Der Beginn der Besiedlung des kleinen Forstes
Der Beginn der Besiedlung des kleinen Forstes war nach dem Erkenntnisstand vom Juni 2001 leider noch etwas unklar. Man konnte nachlesen wo man wollte, zu Kleinforst gab es nur wenige Angaben. Selbst Carl Samuel
Hoffmann schreibt in seiner „Historischen Beschreibung der Stadt, des Amtes und der Diöces Oschatz in älteren und neueren Zeiten“ recht wenig darüber. Der 2. Teil seines Werkes erschien 1817 und er wäre eigentlich als Zeitzeuge am besten
dazu aussagefähig gewesen. Aber er schreibt nur:
„An die Gemeinde in Rosenthal schließen sich die neuangebauten 9 Forsthäuser mit an, die diesen Namen darum führen, weil sie dem kleinen Forste in der Nähe liegen. Das Gartenland, das sie besitzen, beträgt 2 Schffl. u. 3 Metzen. Eines von
diesen Häusern brannte vor einigen Jahren ab. In dem ganzen Dorfe leben zusammen 176 Personen.“ Den Beginn der Besiedlung nennt Hoffmann also nicht. Die angegebenen 2 Scheffel und 3 Metzen ergeben umgerechnet eine Fläche von 6.270
Quadratmetern, sie beziehen sich auf die Gesamtfläche aller 9 Grundstücke.
Interessanterweise schreibt aber Hoffmann, dass die Forsthäuser „ ... dem kleinen Forste in der Nähe liegen“. Das ergab sich daraus, dass zu diesem Zeitpunkt der kleine Forst nur noch als Restfläche vorhanden war. An der Stelle, wo zu
Hoffmanns Zeiten die 9 Forsthäuser standen, war der Wald Ende des 18. Jahrhunderts abgeholzt worden. Ungeachtet dessen, lagen die Häuser aber immer noch im kleinen Forst. Der Altoschatzer Rittergutsbesitzer Steiger bezeichnete 1816 das damalige
Bauland als „Lehde“, was nichts anderes bedeutet als Bruch oder Heidefläche. Das war die typische Nachfolgekultur eines gerodeten Waldes und bestätigt das, was oben gesagt wurde.
Der kleine Forst war ursprünglich ein Waldgebiet, das sich von der Oschatzer Stadtgrenze bis zum Berggut hinzog. Die Stadtgrenze lag damals noch etwas weiter östlicher, denn erst 1879 erwarb die Stadt Oschatz ein 7 Acker großes Gelände nach
Kleinforst zu. Das waren immerhin 3,87 Hektar Land, die vorher im Besitz des Rittergutes Altoschatz waren. Dieses Tal wurde wieder aufgeforstet, um die 1878 neu gefassten Quellen der Weinbergsleitung besser zu schützen. Ab 1883 wurde diese Fläche in
die Anlage des Stadtparks mit einbezogen.
Ähnlich wie Hoffmann beschreibt 22 Jahre später auch der Pfarrer Karl Sigismund Müller in seinem Beitrag zur sächsischen Kirchengalerie die damalige Situation: „Kleinerforst, auch Kleinforst, Kleinforstdorf, auch Forsthäuser genannt. Die
auf einer südlich von Alt-Oschatz zum Theil mit Holz bewachsenen Höhe gelegenen Häuser dieses 1 Viertel Stunde von Oschatz entfernten Orts, von denen das erste im J. 1804 erbaut wurde, sind jetzt an der Zahl 25 und haben daher ihren Namen, weil sie
dem kleinen Forste, einer zum größeren Theil ausgerotteten Alt-Oschatzer Rittergutsholzung dieses Namens nahe liegen. Vor ungefähr 24 Jahren brannte ein Haus in diesem Orte ab. Die Zahl der Einwohner, die sich durch Handarbeit, Handel und dergl. nähren
ist nach der Volkszählung im J. 1837: 187.“ Wichtig für uns ist, dass Pfarrer Müller für die Erbauung des ersten Hauses die Jahreszahl 1804 nennt. Damit legt er als erster den Zeitpunkt für den Beginn der Besiedlung fest. Diese Jahreszahl
wurde auch in späteren Beiträgen über Kleinforst immer wieder übernommen. In Wirklichkeit müssen wir den Beginn aber noch um ein Jahr vorverlegen. Mit Urkunden vom 18. April 1803 wurden nämlich zwischen dem Rittergutsbesitzer Christian Gottlieb
Steiger und den künftigen Bauherren sogenannte Vererbungs-Contracte abgeschlossen. Es handelte sich dabei um die Vergabe der Flurstücke für die aufzubauenden Häuser Nr.1, 4, 5, 6, und 7. Sie waren vorher genauestens „verreinet“ und mit
Steinen begrenzt worden. Diesen Zeitpunkt, das Jahr 1803, sollten wir lieber als Beginn der Besiedlung annehmen, zumal die Häuser laut Vertrag innerhalb eines Jahres aufgebaut werden mussten. Diese Verträge von 1803 sind im Altoschatzer Erb- und
Handelsbuch enthalten und befinden sich heute im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig. Diese wertvollen Dokumente geben uns einen interessanten Einblick in die damaligen Verhältnisse. Deshalb soll nachfolgend der Inhalt eines solchen
Vererbungs-Contractes wiedergegeben werden. Er betrifft die Vergabe des Bauplatzes an Johann Gottfried Mickel (später Michel geschrieben), der darauf das Haus Nr.29 erbaute, das später die Kataster-Nr.4 (An der Aue 24) erhielt:
„Wir die Herrlich Steigerische Gerichte allhier zu Altoschatz, urkunden hiermit und fügen zu wissen, welchergestalt untergesetzten Tages, an allhiesiger Gerichts Stelle,
Herr Christian Gottlieb Steiger, Erb-, Lehn- und Gerichtsherr allhier, ingleichen Johann Gottfried Mickel, aus Mügeln,
in Person erschienen, und mit
einander folgenden unwiederuflichen und zu Recht beständigen
Vererbungs-Contract abgehandelt und geschlossen haben.
Nehmlich
Es überlassen und vererben ersterer Herrn Christian Gottlieb Steiger, dermahliger Besitzer des allhiesigen Ritterguts Altoschatz beyder Theile, einen zu dem Ritterguthe gehörigen, auf dem sogenannten kleinen Forste gelegenen Platz, 100 Ellen lang
und 25 Ellen breit, so wie solcher besage abschriftlich sub O. unten angefügter Registratur de dato Altoschatz, den 30. Mart 1803 verreinet worden, erb- und eigenthümlich an letztern, Johann Gottfried Mickeln, aus Mügeln welcher verspricht und
angelobet, darauf ein Wohnhaus auf seine eigenen Kosten zu er- und solches binnen hier und Jahresfrist völlig auf- und auszubauen. Gleich wie nun ernannter Mickel diese Vererbung bestens acceptieret; also machet sich derselbe verbindlich, für sich und
alle folgende Besitzer benannten Flecks und des darauf zuerbauenden Hauses, auf das Ritterguth Altoschatz nachverzeichnete Zinsen, Dienste und Praestanda zuentrichten und zuleisten:
Erstlich, entrichtet der gegenwärtige Anwohner, so wie die künftigen Besitzer des vorerwehnten Platzes und darauf zuerbauenden Hauses, einen jährlichen Erbzins oder Erbpacht von Sechs Reichs Thalern, als 3 Thlr.-- zu Walpurgis und 3 Thlr.-- zu
Michaelis jedes Jahr und machet damit zu Michael kommenden Jahres den Anfang.
Anderns, ist der jedesmalige Besitzer des Hauses oder dessen Frau schuldig, jährlich der Herrschaft ein Stück Garn umsonst und ohne Lohn zu spinnen, und solches binnen
vier Wochen von der Ausgabe an gerechnet abzuliefern, doch stehet der Herrschaft auch frey, jährlich vor das Spinnen 12 Groschen zuverlangen.
Drittens, sollen des jedesmaligen Besitzers Kinder zwey Jahre um das gewöhnliche und festgesetzte Lohn auf dem Ritterguthe dienen und stehet es blos bey der Herrschaft, ob diese Zwangsdienstjahre ein Jahr um das andere oder gleich hintereinander
verrichtet werden sollen.
Viertens, ist auch der jedesmalige Besitzer des Hauses und dessen Ehefrau verbunden, insofern sie nehmlich auf Tage Arbeit gehen sollten, bey der Gerichtsherrschaft vor allen anderen zu arbeiten, und zwar erhält der Mann in der Erndte 6 gr. und
die Frau 5 gr., außer der Ernte aber der Mann 4 gr. und die Frau 3 gr.
Fünftens, wird denen Besitzern zwar gestattet, mit Bewilligung der Herrschaft, anders aber nicht, Hausgenossen einzunehmen, es sind solche Hausgenossen aber schuldig und zwar jeder wes Geschlechts er sey, der Herrschaft jährlich 12 gr. Zins oder
Schutzgeld zuentrichten, ein Stück Garn umsonst zuspinnen, oder 12 gr. dafür zubezahlen, auch 3 Hoftage in der Erndte ohne Lohn zuverrichten. Sechstens, wird bey Verkaufung des Hauses jedesmal das gewöhnliche hier eingeführte Siegelgeld an 1
Thaler. entrichtet.
Siebendens, wird zwar an Churfürstl. Steuern, auf das neuzuerbauende Haus gegenwärtig nichts aufgelegt, hingegen verstehet es sich von selbst, daß wenn solches ins künftige mit der gleichen Steuer wider Vermuthen onerirt werden sollte, dessen
Besitzer solche ohne einigen Regreß deswegen an die Herrschaft nehmen zu können, zutragen hat. Achtens, behält sich, daß insoferne das zuerbauende Haus von dem Besitzer nicht an ein Kind überlassen werden sollte, die Herrschaft den Vorkauf
ausdrücklich vor. Wenn dann die Interessenten mit vorstehenden Vererbungs-Contracte nach beschehenen deutlichen Verlesen, wohl einig und zufrieden gewesen und dabey zubeharren versprechen, darneben auch der Annehmer des Platzes, um die
Lehnsreichung geziemend angesuchet und gebethen; als ist sothaner Vererbungs-Contract in allen und jeden darinnen enthaltenen Puncten und Clausuln, Kraft dieses confirmiret und bestätiget, dem Annehmer Mickel, welcher besonders 2 gl. zum Gottespfennige
und 2 gl. in die Armen Casse zuerlegen versprochen, bemeldter Platz nach abgelegter Unterthanen Pflicht, in Lehn und Würden gereichet, darauf wegen der übernommenen Zinsen und Dienste, auch übrigen Praestandorum, eine ausdrückliche Hypothek
constituiret, und darüber allenthalben gegenwärtige Urkunde unter vorgedruckten Gerichts Insiegel, auch meiner des verpflichteten Gerichts Directoris eigenhändigen Nahmens-Unterschrift in trac forma probante ausgefertigt und ausgestellt, sowohl dem
Gerichts-Handelsbuche beglaubte Abschrift davon einverleibet worden. So geschehen in Gegenwarth des Richters Johann Abraham Lehmann, und des Gerichtsschöppens Johann George Gruhlens, ingleichen des Richters Johann Gottfried Kühnens und des
Gerichtsschöppens Johann Gottlieb Stubenrauchs aus Rosenthal, an Gerichtsstelle zu Altoschatz, den 18. April 1803. Herrlich Steigerische Gerichte allda, und Johann Theodor Heyder.“
Im Grund- und Hypothekenbuch wurden später noch weitere Abgaben eingetragen:
„Brotgeld jährlich zu Michaelis an den Pastor in Altoschatz
Brotgeld jährlich zu Michaelis an den Schullehrer daselbst.“
Die oben angeführten Dienste gegenüber der Rittergutsherrschaft stehen so auch schon in der sächsischen Gesindeordnung von 1651. Alle Kinder der untertänigen Dorfbewohner mussten z. B. zwei Jahre Gemeindezwangsdienst im Haus und am Hof
der Herrschaft leisten und genau diese Pflicht wurde den Kleinforster Kindern 150 Jahre später auch auferlegt.
Vor Abschluss des Vererbungs-Contractes wurde am 30. März 1803 der für Mickel
„ ... auf dem sogenannten kleinen Forste gelegene Platz verreinet, wobey sich nicht nur der Besitzer des allhiesigen Ritterguths, Herr Christian Gottlieb Steiger, sondern auch der Annehmer Johann Gottfried Mickel, zugleich persönlich
eingefunden“.
Außerdem waren noch der Richter Johann Gottfried Kühne und der Gerichtsschöppe Johann George Gruhle anwesend. Um die Grenzen dauerhaft und eindeutig festzulegen, wurden Steine gesetzt und deren Lage und Entfernung voneinander genauestens in
einem Protokoll festgehalten. Ausdrücklich wurde in diesem noch vermerkt, dass jeder Stein mit Glas und Kieselsteinen als Zeichen versehen worden ist. Damit ließ sich später jederzeit nachweisen, ob sich die Begrenzung noch an seiner alten Stelle befindet. Vielleicht
wussten das nicht alle, denn 1822 hatte in Kleinforst tatsächlich einer
die Grenzsteine etwas versetzt! Die Größe des Grundstückes wurde mit 100 Ellen
in der Länge und 25 Ellen in der Breite angegeben. Das würde einer
Abmessung von ca. 56 x 14 Metern entsprechen, wenn man die sächsische
Elle als damalige Maßeinheit annimmt.
Zum Inhalt der
sogenannten Vererbungs-Contracte wäre noch Folgendes zu bemerken: In Sachsen
wurden vom 1. Januar 1833 alle Fronde und Dienstbarkeiten für ablösbar
erklärt. Damit entfiel auch die Verpflichtung, sich dem Grundherrn zum
Dienst anzubieten, bevor eine andere Arbeitsstelle angenommen wird. Noch
bedeutungsvoller war aber die gesetzliche Bestimmung, dass der
Erbpächter sein Grundstück in Eigentum umwandeln konnte, indem er statt
der vereinbarten Erbpacht einen jährlichen Grundzins an den Grundherrn
zahlt. Bisher war ja der Grund und Boden nur als Lehen vergeben und
damit für den Annehmer vererbbar aber nicht Eigentum geworden. Irgendwann muss
sich der oben beschriebene Vorgang auch in Kleinforst vollzogen haben,
denn im Entwurf des Grund- und Hypothekenbuches von 1846 wurde der
Eintrag über die an das Rittergut zu leistenden Erbzinsen auch
tatsächlich durchgestrichen. Weitere Belege darüber fehlen aber. Im Juli 2001
spürten wir im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig weitere Unterlagen zur
Geschichte Kleinforsts auf. Es handelte sich dabei um einen
recht umfangreichen Schriftverkehr zwischen dem Rittergut Altoschatz und
dem Amt Oschatz, aber auch mit der Königlichen Residenz in Dresden. Die
„Acta“ beginnt im Jahre 1815
und trägt die Aufschrift:
„Die von dem
Besitzer des Ritterguths Altoschatz, Herrn Christian Gottlieb Steigern,
geschehene Veräußerung einiger zum Ritterguthe gehörigen Plätze, an
Johann Gottlob Stenglern und Cons. in Altoschatz.“
Gottlob
Stengler war der Erbauer der Windmühle und des dazugehörigen Wohnhauses
auf dem sogenannten Holländer, der noch zur Altoschatzer Flur gehört.
Mit den Consorten“ waren allerdings die Kleinforster Siedler gemeint. Dieser lateinische Name bedeutet nichts anderes als
Schicksalsgefährten und das traf in dieser Sache ja auch tatsächlich zu.
Das Amt Oschatz hatte festgestellt, dass im kleinen Forst einige Wohnhäuser entstanden
waren, ohne dass dazu von Amts wegen eine entsprechende Genehmigung oder
eine Beauflagung zur Einhaltung der Bauvorschriften und der Feuerordnung
vorlag. Auch war man sich im Unklaren, in welcher Form das Land vom
Rittergut Altoschatz vergeben wurde. Man forderte deshalb am 2. Dezember
1815 von der Rittergutsverwaltung Altoschatz folgende Erklärung und
Stellungnahme:
„Amtswegen wird an
die wohllöbl. Gerichte zu Altoschatz hiermit verfüget, die
Vererbungs-Urkunden oder sonstige Documente über die Erbauung Johann
Gottlob Stenglers Hauses und Windmühle, auch der sogenannten Forsthäuser
bei Altoschatz vom dasigen Ritterguthe ausgethanen Pläze sofort in
Originalibus einzufordern ... und allergehorsamsten Berichts. Erstattung binnen Vierzehen Tagen
von Insinuation dieser Verfügung an, mittels Bericht anhero einzusenden,
dabey auch die eigentliche Zahl der zu den mitgedachten Forsthäusern
ausgethanen Pläze, ... eigentliche Qualität, und ob selbige in Zubehör
des Ritterguths Altoschatz bestanden haben, und nicht minder die von
selbigen zu solchen Ritterguthe etwa übernommenen Zinsen und sonstige
Prästanda mit anzeigen.“
Am 22. Dezember
1815 richtete der Rittergutsbesitzer Christian Gottlieb Steiger sein
Antwortschreiben an das Amt Oschatz, das hier nachfolgend wegen der
Bedeutung seiner Aussage fast ungekürzt wiedergegeben werden soll: Es ist die Bewandtnis
diese:
/1. Auf dem
sogenannten kleinen Forste, einem zum hiesigen Ritterguthe gehörigen
durchaus sandigen Stücke Land sind in den Jahren 1803, 1804, und 1805
Neun übersetzte Wohnhäuser aufgebaut, und bey inglichens ein Garten
angelegt worden, welche seit der Zeit bewohnt und genutzt werden, die
Stenglersche Wind Mühle mit ihrem Wohnhause ist im Jahre 1806 auf einer
Anhöhe von Sandboden an der Straße zwischen hiesigem Dorfe und der Stadt
Oschatz zum Aufbau gekommen, und steht ebenfalls auf Ritterguths Grund
und Boden. /2. Sowohl der
kleine Forst, auf welchem erstgedachte Neun Häuser, als die Anhöhe an
dem Oschatzer Wege, worauf die Stenglersche Wind Mühle aufgebaut worden,
sind, wie der Augenschein ausweißt, von so geringer Beschaffenheit, daß
beyderley Grund und Boden zu nichts als zur Schaafhuthung vom hiesigem
Ritterguthe benutzt werden können, ich fand also für gut, da sich im
Jahre 1803 eine Menge gute Leute, welche kein Unterkommen damals finden
konnten, Stellen zum Aufbau wohnbarer Häuser suchten, und bey mir sich
meldeten, ihnen dazu und zur Anlegung nutzbarer Gärten auf dem kleinen
Forste, so wie Stenglern im Jahre 1806, welcher dergleichen zum Aufbau
einer Wind Mühle und Wohnhaus verlangte, solchen auf schongedachter
Anhöhe an dem Oschatzer Wege anzuweisen und zu überlassen. Hierdurch habe
ich /3. meinem
gnädigsten Landesherrn und meinem Ritterguthe den größten Nutzen
geschafft. Es fanden zehn und mehr Familien Unterkommen und Nahrung, das
Ritterguth erhielt zehn und mehr Unterthanen, welche Dienste auf
demselben übernahmen und leisteten, und von jedem neuerbauten Hause
Sechs, von der Stenglerschen Wind Mühle aber Zwölf Thaler -,- jährliches Erb Pachtgeld. Ein
einziges dieser Häuser bringt also seit der Zeit dem Ritterguthe
jährlich mehr ein, als vorher die Nutzung des ganzen Grund und Bodens,
worauf die Häuser mit ihren Gärten und der Stenglerschen Wind Mühle
stehen, zu rechnen war. Ich habe
übrigens /4. gedachten Grund
und Boden, auf welchem der befragte Anbau sich befindet, nicht
veräußert, sondern den Anbauern Erb Pachtweise überlassen, mithin ist
das Eigenthum daran dem Ritterguthe verblieben, und der höchsten Lehns
Gerechtsame ist nichts entzogen, sondern durch solchen Anbau, da zehn
und mehr contribunale Unterthanen Unter- und Auskommen gefunden, und ich
bey denen mit denselben abgeschlossenen Verträgen, daß der Besitzer
jeden dergleichen Grundstücke, wenn es mit Steuern belegt würde, diese
ohne Einwand zu übernehmen und zu verrichten habe, ausdrücklich
ausbedungen, das höchste Interesse selbst befördert worden. Eben das, was
ich gethan, ist endlich /5. von fast allen
Rittergüthern hiesiger Gegend geschehen. Es gibt der Rittergüther um
Oschatz bekanntlich gar viele, und es gibt fast keines darunter, auf
welchem nicht Ritterguths Grund und Boden auf gleiche Weise, wie von
mir, zum Aufbau ausgethan, und Wohnungen darauf aufgebaut worden wären,
keinen dieser Ritterguths Besitzer ist solches je verwehret, keinen je
für Unrecht ausgelegt worden, unmöglich kann ich also allein Unrecht
daran gethan haben, und ich bin also der gewissen Hoffnung, daß Ihre
Königl. Majest. von Sachsen, mein gnädigster Landes- und Lehn Herr, wie
wir zugleich hiermit unterthänigst gehorsam bitten, auch mir gleiche
gnädige Nachsicht hierrunter zu beweisen, und die mit Stenglern und
Consorten über ihren Anbau geschlossenen Verträge zu genehmigen,
allergnädigst geruhen werden.“
Dieses Dokument
beschreibt uns den Anfang der Besiedlung Kleinforsts, die erst einmal
mit der Erbauung von 9 Wohnhäusern begann. Da die ersten Plätze dafür im
April 1803 „ausgethan“ wurden und nach dem Vererbungs-Contract auch „ein
Wohnhaus auf eigene Kosten binnen Jahresfrist völlig auf- und
auszubauen“ war, liegt der Beginn der Besiedlung Kleinforsts damit
eindeutig im Jahre 1803, wie auch schon anfangs erwähnt. Die
Beschreibung Steigers, dass sich „ ... eine Menge gute Leute, welche
kein Unterkommen damals finden konnten, Stellen zum Aufbau wohnbarer
Häuser suchten“, wird auch später nochmals in den Unterlagen erwähnt. Diese Bemerkung
Steigers war durchaus berechtigt, wie folgende Zahlen über die
Bevölkerungsentwicklung im Amtsbezirk Oschatz belegen:
1779 1807 1814 |
12.251 Menschen, bzw. 3.821 Familien 21.042 Menschen 21.706 Menschen |
Im Vergleich dazu hatte die Stadt Oschatz
1791 1807 1811 1837 |
2.952 Einwohner 3.280 Einwohner 3.807 Einwohner 3.851
Einwohner |
Steiger machte in seinem Schreiben allerdings auch eine falsche Angabe: Der Bauplatz
für das 9. Haus wurde erst 1810 vergeben.
Nachfolgend
noch einmal eine zeitliche Übersicht über die ersten 9 vergebenen Plätze
im kleinen Forst und deren Lage:
1803 1804 1805 1810 |
Haus Nr. 1 Haus Nr. 4 Haus Nr. 5 Haus Nr. 6 Haus
Nr. 7 Haus Nr. 2 Haus Nr. 3 Haus Nr. 17 Haus Nr. 18 |
An der Aue 30
An der Aue 24 An der Aue 22 An der Aue 20 An der Aue 18
An der Aue 28 An der Aue 26 Forststraße 25 Forststraße
23 |
Am 24. Februar
1816 wurde vom Amt Oschatz erneut die Herbeibringung der Original-
Urkunden durch die Kleinforster Siedler, bei Androhung von Fünf Talern
Individual-Strafe, angemahnt. Die Erfüllung
dieser Forderung schien in einigen Fällen gar nicht so einfach gewesen
zu sein, da einige Grundstücke nach relativ kurzer Zeit schon wieder den
Besitzer gewechselt, oder andere Umstände gar zum Verlust der Urkunden
geführt hatten. Man bedenke, dass 1804 Napoleon mit seinen Truppen über
Deutschland herfiel und sich die Kampfhandlungen bis 1813 hinzogen.
So wird von
Christian Gottlieb Meißner an Amts Stelle angezeigt: „ ... daß die
Urkunde über die von dem Besitzer des Ritterguths Altoschatz an Johann
Gottlieb Kaßelten geschehene Überlassung eines Platzes zur Erbauung mit
einem Hauße ... ihm in dem vorgewesenen Kriege durch französische
Truppen entkommen sey, und er es daher nicht ermögliche, solche Urkunde
anhero zu liefern. Es erscheint
auch Gottfried Hempel, wohnhaft auf der Stenglerschen Windmühle bey
Altoschatz, und zeigt an, das er die Urkunde über die von dem
Ritterguthe Altoschatz an ihm geschehene Überlassung eines Platzes im
kleinen Forst zur Erbauung eines Hauses von dem damaligen Justiziarus zu
Altoschatz nicht ausgehändigt bekommen hatte, weshalb er solche auch an
seinen Nachfolger Marxen nicht hätte aushändigen können.“
Über Johann
Gottfried Mickel wird sogar berichtet, dass er „ ... der Anzeige nach
schon vor einiger Zeit sein Haus mit den übrigen Plätzen verlassen hat
und dessen Aufenthalt unbekannt ist.“
Am 15. November
1823 richteten die Steigerschen Gerichte zu Altoschatz im Auftrage des
Rittergutsbesitzers Steiger den folgenden Antrag an die Königliche Kanzlei in Dresden zur Vergabe weiterer
Plätze im kleinen Forst:
„Im heurigen
Jahr hat nun abermahls derselbe benannte Steiger, theils, um damit die,
seinem Guthe Altoschatz jährlich zugehenden Einnahmen zu mehren, theils
um bey der immermehr anwachsenden Menschenmenge diesen Gelegenheit eines
Unter-kommens zu verschaffen, vier Plätze vom hiesigen Ritterguths Grund
und Boden, und zwar deren dreye im sogenannten kleinen Forste, auf
derselben Lehde, wo bereits zuvor mit dazu erlangter Allerhöchster
Genehmigung neun sich angebauet, an Johann Gottlob Ruppert an Johann Gottlob Hütter an Johann Gottfried Kretzschmar ... auszuthun
beabsichtigt.“
Die oben
angeführten Personen hatten unter Vorbehalt ihren Vererbungs-Contract
bereits am 19. Oktober 1822 erhalten. Ihre Häuser erhielten später die
Brandkataster-Nr.20, 21 und 22 ( Forststraße 17, 15 und 13). Eigenartigerweise fehlt der Name Johann Christian Geißler, der bereits
kurz zuvor am 15. Mai 1822 einen Vererbungs-Contract erhielt und dessen
Grundstück am 23. September 1822 vermessen wurde. Sein Haus bekam später
die Nr.19 und lag in der Häuserreihe noch vor den oben angeführten
Grundstücken. Bereits wenig
später, am 9. März 1825, unterrichten die Steigerschen Gerichte die
Königliche Kanzlei in Dresden erneut über die Vergabe weiteren Grund und
Bodens. In dem Schreiben heißt es u.a.:
„Im vorigen
Jahre hat abermahls benannter Steiger ... elf Plätze vom hiesigen
Ritterguths Grund und Boden, und zwar deren neune im sogenannten kleinen
Forste, auf derselben Lehde, wo zuvor schon mit dazu erlangter
allerhöchsten Genehmigung drey im Jahre 1823, und neuner bereits früher
sich angebaut an Christian Gottlieb
Albrechten und übrige Bl.41/b benannten Genossen, ... vorläufig
anweisen und verrainen lassen. Jene liegen
allesamt im kleinen Forste, einem schlechten Lehden und abgetriebenen
Holzstück, neben den Besitzern der früher ebendenselbst mit
allerhulderichster Genehmigung schon ausgethanen Plätzen.“
Die Genehmigung
zur Vergabe des Grund und Bodens erteilte König Friedrich August am 13.
Juli 1825 unter der Bedingung, dass die Dorf-Feuerordnung vom 18.
Februar 1775 und die Verordnung vom 14. Mai 1824, besser als bisher
geschehen, zu beachten sind. Vor allem sollten künftig die Dächer mit
Ziegeln eingedeckt werden. Und weiter wörtlich: „Auch ist darauf Bedacht
zu nehmen, daß nicht nur die in der Nähe der Gebäude befindlichen beyden
Brunnen in Stand gesetzet und die von dem Gerichtsherrn beabsichtigte
Anlegung eines Teiches in der Mitte beyder Häuser-Reihen, so wie die
Anschaffung des gesetzlichen Feuergeräths von Seiten der Eigenthümer der
neuen Häuser bewirkt, sondern auch für die fortwährende Bestellung einer
Gerichtsperson in der neuen Ansiedlung gesorgt werde.“ Unter Beachtung
dieser Bedingungen konnte nun die angefangene Häuserreihe an der Aue,
die bis zur heutigen Querstraße bebaut war, in Richtung Altoschatz
fortgeführt werden. Es entstanden so die Häuser Nr.8 bis 16 (Querstraße
19 und An der Aue 2 bis 16). Den
oben erwähnten Teich hat es tatsächlich auch gegeben, er lag etwa an der
Stelle, wo die Familien Dechert und Wohllebe 1922 ihr Siedlungshaus
errichteten (Querstraße 12/14).
Die ganze Sache hatte aber noch
ein böses Nachspiel, „ ...
da in Ansehen derselben (Häuser) befunden wurde, daß solche sämtlich nur
mit Stroh gedeckt, auch nur 4 bis 5 Ellen eines von dem andern entfernt
sind“. Man hatte sich also
doch nicht an die Anordnungen gehalten. Die Steigerschen Gerichte zu
Altoschatz bekamen einen ernstlichen Verweis, „ ... da sie die bey dem
Anbaue neuer Häuser in dem sogenannten kleinen Forste obgelegene
Aufsichtsführung gänzlich vernachläßiget haben“.
Am 23. Januar
1826 stellten die Steigerschen Gerichte zu Altoschatz für das Rittergut
den letzten Antrag zur Vergabe von Bauland im kleinen Forst. Dieses Mal
beabsichtigte die Gerichtsherrschaft die Vererbung von 5
Rittergutsplätzen, von denen bereits drei, nämlich die von Johann Gotthelf Zabel Johann Christian Hunger und Johann Gottlob Hantzschmann bereits mit
fertigen Wohnhäusern bebaut waren, während der Platz für einen gewissen
Horn vorläufig nur angewiesen, aber noch nicht bebaut war. Das blieb
auch so, wie aus anderen Dokumenten hervorgeht. Der fünfte
Platz wurde einem Johann Christian Fleck angewiesen. Es handelte sich um
einen kleinen, „dem Rittergute ganz untauglichen Graswinkel“, den er mit
seinem angrenzenden Haus und Garten vereinigen wollte, ohne ihn zu
bebauen. Wahrscheinlich lag dieser gar nicht im kleinen Forst. Um den
Forderungen der Dorf-Feuerordnung vom 18. Februar 1775 und der
Verordnung vom 14. Mai 1824 diesmal nachzukommen, wurden „ ... jene
Häuser Zabelts, Hungers und Hantzschmanns in weiteren Zwischenräumen als
die frühern neun von einander, auch um diese größere Distanz zu
bewirken, mit dem Giebel nicht an- sondern auseinander, und diese ganz
anders als die übrigen Häuser, nämlich mitternacht- und mittagwärts
erbauet, sowie ist von uns die weitere Verfügung getroffen worden, daß
zwischen sämtlichen 25 Häusern des kleinen Forsts zur Abhaltung des
Feuers dienende Bäume an(gepflanzt), die Borne samt Teich in Stand
gesetzt und erhalten, auch in jedem Haus das erforderliche Feuergeräthe
angeschafft werde“. Damit ist das
Rätsel gelöst, weshalb die Häuser Nr.23, 24 und 25 ( Forststraße 11, 9 und 7) anders
stehen oder standen als alle anderen bis dahin aufgebauten Häuser,
nämlich mit dem Giebel zur Straße.
Zwischen den
Häusern sollten nach der Dorf- Feuerordnung von 1775 Nuss- oder andere stark belaubte
Bäume gepflanzt werden. Auch hatte sich jeder Hausbesitzer „ ... eine
hölzerne Hand-Spritze, eine tüchtige Laterne, wenigstens einen tüchtigen
ledernen Eymer, verschiedene 2, 3, 4, bis 12 Ellen lange Stangen, an
welchen das Reißig oben von ungleicher Größe entweder angewachsen oder
sonst befestiget seyn muß, und einige glatte Stangen nach der Länge und
Beschaffenheit derer Feuer-Essen, an welchen oben ein großer runder
Ballen von Wirr-Stroh oder Miste mit einem Lappen umwickelt ist,
anzuschaffen. Nicht minder müssen in jedem Hause zwey mit Wasser
angefüllte Fässer gehalten werden, deren eines im Sommer vor dem Haus,
und das andere auf den Boden zu stellen ist, im Winter aber sind beyde
Fässer im Keller aufzubewahren, auch öfters auszugießen, zu reinigen und
mit frischem Wasser anzufüllen“. Ein „tüchtiger
lederner Eymer“ ist in Kleinforst vom Haus Nr.3 erhalten geblieben. Er
ist rot gefärbt und mit weißer Farbe beschriftet. Deutlich zu erkennen
ist der Schriftzug „Kleinforst No ...“ , leider ist
die Hausnummer nicht mehr zu erkennen. Der Eimer ist konisch gearbeitet,
der Durchmesser beträgt oben 21 und unten 11 cm, die Höhe 35 cm. Durch
diese geringen Abmessungen betrug das Fassungsvermögen nur 7 Liter! Viel
war damit also nicht anzufangen, aber Wasser war in Kleinforst sowieso
knapp. Als Griff wurde im oberen Rand ein derber Strick eingearbeitet. Mit den zuletzt
genannten 3 Häusern war die erste Bauphase in Kleinforst, die 1803
begann, erst einmal abgeschlossen. Von den insgesamt 25 Häusern standen
16 am Weg entlang der Aue. Diese untere Häuserreihe ist auch heute noch
vollzählig. An den meisten Häusern wurden in Laufe der Zeit bauliche
Veränderungen vorgenommen, oder sie wurden nach einem Brand oder Abriss
wieder neu aufgebaut. In vielen Fällen aber erkennt man noch beim
genauen Hinsehen die ursprüngliche Gebäudeform. Die restlichen
9 Häuser wurden entlang eines Weges oberhalb der Aue erbaut, also an der
heutigen Forststraße. Von diesen 9 Wohngebäuden stehen heute nur noch 4,
nämlich die Häuser Nr.21 bis 24 ( Forststraße 15, 13, 11 und 9). Von der Bauart
her war keines dieser 25 Gebäude ein typisch bäuerliches Haus, in dem
Mensch und Tier unter einem Dach lebten. Für die Nutztiere gab es hier
immer separate Stallungen. Die Bewohner des kleinen Forstes waren auch
nicht selbständig in der Landwirtschaft tätig, sondern gingen mit ihren
Angehörigen auf das Rittergut Altoschatz oder woandershin arbeiten.
Kleinforst war also von Anfang an eine Siedlung und blieb es auch bis
heute.
Wäre noch zu
klären, wozu die Siedlung verwaltungsmäßig eigentlich gehörte. Im Erb-
und Handelsbuch erscheint in den Dokumenten bis gegen 1827 die
Formulierung: „ ... im Dorfe
Rosenthal und zwar im sogenannten kleinen Forste.“ Das bedeutet, dass
die Siedlung noch keine selbständige Gemeinde war und zu Rosenthal
gehörte. Das wird auch durch die Katasternummern bestätigt, die die
Häuser erst einmal erhielten. Sie schlossen sich in der Nummerierung den
Rosenthaler Häusern an, deren letztes die Nr.25 hatte. So bekam das
Kleinforster Haus Nr.1 zunächst erst einmal die Kataster-Nr.26 und das
Haus Nr.2 die Kataster-Nr.27 usw. Gegen 1827 liegen die Häuser nur noch „ ... im kleinen Forste“.
Auch die Katasternummern für die neuen Häuser beginnen jetzt mit „1“,
Kleinforst scheint eine selbständige Siedlungsgemeinde geworden zu sein.
Im Gemeindebuch von Altoschatz wird allerdings bis 1839 immer noch die
Formulierung „Altoschatz und Rosenthal mit dem kleinen Forst“ verwendet.
Erst 1840 setzt sich dann dort die Bezeichnung „Kleinforst“ durch Erstaunlich ist
auch, wie viele Namen für die Siedlung gebräuchlich waren. Es wurden ja
schon eingangs die Ortsbezeichnungen Kleinerforst, Kleinforstdorf und
Forsthäuser erwähnt. In einer Karte von 1870 fanden wir hinter dem Namen
Kleinforst aber auch noch den Namen „Forsthausen“. Er ist zwar in
Klammern gesetzt, deutet aber darauf hin, dass er früher einmal
gebräuchlich war, wenn vielleicht auch nur umgangssprachlich, wie die
anderen auch. Mit der Vergabe der sogenannten Katasternummern waren die Häuser
eindeutig gekennzeichnet. Die Grundstücke waren erfasst und eine Nummer
hatten die Häuser auch. Als Kleinforst seine Selbständigkeit erreichte,
wurden die Häuser von 1 bis 25 durchnummeriert. Diese Hausnummern
standen damals sicher noch nicht an den Hauswänden, dafür aber ganz
sicher in den Akten und das war bei vielen Vorgängen sehr wichtig. Die
Nummerierung wurde nicht danach festgelegt, in welcher zeitlichen
Reihenfolge die Häuser aufgebaut wurden, sie richteten sich vielmehr
nach der örtlichen Bebauung. So erhielten die Häuser in der unteren
Reihe die Nummern 1 bis 16 und die Häuser in der oberen Reihe die
Nummern 17 bis 25.
Zur Entwicklung
der Einwohnerzahlen lässt sich folgendes sagen: Die Anzahl der
Einwohner von Kleinforst gibt Blaschke im „Historischen Ortsverzeichnis
von Sachsen“ für das Jahr
1834 mit 187, für 1871 mit
201 und für 1890 mit 248 an. In Akten der Amtshauptmannschaft wird die
Einwohnerzahl für 1901 mit 255 angegeben und die Anzahl der Häuser mit
25. Vergleicht man
die Anzahl der Einwohner Kleinforsts von 1834 mit den benachbarten Gemeinden, so ergibt sich das
folgende Bild:
Kleinforst Altoschatz Thalheim Rosenthal Saalhausen Kreischa |
187 257 147 160 90 46 |
Es ist schon
erstaunlich, welche Stellung die erst neu entstandene Siedlung im
Vergleich zu den viel älteren Dörfern der Umgebung eingenommen hatte.
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