Anweisung zur Benutzung der Fernsprechanschlüsse
Allgemeines
Solange die Sprechstelle nicht benutzt wird, muß der Hörapparat (Fernhörer) unbedingt an dem aus dem aus dem Gehäuse hervortretenden beweglichen
Haken hängen, da nur so der Wecker anspricht.
Die Induktorkurbel ist beim Anruf u.s.w. langsam einmal herumzudrehen. Mehrmaliges schnelles Drehen kann zu Beschädigungen der Beamten und
zu Ersatzansprüchen gegen die Teilnehmer führen. Es ist deutlich, aber nicht zu laut zu sprechen; der Mund ist möglichst nahe an die
Schallöffnung des Mirophons heranzubringen. Der Fernhörer ist für die ganze Dauer der Gesprächsverbindung nicht nur beim Hören, sondern auch beim
Sprechen an das Ohr zu halten. Bei schweren Gewittern im Bereiche des Ortsfernsprechnetzes werden Gesprächsverbindungen nicht hergestellt.
Die Fernsprechapparate sind mit empfindlichen Blitzschutzvorrichtungen versehen, die etwaige Entladung atmosphärischer Elektrizität sicher auffangen
und ableiten; immerhin wird empfohlen, bei nahen und schweren Gewittern die Fernsprechapparate und Leitungen nicht zu berühren.
A. Ortsverkehr
I. Teilnehmer A wünscht mit Teilnehmer B zu sprechen A nimmt den Fernhörer von dem Haken, hält ihn mit der Schallöffnung ans Ohr und dreht
die Anrufkurbel langsam einmal herum. Auf die Antwort der Vermittlungsanstalt "Hier Amt" nennt A durch Hereinsprechen in das Mikrophon
die Nummer von B, z.B.: "Nummer zwei (Nummer der Fernsprechstelle in dem Teilnehmerverzeichnisse)". Die Vermittlungsanstalt ist berechtigt,
ausnahmsweise auch die Angabe des Namens von B zu beanspruchen. Der Beamte der Vermittlungsanstalt wiederholt die gewünschte Nummer und gibt zurück: "Bitte rufen"*) oder er sagt "Besetzt, bitte später nochmals rufen". In letzterem Falle erwidert A: "Verstanden" und
hängt den Fernhörer wieder an den Haken. Auf die Meldung der Vermittlungsanstalt: "Bitte rufen" dreht A die Kurbel langsam einmal herum,
behält aber den Fernhörer am Ohr. Auf die Gegenmeldung "Hier B" beginnt A die Unterredung mit: "Hier A". Die Beendigung des
Gesprächs ist zweckmäßig durch "Schluß" zu bezeichnen. Im Laufe einer Unterredung darf die Kurbel nicht gedreht werden. Pausen
sind während der Unterredung tunlichst zu vermeiden, wie überhaupt die Dauer der Benutzung der Anschlüsse nach Möglichkeit zu beschränken ist. Falls
eine kurze Unterbrechung des Gesprächs nicht zu vermeiden ist, muß gleichwohl der Teilnehmer, der die Fortsetzung des Gesprächs erwartet, den Fernhörer daurnd am Ohre behalten. Beim Eintritt einer längeren ist von beiden Teilnehmern das Schlußzeichen zu geben und zur Fortsetzung der Unterredung die
Vermittlungsanstalt von neuem anzurufen. Nach Beendigung des Gesprächs hängen beide Teilnehmer ihren Fernhörer und geben beide durch dreimaliges
Drehen der Kurbel um je ¼ Umdrehung das Schlußzeichen. Die genaue Befolgung dieser Vorschrift ist für einen ordnungsmäßigen Betrieb
unerläßlich.
Diese Vorschrift gilt jedoch nicht für die mit selbsttätiger Schlußzeichengebung versehenen Fernsprechnetze in Dresden, Bischofswerda,
Deuben-Potschappel, Freiberg, Großenhain, Kamenz, Kötzschenbroda, Lommatzsch, Loschwitz, Meißen, Mügeln, Neustadt, Niedersedlitz, Pirna, Radeberg,
Radebeul-Oberlößnitz, Riesa, Schandau und Sebnitz. Bei den zu diesen Netzen gehörigen Sprechstellen genügt ein einfaches Anhängen des Fernhörers an den Haken, um bei dem Amt ein sichtbares Zeichen der Beendigung des Gesprächs, das sogenannte Schlußzeichen, in die Erscheinung treten zu lassen. Die
Teilnehmer in den genannten Fernsprechnetzen werden daher ersucht, bei Beendigung des Gesprächs sich lediglich auf das Anhängen des Hörers an den Haken zu beschränken zur Vermeidung einer vorzeitigen Aufhebung der Verbindung aber bei zeitweiligem Verlassen des Fernsprechapparates während der
Unterredung den Fernhörer nicht an den Haken zu hängen, sondern hinzulegen; auch das bloße Bewegen des Hakens veranlaßt vorzeitige Trennung.
Wird nach Schluß einer Unterredung eine andere Verbindung gewünscht, so ist ebenfalls zunächst das Schlußzeichen zu geben – in den oben genannten
Fernsprechnetzen mit selbsttätiger Schlußzeichengebung lediglich durch Anhängen des Fernhörers – und dann, aber nicht vor Ablauf einer halben Minute
die Vermittlungssstelle von neuem zu rufen.
II. Teilnehmer B wird angerufen
Sobald der Wecker ertönt, hebt. B den Fernhörer von dem Haken, hält ihn an das Ohr und meldet sich mit den Worten: "Hier B".
(Drehen der Kurbel als Gegenmeldung ist durchaus unstatthaft und bewirkt vorzeitige Trennung). A nennt hierauf seinen Namen und beginnt die
Unterredung. Wird bei der Hauptstelle die Verbindung mit einer Nebenstelle verlangt, so hat die Hauptstelle die gewünschte Nebenstelle selbst
anzurufen
III. Aufnahme von Nachrichten durch die Vermittlungsanstalt **)
Der Teilnehmer ruft wie gewöhnlich an und sagt: "Ersuch zu schreiben". Auf die Antwort: "Bitte bringen" übermittelt der
Teilnehmer die Nachricht und bezeichnet die Beförderungsart durch die Worte: "mit Post" (als Brief oder Postkarte), "durch
Eilboten" oder "als Telegramm".
IV Buchstabiertafel Kann bei der Übermittelung von Eigennamen, einzelnen Buchstaben
u.s.w. durch den Fernsprecher genügende Sicherheit auch durch gewöhnliches Buchstabieren nicht erreicht werden, so empfiehlt es sich, die Übermittelung in der Weise zu wiederholen, daß jeder einzelne Buchstabe nach Anleitung der nachfolgenden Übersicht durch ein Wort ausgedrückt wird.
A = Albert |
G = Gustav |
M = Marie |
S = Samuel |
Y = Ypsilon |
B = Berta |
H = Heinrich |
N = Nathan |
T = Theodor |
Z = Zacharias |
C = Cäsar |
I = Isidor |
O = Otto |
U = Ulrich |
|
D = David |
J = Jacob |
P = Paul |
V = Viktor |
Ä = Ärger |
E = Emil |
K = Karl |
Q = Quelle |
W = Wilhelm |
Ö = Ökonom |
F = Friedrich |
L = Ludwig |
R = Richard |
X = Xantippe |
Ü = Überfluß |
B Nachbarorts- und Vorortsverkehr
Der rufende Teilnehmer (A) nennt seiner Vermittlungsanstalt (X) den Namen der Vermittlungsanstalt (Y) im anderen Orte und die Nummer des
gewünschten Teilnehmers (B), z.B. "Bitte Pirna 657". Die Vermittlungsanstalt X wiederholt: "Pirna 657, ich werde rufen." Nach
Herstellung der Verbindung antwortet die Vermittlungsanstalt X dem Teilnehmer A, der den Fernhörer dauernd am Ohre behält: "Sie sind
verbunden". A leitet das Gespräch ein, sobald sich B am anderen Orte meldet. Für den weiteren Verlauf gelten die Bestimmungen für den Ortsverkehr.
C Fernverkehr Der rufende Teilnehmer meldet seiner Vermittlungsanstalt den Namen des anderen
Ortes sowie die Nummer des gewünschten Teilnehmers und fügt, falls er mit Vorrang sprechen will, das Wort "dringend" hinzu, z. B. "
Meißen, Nr. 3, dringend." (In Dresden, Freiberg und Riesa wird die Vermittelung des Fernverkehrs durch eine besondere Dienststelle [Fernamt]
bewirkt. Die Teilnehmer an den Ortsfernsprechnetzen in Dresden, Freiberg und Riesa haben daher zunächst die Verbindung mit dieser Stelle unter Angabe
der gewünschten Anstalt zu verlangen – z. B. "Bitte Fernamt für Leipzig" – und dann dem Fernamte Namen und Anschlußnummer der rufenden
Sprechstelle, sowie den Namen des Fernorts und die Nummer des Teilnehmers daselbst zu nennen, z. B. "Hier 250 Siegel, bitte Leipzig, Nr .7560").
– Der Beamte wiederholt die Angaben und fügt hinzu: Bitte hängen Sie an! Sie werden angerufen werden. Hierauf veranlaßt er das weitere und
benachrichtigt, sobald die Verbindung ausgeführt werden kann, den rufenden Teilnehmer. Dieser bringt den Fernhörer, den er inzwischen an den Haken
gehängt hatte, wieder an das Ohr, empfängt die Mitteilung des Beamten der Vermittlungsanstalt und leitet das Gespräch, nachdem sich der gerufene
Teilnehmer gemeldet hat, in gewöhnlicher Weise ein. Für den weiteren Verlauf gelten die Bestimmungen für den Ortverkehr.
Der gewünschte Teilnehmer wird von seiner Vermittlungsanstalt angerufen; diese teilt ihm mit, daß er zu einem Gespräch aufgefordert werde. Der
Teilnehmer meldet sich, den Fernhörer am Ohr, in gewöhnlicher Weise. Wenn währen eines Ferngesprächs
Schwierigkeiten entstehen, die eine Vermittelung des Amtes notwendig machen, so hat der Teilnehmer zum Zwecke der Benachrichtigung des Amtes das
Schlußzeichen zu geben. Unterbleibt diese Benachrichtigung, so kann etwaigen nachträglichen Anträgen auf Nichtberechnung oder Ermäßigung der Gebühren
ein Erfolg nicht in Aussicht gestellt werden.
Zugunsten bereitgestellter Fernverbindungen werden Ortsverbindungen und Verbindungen im Nachbarorts- Vororts- und Bezirksverkehr getrennt.
Die Teilnehmer werden in solchen Fällen durch Eintreten des Beamten in die Verbindung von dem Grunde der Gesprächsunterbrechung kurzer Hand
verständigt. Für die gegen Einzelgebühren geführten Gespräche, die in dieser Weise unterbrochen sind, werden Gebühren nicht erhoben.
Die Einheitsdauer eines Ferngesprächs beträgt 3 Minuten. Die Ausdehnung bis zur Dauer von 6 Minuten ist stets zulässig, über die Dauer von 6
Minuten hinaus dann, wenn keine anderen Gesprächsanmeldungen vorliegen. Einer besonderen Erklärung der Teilnehmer über die Ausdehnung eines Gesprächs
bedarf es nicht. Daß die Gesprächsdauer von 3 oder 6 Minuten abgelaufen sei, wird dem Teilnehmer nur dann von der Vermittlungsanstalt mitgeteilt,
wenn er bei Anmeldung des Gesprächs die Aufhebung der Verbindung nach 3 oder 6 Minuten ausdrücklich verlangt hat. (Weiteres in den Bestimmungen für
die Benutzung der Fernsprechanschlüsse", die jedem Anschlußinhaber ausgehändigt werden).
Wünscht ein Teilnehmer, daß ihm die Höhe der entstandenen Fernsprechgebühren gleich nach Beendigung des Gesprächs mitgeteilt wird, so hat er dies
bei der Anmeldung der Verbindung zum Ausdruck zu bringen. Die übrigen Anfragen werden beantwortet, sobald es der Betrieb zuläßt; von dem Fernsprechamt
Dresden können jedoch derartige nachträgliche Anfragen nur in den verkehrsschwächeren Zeiten (1 - 3 N. und 7 - 9 N.) beantwortet werden. |