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Die sanitären und hygienischen Zustände

Eingangs wurde bereits erwähnt, dass die Kleinforster durch ihre Viehhaltung und durch den Anbau von Obst, Gemüse und Futtermitteln regelrechte Selbstversorger waren. Fast in jedem Grundstück stand ein massiver Schweinestall, wo meist auch noch das übrige Kleinvieh und das Stroh und Heu untergebracht waren. Dazu kamen noch die Schuppen für Holz und Geräte, das Waschhaus und der sogenannte Abtritt, der meist aus einem einfachen Bretterverschlag bestand. Die etwas vornehmere Bezeichnung „Abort“ kam erst viel später auf.
Welche Probleme es vor allem mit den anfallenden Fäkalien gab, zeigt am besten folgender Bericht des Königlichen Bezirksarztes an Herrn Friedrich Rost in Kleinforst Nr.18 (heute Forststraße 23) aus dem Jahre 1907:

„Auf Ihrem Grundstück befinden sich zwei Wohnhäuser, die von 4 Familien mit 21 Köpfen bewohnt werden. Beide Häuser haben einen gemeinsamen, im Hof über der Düngerstätte gelegenen, Abort. Die Jauchengrube ist offen.
Da nun dieser Zustand nicht länger belassen werden kann und vom gesundheitspolizeilichen Standpunkte aus die gemeinsame Benutzung eines Abortes durch mehrere Familien zu beanstanden ist, ordnet die unterzeichnete Behörde folgendes an:
1. sind drei weitere Aborte anzulegen
2. ist eine vorschriftsmäßige Abortgrube herzustellen."

Da der im Grundstück vorhandene Brunnen nur 6 m von der Düngergrube und nur 8 m von der Abortgrube entfernt war, wurde auch eine Untersuchung des Brunnenwassers angeordnet. Die Probe von einem Liter Wasser wurde in Gegenwart des Gemeindevorstandes entnommen und anschließend dem chemischen Untersuchungslaboratorium in Leipzig in einer amtlich versiegelten Flasche übergeben.
Die Untersuchung ergab, dass im Wasser reichlich salpetrige Säure und in Zersetzung begriffene organische Stoffe vorhanden waren. Die Verwendung als Trinkwasser wurde sofort untersagt.
Herr Friedrich Rost ging daraufhin sofort in Einspruch:
„Meiner Ansicht nach ist das Wasser meines Brunnens nicht von meiner Düngergrube aus verunreinigt worden, da diese auszementiert ist und vor allem tiefer liegt als der Brunnen, sodaß das Gefälle vom Brunnen aus nach der Grube zu ist. Wenn mein Brunnen durch Jauche u.s.w. verunreinigt wird, so kann diese Verunreinigung meiner Ansicht nach nur von der Düngerstätte meiner Nachbarin Kretzschmar aus erfolgen. Die Kretzschmar hat für den Dünger keine gemauerte Grube und diese Düngerstätte ist von meinem Brunnen nicht weiter entfernt als meine Düngergrube.“

Die auszementierte Düngerstätte von Herrn Rost war schon vorbildlich für Kleinforst.

In einem Schreiben der Amtshauptmannschaft von 1905 wird über den Zustand des Hauses Nr.2 (An der Aue 28) des Schlossers Anton Kretzschmar folgendes berichtet:
„Das ganze Haus wird von 3 Familien mit 11 Köpfen bewohnt und besitzt einen hinten im Hof gelegenen Abort, dessen Grube nur ein in die Erde eingegrabenes Holzfaß bildet.“

Hier ordnete die Behörde den Bau von 2 neuen Aborten und die Errichtung einer zementierten Grube an. Im Frühjahr 1908 war diese Auflage noch nicht erledigt. Als Grund dafür gab Herr Kretzschmar bei der Amtshauptmannschaft zu Protokoll:
„Mein Nachbar Arbeiter Dießner hat auch nur einen Abort mit einer Bütte, wie ich sie habe. In dem betreffenden Haus wohnen auch 3 Parteien. Es werden dort etwa 11 Köpfe wohnen. Wenn mir die Beschaffung weiterer Aborte aufgegeben wird, halte ich es für angezeigt, daß auch Dießner die Beschaffung von Aborten aufgegeben wird.“
Daraufhin erhielt der Gendarm Pohle den Auftrag, die Abortverhältnisse bei Dießner zu überprüfen. Als Ergebnis berichtete er der Amtshauptmannschaft: „Bei dem Hausbesitzer Ernst Dießner in Kleinforst Nr.3 wohnen zur Zeit 3 Parteien, zusammen 12 Personen. Die Abortgrube ist nicht ausgemauert, sondern ein Holzfass eingegraben.“
Dießner bekam daraufhin die Auflage, einen zweiten Abort zu errichten und eine neue undurchlässige, mit Zement gemauerte und verputzte Abortgrube anzulegen. Von der Königlichen Amtshauptmannschaft wurde aber ausdrücklich darauf hingewiesen,
„ ... daß in gesundheitlicher Hinsicht für jede Familie ein besonderer Abort wünschenswert ist und auch nach dem Baugesetze vom 1. Juli 1890 jede Wohnung einen solchen besitzen soll.“

Die angeführten Beispiele waren keine Einzelfälle, für Kleinforst waren sie der ganz normale Alltag. Man kannte eben nichts anderes. Die neuen Erkenntnisse über Krankheitserreger und Epidemien um die Jahrhundertwende herum waren ein gewichtiger Grund dafür, dass die Behörden die hygienischen Zustände verstärkt kontrollierten. Die Voraussetzungen dafür waren im Jahre 1873 mit der Bildung von Amtshauptmannschaften geschaffen worden. In Kleinforst wurden allein in den Jahren 1905 bis 1908 nachweislich in 7 Grundstücken die sanitären Verhältnisse durch Auflagen verbessert.

Heute können wir uns die damalige Zustände nur noch mit viel Fantasie vorstellen. Aber einige ältere Kleinforster kennen die Verhältnisse noch aus eigenem Erleben. Besonders im Winter kostete es jedes Mal eine große Überwindung, über den Hof auf den Abtritt zu gehen. Da war manchmal sogar der Holzdeckel auf dem vereisten Sitzbrett festgefroren. Dann hieß es immer bei Strellens: „Jetzt müssen wir wieder auf den Nordpol gehen!“

Es sollten noch viele Jahre vergehen, bis sich die sanitären und hygienischen Zustände in Kleinforst verbesserten. Dazu trug vor allem der Bau einer Abwasserleitung bei, der 1979 begonnen wurde. Aber das ist wieder eine andere Geschichte, die in einem besonderen Kapitel behandelt wird.



Wege und Straßen


Lange Zeit führten keine Straßen zu den Häusern nach Kleinforst. Nach einer Karte von 1858 waren es nur einfache Wege, die von Altoschatz und Oschatz kommend, die Verbindung herstellten. Dieser Zustand wird 1863 auch in einem Protokoll erwähnt in dem darüber Klage geführt wird, dass Kleinforst weder von Altoschatz noch von Oschatz aus über einen öffentlichen Zugangsweg zu erreichen ist. Das konnte im Brandfalle zu einem riesigen Problem werden. Man beschloss deshalb, die Zugangswege auszubauen, um die Siedlung im Notfalle mit einer Feuerspritze erreichen zu können.

Ein ähnliches Problem hatte man übrigens auch mit der Döllnitzüberquerung auf dem Weg zwischen Altoschatz und Rosenthal, denn bis 1838 konnte man nur über eine Furt auf die eine oder andere Seite gelangen. Was das zeitweise für Probleme mit sich brachte, schildert der Inhalt eines Schreibens an die Amtshauptmannschaft in Grimma etwa aus dem Jahre 1835:

„Es betrifft dies nehmlich den Uebelstand, daß zwischen dem Rittergute Alt-Oschatz und dem Gute Rosenthal die sogenannte Dölzebach den Communicationsweg zwischen beyden Orten in ganz uneingeschränktem Lauf durchschneidet, und daher dieser Weg, nicht allein bey großem Sommerwasser, sondern auch im Winter zu Fuß, sowohl als mit Pferdegeschirr, zur lebensgefährlichen Passage wird, selbst sogar des öfteren gar nicht zu passieren ist, und um von einem der vorgenannten beyden Orte zum anderen eine Entfernung von circa 500 Schritt gelangen zu können, man beynahe eine Stunde Weges über Oschatz und Zöschau, so auch im anderen Falle über Zöschau und Oschatz umfahren muß. Bey eintretenden Feuerbrünsten, beyder Orte Altoschatz und Rosenthal, ist es bey großem Wasser ohnmöglich, daß solche als die nächsten Helfenden, einander Beystand leisten können, denn ehe sie über Oschatz einander zu Hilfe kommen können, kann schon alles niedergebrannt seyn, und sie müssen ruhig zusehen, wie ihrer Nachbarn Unglück, durch den Übelstand der Verhinderung durch unmögliche Communication eines Orts zum anderen, herbeygeführt wird."
Zum damaligen Zeitpunkt verlief die Döllnitz im Bereich der Aue noch weiter drüben auf der Altoschatzer Seite und wie oben bereits erwähnt, in „uneingeschränktem Verlauf.“ Die erste Brücke über die Döllnitz zwischen Altoschatz und Rosenthal war eine Holzkonstruktion, die Pastor Müller in seinem Beitrag zur sächsischen Kirchengalerie mit folgenden Worten beschrieb: „Aber jetzt sichert eine im Jahre 1838 unter Veranstaltung der Herrschaft und thätiger Mitwirkung der Gemeinde gebaute solide Brücke die Verbindung und den Verkehr.
Erst mit dem Bau der Kleinbahnstrecke 1885 und der Verlegung und Begradigung der Döllnitz, entstand eine neue Brücke aus Stein. Diese wurde nach genau 80 Jahren durch eine moderne Stahlbetonbrücke ersetzt und diese wird zur Zeit (2005) auch schon wieder abgebrochen, da ihr Durchlass bei großem Hochwasser nicht ausreicht.
Und wenn wir schon einmal bei diesem Thema sind: Die alte Steinbrücke über dem Stranggraben am Anglerparadies wurde 1860 erbaut und existiert heute noch!

Die Wege nach Kleinforst und auch innerhalb der Ortschaft waren früher in einem ganz erbärmlichen Zustand. Das lag sicher auch mit daran, dass lange Zeit nicht einmal klar war, wer für die Instandhaltung eigentlich verantwortlich ist. Es gab dazu ständig Auseinandersetzungen zwischen dem Rittergutsbesitzer von Altoschatz und der Gemeinde. Erst gegen 1865 konnte man sich in dieser Frage einigen und in einem Übersichtsplan die Verantwortlichkeiten festlegen. Für die Erhaltung und den Ausbau der Wege in Kleinforst war danach der Rittergutsbesitzer von Altoschatz zuständig, dem ja auch das Land gehörte.

Die Instandhaltung der Wege wurde aber nach wie vor vernachlässigt, trotz Festlegung der Verantwortlichkeit. 1886 reichten die Kleinforster sogar ein Schreiben an die Königliche Amtshauptmannschaft zu Oschatz ein, in dem sie sich u.a. über den schlechten Zustand der Wege beklagen. Noch formulierten sie ihr Schreiben vorsichtig und höflich: „Ferner erlauben wir uns noch zu bemerken, daß der Schulweg immer in sehr schlechtem Zustand, namentlich im Winter, erhalten wird, so daß unsere Kinder zur Schule mitunter kaum fortkommen können.“ Das Schreiben trägt 26 Unterschriften, eine Person unterschrieb mit 3 Kreuzen.

Richtige Fahrwege durch den kleinen Forst entstanden nach den Protokollen des Gemeindebuches von Altoschatz erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Über den schlechten Zustand der Fahr- und Gehwege wurde aber nach wie vor in vielen Gemeinderatssitzungen Beschwerde geführt. Noch 1921 gab es schärfsten Protest gegen die schlechte Besserung des Rittergutsweges in Kleinforst und man verlangte eine sofortige Änderung dieses unerträglichen Zustandes. Andererseits wurden aber auch die Kleinforster gemahnt, die Regen- und Abfallwässer aus den Grundstücken nicht auf die Wege zu leiten!

Einen ständigen Streit gab es um den sogenannten Stadtparkweg von Kleinforst nach Oschatz entlang der Döllnitz. Dieser Weg war nicht öffentlich und das Befahren mit Fahrzeugen aller Art war verboten. Darunter zählten auch Handwagen und Schubkarren. Die Stadtväter von Oschatz hatten 1863 sogar Steine in den Weg einsetzen lassen, um das Befahren unmöglich zu machen. Diese mussten aber auf Anordnung der Amtshauptmannschaft Grimma schon bald wieder beseitigt werden. Trotzdem blieb das Fahrverbot erhalten und bei Zuwiderhandlungen drohte eine Geldstrafe bis zu 60 Mark oder eine Haftstrafe bis zu 14 Tagen. Ganz schön happig!
1877 erreichte der Gemeindevorstand Kühne, dass der Weg wenigstens mit Schubkarren und Handwagen befahren werden durfte. Das war sicher eine große Erleichterung für die Kleinforster, die mit ihrem Obst und Gemüse zum Oschatzer Wochenmarkt oder nach Oschatz zur Arbeit fahren mussten.
Im Laufe der Zeit scheint sich aber eine gewisse Großzügigkeit eingebürgert zu haben, vor allem gegenüber dem immer mehr zunehmenden Fahrradverkehr. Das lässt sich auch mit dem Verhalten des Kleinforsters Otto Biedermann belegen, der im Juni 1908 mit dem Fahrrad auf dem Fußweg von Kleinforst nach der Naundorfer Straße unterwegs war und vom Schutzmann Altmann zur Rede gestellt wurde. Seine Antwort war schlagfertig formuliert: „Der Herr Bürgermeister hat mich auf diesem Weg schon mehrmals radfahrend angetroffen, mir das Fahren aber noch nicht verboten. Da lasse ich mir von einem Anderen erst recht nichts sagen.“ Und tatsächlich wurde am 29. September 1908 das Befahren des Weges mit kleinen Handwagen, Kinderwagen und Fahrrädern offiziell erlaubt. Aber: „Wenn Fußgänger belästigt, insbesondere wenn diesen nicht ausgewichen wird, soll unnachsichtig von dem Widerrufe Gebrauch gemacht werden. Es wird an den Kleinforstern liegen, wenn sie die Behörde nötigen, von dem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.“
Immerhin galt diese Regelung bis zum Juni 1927, von da ab wird erneut eine Straßensperrung für den Verkehr mit Fahrrädern, Pferde- und Hundefuhrwerken und Kraftfahrzeugen ausgesprochen. Nur das Befahren mit Handwagen war weiterhin möglich. Zuwiderhandlungen konnten mit einer Geldstrafe bis zu 150 RM oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden.
Gegen dieses Verbot ging der Altoschatzer Bürgermeister Silbermann sofort in Einspruch. In seinem Schreiben heißt es u.a.: „Die Sperrung gereicht den Einwohnern der Gemeinde Altoschatz zum erheblichen Schaden, da nunmehr die Arbeiter, welche nach Oschatz auf Arbeit fahren und bisher alle zu Rad diesen Weg benutzt haben, in Zukunft den Umweg über Weinberg - Krankenhaus nehmen müssen und dadurch Zeitverlust haben. Der Umweg beträgt über einen Kilometer. Der Bäckermeister Wittig, sowie der Gastwirt und Fleischer Ehrlich in Kleinforst sind Besitzer je eines Hundefuhrwerks und wohnen direkt an diesem Wege. Sie haben bisher auch immer diesen Weg mit ihren Hundefuhrwerken benutzt und würden ebenfalls nunmehr gezwungen sein, diesen Umweg zu nehmen.“
Der Einspruch wurde vom Stadtrat abgelehnt, „ ... da in letzter Zeit häufig Klagen über die Belästigung des Publikums durch rücksichtslose Radfahrer laut geworden waren. Der Weg führt durch unseren Stadtpark, der als einzige derartige Anlage in der Umgebung ständig von Spaziergängern aufgesucht wird. Der Weg ist in seinem Anfang sehr abschüssig und kurvenreich. Die Radfahrer und Wagen sausen in übermäßig schnellem Tempo den unübersichtlichen und gefährlichen Weg herab und gefährden die Besucher des Stadtparks und die vielen Kinder.“
Mit diesem Bescheid konnte sich Silbermann immer noch nicht abfinden und auch die Gemeindeverordneten von Altoschatz konnten sich nicht beruhigen, wie der Bürgermeister an das Stadtverordnetenkollegium mitteilte. Er erwog nun, einen Zivilprozess gegen die Stadtgemeinde anzustrengen, bat aber erst einmal die Kreishauptmannschaft Leipzig als Aufsichtsbehörde, die Stadt Oschatz dazu aufzufordern, die Sperrung wieder aufzuheben. Aber auch der Bescheid aus Leipzig war ablehnend, bis auf ein kleines Zugeständnis: Das Befahren des Weges mit Fahrrädern und Hundefuhrwerken wurde in der Zeit von 5.30 bis 8.00 Uhr morgens gestattet.

Erst 1931 wurde der Weg für die Leute, die früh, mittags oder abends zur Arbeit fahren mussten, freigegeben. Wie lange diese Regelung Bestand hatte, ist nicht belegt. Ältere Kleinforster erinnern sich aber noch gut daran, dass sich manchmal hinter einem Baum ein Ordnungshüter versteckte und Verstöße mit einem Strafzettel quittierte. 1946 erwog man sogar, für diejenigen Fahrradfahrer, die in Oschatz ihre Arbeit hatten, besondere Ausweise zur Benutzung des Stadtparkweges auszugeben.

Gott sei Dank gehören diese Streitigkeiten um den Stadtparkweg seit langem der Vergangenheit an. Seit dem 7. Mai 2005 hat der schöne Weg entlang der Döllnitz auch einen neuen Namen bekommen und heißt nun „Rudolf - Tischer - Weg“. Vielleicht sollte diese Namensgebung auch eine gewisse Wiedergutmachung der Oschatzer Stadtväter gegenüber den Kleinforstern sein, denn Rudolf Tischer wurde in Kleinforst geboren.

Wenn es um Wege in Kleinforst geht, darf die Erwähnung des Borngässchens nicht fehlen, zumal es diesen schmalen Weg seit 1999 gar nicht mehr gibt. Für die Kleinforster hatte er eine große Bedeutung, da er zum Gemeindebrunnen führte. Über ihn konnte man früher von der heutigen Forststraße oder von der Aue aus zum Gemeindebrunnen gehen. Die „Eingänge“ dazu lagen oben zwischen den Häusern 23 und 24 (Forststraße 11 und 9), von unten konnte man über das Grundstück der Gaststätte „Goldene Höhe“ gehen. Der Weg war von oben her durch 2 Zäune beidseitig eingegrenzt.
Zum Brunnen gelangte man übrigens auch über einen schmalen Pfad von der heutigen Querstraße aus, auch diese „Schluppe“ gibt es nicht mehr.

Erwähnenswert ist auch noch, dass die Straße entlang der unteren Häuserreihe früher am Haus Nr.16 (An der Aue 2) endete. Von da aus ging nur ein Feldweg weiter und mündete unterhalb des heutigen Trafohäuschens auf die Forststraße. Er lag also wesentlich höher als die heutige Straße, die in den 50er Jahren angelegt wurde. Auch Sie glich lange Zeit einem Feldweg und war besonders im Frühjahr in einem beklagenswerten Zustand. Die Anlieger hatten in dieser Zeit oftmals Mühe, mit normalem Schuhwerk durchzukommen. Erst 2003, nach dem Verlegen der neuen Abwasserleitungen, wurde die Straße mit einer Schwarzdecke überzogen.

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