen Zeiten in harten Kasteiungen des Laibes, in der Verachtung aller weltlichen Ehre und selbst aller unschuldigen Vergnügungen bestand. Er fing also an, sich selbst seiner guten Kleidungen zu berauben, in dem Aufzuge eines Bettlers herumzuwandeln und die dadurch sich zugezogenen Beschimpfungen, als den Beweis einer vorzüglichen Heiligkeit und Demuth anzusehen. Als er eines Tages, voll von diesen Einbildungen, in der Messe war, hörte er sie Stelle aus dem Evangelium Matthäi, Kap. 10, v.9 10, vorlesen. Sogleich beschloß er, diese Vorschrift dem Buchstaben nach zu beachten. Er ward ein Bußprediger und gründete auf jene Vorschrift die Regeln seines im J. 1206 errichteten Ordens, welchen Papst Honorius III. 1223 feierlich bestätigte. Er starb den 4. Oct. 1226, ward zu Rom in seinem eigenen Oratorium begrabe und den 6. Mai 1230 vom Papste Greogorius IX. mit dem Befehle unter die Heiligen versetzt, jährlich an seinem Sterbetage ihm zu Ehren ein Fest zu feiern. Sein Vornehmster Biograph ist Bonaventura, selbst einer der berühmtesten Heiligen dieses Ordens und der Theologen aus dem 13. Jahrhunderte. Aus ihm und andern ähnlichen Quellen, wie auch aus Legenden seines Ordens hat der Franziskaner Lucas Wadding das Leben des Franciskus beschrieben in Annalibus Minorum, Tom I, p. 13-374 und Tom II. p. etc. Rom 1731 in fol. Helyot, ebenfalls ein Mönch dieses Ordens, hat einen großen Theil von Waddings Erzählungen in Auszug gebracht und mit Zusätzen vermehrt. Hierbei verdient auch nachgelesen zu werden Schrödhs christliche Kirchengechichte, Th. 27 Leipz 1798, S. 405ff.   zurück

3) Dieses sagt folgende Regel, die ihnen ihr Stifter vorschrieb: Fratres sibi mihil approprient, nec domnum nec lecum, nec alipuam rem; sed sicut peregrini et advenae in hoc saeculo, in paupertate et humilitate lamulantes domino, vadant pro cleemosyna (id est. mendicent) confidenter. – Haec est illa celsitudo altissimae paupertatis, quae vos carissimos meos fratres haeredes et reges regni caelorun insttuit.   zurück

4) Die ersten hießen lectores primarii, die letzten lectores secundarii  zurück

5) Kamprad erwähnt in der Leißniger Chronik. S. 201 das Haus oder die Terminen, die die Brüder in Oschatz daselbst hatte. Der Name Terminen wird oben erklärt.  zurück

6) Der Schenkungsbrief über dieses Holz befindet sich in dem Kirchen-Archiv unter den Urkunden auf Pergament Nr. 6  zurück

7) Sh. oben. Die Verschreibung bewahrt das Raths-Archiv Lit. G. n. 2  zurück

8) Aus dem Fragment einer alten Klosterrechnung vom J. 1477-1479, das sich auf der innern Seite einer Buchschaale in der Kloster-Bibliothek befand.   zurück

9) Das Original auf Pergament im Kirchen-Archiv. Nr. 24  zurück

10) Laut des Originals im hiesigen Raths-Archiv Lit. L. n. 14.  zurück

11) Das Original auf Pergament liegt im Kirchen-Archiv, Nr. 38. Die darin legirten 5 Gl. Zinsen sind mit Bewilligung der Visitatoren nach eingeführter Reformation an die Kirche zu Lampertswalda gekommen.  zurück

12) Der Depositum-Schein befindet sich unter den Schriften auf Papier des hiesigen Kirchen-Archivs Nr. 5  zurück

13) Ursinus Gesch. der Dom-Kirche zu Meißen aus ihren Grabmählern, S. 156b.  zurück

14) Das Original wird aufbewahrt im Raths-Archiv. Lit. I. n. 1I.  zurück

15) Von dem Original auf Pergament in dem hiesigen Kirchen-Archiv Nr. 3. Unter dem empfohlenen Ave Maria wird die Anrede des Angels, welcher der Maria die Menschwerdung des Heilandes verkündigte, verstanden: Gegrüßest seist du Maria! Man verwandelte diese Worte in ein Gebet oder in eine Andachstformel und theilte die Rosenkränze in Ave Maria und Vater noster ab. In dem Römischen Breviarium wird es dem Gebet des Herrn beigefügt. Papst Pius IV. billigte die Gewohnheit und setzte noch die Worte: von nun an und in der Stunde des Todes, hinzu.  zurück

16) Die Urkunde ist zu Wittenberg, Brandenburger Diöces, am 18. Jan. (XV. Kal. Febr.) im 11, Jahre der Regierung des Papstes Alexander VI. 1502 ausgestellt und das Original auf Pergament im hiesigen Kirchen-Archiv unter Nr. 53 zu finden.  zurück

17) Man findet es in Kupfer gestochen in Schoettgenii diplomat. et scriptt. hist. germ. medii aevi, tab 2. n. 15 mit der Jahrzahl 1297   zurück

18) Man sehe oben die ehemaligen Inschriften über den Chorstühlen der Klosterkirche. Auf einem solchen Kapitel, wobei Abgeordnete aus jede Minoriten-Kloster der Sächsischen Provinz erschienen, wurden die Angelegenheiten des Ordens verhandelt, die Disciplin festgesetzt, der Provinzial, Cunos und Guardian gewählt und die Ordensregeln vorgelesen. Es ward jederzeit nach Ablauf von 3 Jahren in jedem Kloster der Reihe nach gehalten.   zurück

19) Die Urkunde ist abgedruckt in Schoettgen. diplom. et scriptt. hist. germ. med. aevi, To, II. p. 216, n. CXIII. Vergl. Kamprads Leisniger Chron. S. 604.  zurück

20) Von der Original-Schrift, die sich zu Jena befindet, liefert das 12. Stück der Dresdner Anzeigen v. J. 1759 einen Abdruck, wo bei M. J. G. M. B. z. J. versichert, das Original in Händen gehabt zu haben.  zurück

21) Die traurigen Schicksale, die damals den Klöstern im Lande begegneten, beschreibt Moller in der Freiberger Chron. in den Annalen S. 80-82.   zurück

22) Moller erwähnt es am angef. Orte S. 107 f. und führt des Gleitsbrief an, der den dahin reisenden Brüdern von dem Landesherrn ertheilt wird.   zurück

23) Das Original ist unter den Urkunden auf Pergament in dem Kirchen-Archiv Nr. 39 anzutreffen.  zurück

24) Die dem Original gleichgeltende Abschrift verwahrt das Kirchen-Archiv unter den Urkunden auf Pergament Nr. 40. Diese Abschrift und Vidimation kostete dem Convent 15 Gl. Unter den Privilegien entscheidet eines den ganzen Streit mit diesen Worten: Animadvertendum, quod sine licentia rectorum ecclesiarum possunt fratres praedicare et confessiones audire eis, confiteri volentibus; sine licentia corum hoc facere possunt.   zurück

25) Das darüber abgefaßte Protocoll vom 15. Jan. 1495 findet sich im Original auf Pergament in dem Kirchen-Archiv Nr. 44  zurück

26) Das Original ebendas. Nr. 45  zurück

27) Tractatus de discordia Praedicatorum et Minorum cum Clero seculari. Dieser Tractat befindet sich in unsrer Klosterbibliothek und ist oben unter den seltenen Büchern derselben mit aufgeführt worden.  Weller in s. Alten aus allen Theilen der Gesch. B. II, S. 264 f. giebt darüber Auskunft.  zurück

28) Diese Nachricht schöpfe ich aus Böhmens Beschreib, d, St, Torgau, die er handschriftlich hinterlassen hat, wo angemerkt ist, daß er unter obigem Charakter Thomas Starkens zu Torgau hinterl. Wittwe den 10. Nov. 1492 zugesagt habe, für die zur Beförderung des Klosterbaues legirten 100 Gl. die Begängnisse nach ihrem Tode besorgen wolle. L. J. Theod. Lingke nennt ihn in seinen Nachrichten von der Klosterkirche zu Torgau S. 4 desgleichen Gtfr. Albin Wette in seinen histor. Nachr. von Weimar S. 177 einen Guardian des Klosters zu Torgau.  zurück

29) Spalatins Leben Friedrich des Weisen in den Samml. zur Sächs. Gesch., B. V. S. 193  zurück

30) Ebed. Annalen in Merkenii Scriptt. rer. germ. Tom. II. p. 603  zurück

31) Im ersten Theile seiner Briefe S. 306  zurück

32) Ebendas. S. 586. Luther nennt ihn hier podagrosum patrem reverendum Jacobum.  zurück

33) In der Historie des Lutherthums, nach Elias Fricks Deutscher Uebers. S. 447.  zurück

34) Seckendorf ebend. S. 580  zurück

35) Autographa Lutheri, III. p. 45  zurück

36) Spalatin Annalen in Menkenii scrptt. T. II. ad annum 1523. D. Wette führt ihn in seinen Nachr. von Weimar als den ersten lutherischen Schloßprediger daselbst an und Colerus in bibliotheca theolog. Vol. V. p. 1036 beschreibt seine Nachkommen.  zurück

37) Das ist das Gemälde, welches D. Hieronymus Kromeyer de Apost. Rom. eccles. Dec. II. p. 118 s. aus dem Kartheußer Lorenz Surius und L. Filler de fratribus Calendas. aus Wilhelm Zepper in polit. eccies. und zwar in dem Kap. de monasteriorum reformat. aufgestellt haben.  zurück

38) Die Quittung wird noch jetzt in dem Kirchen-Archiv untter den Schriften auf Papier, Nr. 11 aufbewahrt.  zurück

39) Im Stadtbuch s. 33-36  zurück

40) Nach der Registratur v. J. 1548 wollte sie diese Zinsen nicht an den gemeinen Kasten verabfolgen lassen, sondern zur Unterhaltung ihrer Herberge und der kranken Gesellen benutzen.  zurück

41) Zur Bestätigung dessen, was ich gesagt habe, scheinen mir die Worte ener Urkunde v. J. 1451 vorzüglich geschickt zu sein, darin Bischaof Johann die Kalands-Gesellschaft zu Döbeln bestätiget und davon Kreysigs Beiträge zur Sächs. Gesch. Th. 4, S. 126 f. einen Auszug liefern. Hier schildert der Bischof die Gesellschaft also: Sane quia honorabiles et providi viri, provisores fraternitalis fratrum Kalendarum in oppido Dobelen, nonnulli quoque alii, Deo devoti, presbyteri et layci, in ipsa fraternitate consistentes, divini pro nominis attollentia, et ut eccöesiae parochialeis S. Nicolai ibidem cuitus divinus poliora suscipiat incrementa, zelo piae devotionis incitati, in suorum remissionem peccatorum, peculiarem quandum fraternitalem inter se statuerunt, ut videlicet singulis quator temporibus, et nonnulis statutis diebus per anni curriculum coeant, suorum partentum et pregenitorum in remedium salutare, ad laudem Dei omnipotentis, suaeque praeclarissimae matris sempe virginis Mariae ac omnium sanctorum, pro novi altaris in dicta ecclesia – pront in registraturis ac literis fraternitatis, desuper confectis nobisque exhibitis, pienius conspeximus contineri, nobis obtulerunt. – Man findet noch mehrere Nachrichten von dieser Gesellschaft in D. Christ. Gotth. Blumbergs kurzer Abbildung des Kalandes, Chemnitz, 1721 in Schöttgens altem und neuen Pommerland, S. 170 f.  und in Miscell. Sax d.a. 1773 p. 104 und 306 s.  zurück

42) Vermuthlich lag der Grund dieser Benennung in ihrem Gelübde, die Gesetze der Brüderschaft fest und unveränderlich zu halten. Man vergleiche Schidii lex. eccles. minus s. t. stabilitas.  zurück

43) Der Rosenkranz, der von der Römischen Kirche als ein Hülfsmittel der Andacht gebraucht wird, ist eine aus 5 oder 10 Mal 10 Kügelchen bestehende Schnur, nach welcher eben so viele Ave Maria zur Ehre der reinen Jungfrau gebetet werden sollen. Ehe ein Mitglied jener Kirche nach seinem Rosenkranze betet, muß es mit demselben ein Kreuz über sich machen, das apostolische Glaubenbekenntnis, ein Paternoster und 3 Ave Maria sprechen. Nimmt es darauf den Rosenkranz selbst vor, so läßt es sich zur Betrachtung der Geheimnisse eines jeden Zehenten durch die Gebete leiten., die in den von der Andacht des Rosenkranzes handelnden Büchern stehen. Der heil- Dominikus, ein Zeitgenosse des h. Franciskus, stiftete die Brüderschaft des Rosenkranzes. Nach seinem Tode war die Andacht desselben verabsäumet. Alanus de Rupe stellte sie 1460 wierder her und Papst Sixtus IV. legte 1478 einen großen Ablaß auf den Mariendienst mit 15 Paternostern und 150 Ave Maria. Die darüber ausgefertigten Bullen der Päpste Sixtus IV. und V. hat D. Joh. Friedr. Meyer, aus Laert. Cherubini Bullario magno seiner im J. 1708 zu Greifswalda gehaltenen Dissertation de Rosario p. 15 s. beigefügt. Ainen Auszug aus des Papsts Sixtus IV. Bulle findet man in Andr. Riveti apologia pro S. Maria Virgiue lib. II. c. 12 opp. Tom. III, s. 727, welcher auch bemerkt, daß Papst Innocentius VIII. den Ablaß Sixtus IV. noch mehr verstärkt und nebst andern Päpsten die Brüderschaft des Rosenkranzes so reichlich damit versehen habe, daß die Mitglieder derselben jeden andern Ablaß entbehren konnten. Von dieser Brüderschaft und deren Stiftung handelt ausführlich Gisb.Voetius in disputt. select. P. III. p. 1019 s.  zurück

44) Die Urkunde auf Pergament liegt in dem Kirchen-Archiv Nr. 41  zurück

45) Dies sagt die Sixtinische Bulle ausdrücklich mit diesen Worten: quotiescun-que per se vel per alium, Rosarium B. Virginis legerint, sen legifecerint, misericorditer relaxamus.  zurück

46) Es war damals gewöhnlich, daß sich nicht nur die Klöster unter einander zu einer Brüderschaft vereinigten, um sich wechselweise ihrer guten Werkw theilhaftig zu machen, für einander bei dem Ausgange aus der Welt zu beten u.s.w. sondern daß sie auch mit vornehmen Laien dergleichen Brüderschaften errichteten, wodurch die Letztern zur Gemeinschaft der guten Werke der Erstern gelangten und in ihre Begräbnißörter aufgenommen wurden. Diese Ehre aber erkauften die Laien mit vielem Gelde, wodurch die Klostereinkünfte einen ansehnlichen Zuwachs erhielten.  zurück

47) Die Original-Urkunde ist zu Oschatz den 17. August 1497 ausgestellt und im Kirchenarchiv Nr. 48 anzutreffen.  zurück

48) Ebenfalls zu Oschatz dadtirt den 21. August 1497 und zu finden in dem Kirchen-Archiv Nr. 49  zurück

49) Raymund von Perardi oder Peraudi stammte von einer geringeren Familie zu Surgeres in Xaintonge ab, studirte zu Paris und ward im Collegium zu Navarra Doctor. Hierauf ging er nach Rom, wo er unter dem Papste Innocentius VIII. sein Glück zu machen anfing und von ihm 1488 und 1489 nach Deutschland zur Einsammlung einer Türkensteuer geschickt ward. Zur Belohnung gab ihm der Papst das Bisthum zu Gurk in Kärnthen, Papst Alexander machte ihn 1493 zum Cardinal und ließ durch ihn 1500 in Deutschland das Jubeljahr verkündigen. Am Weihnachtsfeste 1502 kam er auch nach Leipzig, wo in Herzog Georg selbst mit großer Feierlichkeit einholte. Von Leipzig ging er nach Oschatz, wo ein Kreuz zu Reminiscere 1502 für die Römische Gnade aufgreichtet wurde, wovon die Kosten in der Kämmerei-Rechnung des genannten Jahres verschrieben sind. Von Oschatz begab er sich nah Meißen und von da nach Wittenberg, wo er den Churfürsten Friedrich den Weisen zur Gründung der Universität veranlaßte. Von Wittenberg zog er nach Niedersachsen und endlich wieder nach Hause. Er starb zu Viterbo, am 5. Nov. 1505 im 70. Labensjahre.Eine vollständigere Nachricht von ihm steht in Kappens Nachlese der zur Reformations-Geschichte nützlichen Urkunden, Th. IV. S. 312 desgl. in M. G. Körners histor. theol. Betracht. über das Jubeljahr, S. 333  zurück

50) Das Dasein dieser Vereine beweiset ein Testament, dasAffer Linkin, Stephan Linkens, Senators und Salzherrn hinterl. Wittwe, im J. 1517 machen ließ. Da es die Stelle einer Urkunde hier vertritt, so will ich die Vermächtnisse, die darin vorkommen, anführen. Die Linkin schenkte 1 Sch. der Kirche zu S. Ilgen, 1 Sch. dem Kloster zum Geläute, 20 Gl. ebendemselben zu der Brüderschaft der Krone und des Rosenkranzes der Maria, 20 Gl. zu dem Rosenkranze in der Pfarrkirche, 20 Gl. dem Kaland, 20 Gl. der S. Jacobsbrüderschaft, 20 Gl. dem Altar zu S. Sebastian, 20 Gl. dem Altar zu S. Severus, 20 Gl. der S. Georgen-Kirche; 20 Gl. dem Hospital zum fernen Siechen und einen Bienenstock den darin befindlichen armen Leuten, 10 Gl. und einen Bienenstock dem Gotteshause zu Altoschatz, 10 Gl. der S. Niclas-Kirche zu Merkwitz, 10 Gl. der St. Antonius-Brüderschaft, 10 Gl. zur S Anna-Messe, 10 Gl. den Schuhmachern, 5 Gl. den Schuhmachergesellen, 10 Gl. den Schneidern, 5 Gl. den Kürschnergesellen, 20 Gl. zu dem Geläute aller lieben Seelen amSonnabende, 5 Gl. der Tuchknappen-Brüderschaft, 5 Gl. den Schneidergesellen, 3 Gl. dem Pfarrer, 3 Gl. dem Magister (Prediger), 3 Gl. jedem Kapellan, 2 Gl. den Communicanten, 1 Gl. dem Baccalaur. Bartholom. Molberg, eine ganze Vigilie mit allen Priestern, seine Seelmesse, nach der Vigilie ein Salve, die Commeinoration und das Dreißigste zu halten, 10 Gl. den Böttigern, 10 Gl. den Fleischhauern und endlich Linken von Thalheim einen Bienenstock.  zurück




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