Die sanitären und hygienischen Zustände
Eingangs wurde
bereits erwähnt, dass die Kleinforster durch ihre Viehhaltung und durch
den Anbau von Obst, Gemüse und Futtermitteln regelrechte Selbstversorger
waren. Fast in jedem Grundstück stand ein massiver Schweinestall, wo
meist auch noch das übrige Kleinvieh und das Stroh und Heu untergebracht
waren. Dazu kamen noch die Schuppen für Holz und Geräte, das Waschhaus
und der sogenannte Abtritt, der meist aus einem einfachen
Bretterverschlag bestand. Die etwas vornehmere Bezeichnung „Abort“ kam
erst viel später auf. Welche Probleme
es vor allem mit den anfallenden Fäkalien gab, zeigt am besten folgender Bericht des Königlichen Bezirksarztes an Herrn Friedrich Rost
in Kleinforst Nr.18 (heute
Forststraße 23) aus dem Jahre 1907:
„Auf Ihrem Grundstück
befinden sich zwei Wohnhäuser, die von 4 Familien mit 21 Köpfen bewohnt
werden. Beide Häuser haben einen gemeinsamen, im Hof über der
Düngerstätte gelegenen, Abort. Die Jauchengrube ist offen. Da nun dieser
Zustand nicht länger belassen werden kann und vom
gesundheitspolizeilichen Standpunkte aus die gemeinsame Benutzung eines
Abortes durch mehrere Familien zu beanstanden ist, ordnet die
unterzeichnete Behörde folgendes an: 1. sind drei weitere
Aborte anzulegen 2. ist eine
vorschriftsmäßige Abortgrube herzustellen."
Da der im
Grundstück vorhandene Brunnen nur 6 m von der Düngergrube und nur 8 m
von der Abortgrube entfernt war, wurde auch eine Untersuchung des
Brunnenwassers angeordnet. Die Probe von einem Liter Wasser wurde in
Gegenwart des Gemeindevorstandes entnommen und anschließend dem
chemischen Untersuchungslaboratorium in Leipzig in einer amtlich
versiegelten Flasche übergeben. Die
Untersuchung ergab, dass im Wasser reichlich salpetrige Säure und in
Zersetzung begriffene organische Stoffe vorhanden waren. Die Verwendung
als Trinkwasser wurde sofort untersagt. Herr Friedrich
Rost ging daraufhin sofort in Einspruch: „Meiner Ansicht nach
ist das Wasser meines Brunnens nicht von meiner Düngergrube aus
verunreinigt worden, da diese auszementiert ist und vor allem tiefer
liegt als der Brunnen, sodaß das Gefälle vom Brunnen aus nach der Grube
zu ist. Wenn mein Brunnen durch Jauche u.s.w. verunreinigt wird, so kann
diese Verunreinigung meiner Ansicht nach nur von der Düngerstätte meiner
Nachbarin Kretzschmar aus erfolgen. Die Kretzschmar hat für den Dünger
keine gemauerte Grube und diese Düngerstätte ist von meinem Brunnen
nicht weiter entfernt als meine Düngergrube.“
Die
auszementierte Düngerstätte von Herrn Rost war schon vorbildlich für
Kleinforst.
In einem
Schreiben der Amtshauptmannschaft von 1905 wird über den Zustand des
Hauses Nr.2 (An der Aue 28) des Schlossers Anton Kretzschmar folgendes
berichtet: „Das ganze Haus
wird von 3 Familien mit 11 Köpfen bewohnt und besitzt einen hinten im
Hof gelegenen Abort, dessen Grube nur ein in die Erde eingegrabenes
Holzfaß bildet.“
Hier ordnete
die Behörde den Bau von 2 neuen Aborten und die Errichtung einer
zementierten Grube an. Im Frühjahr 1908 war diese Auflage noch nicht
erledigt. Als Grund dafür gab Herr Kretzschmar bei der
Amtshauptmannschaft zu Protokoll: „Mein Nachbar
Arbeiter Dießner hat auch nur einen Abort mit einer Bütte, wie ich sie
habe. In dem betreffenden Haus wohnen auch 3 Parteien. Es werden dort
etwa 11 Köpfe wohnen. Wenn mir die Beschaffung weiterer Aborte
aufgegeben wird, halte ich es für angezeigt, daß auch Dießner die
Beschaffung von Aborten aufgegeben wird.“ Daraufhin
erhielt der Gendarm Pohle den Auftrag, die Abortverhältnisse bei Dießner
zu überprüfen. Als Ergebnis berichtete er der Amtshauptmannschaft: „Bei
dem Hausbesitzer Ernst Dießner in Kleinforst Nr.3 wohnen zur Zeit 3
Parteien, zusammen 12 Personen. Die Abortgrube ist nicht ausgemauert,
sondern ein Holzfass eingegraben.“ Dießner bekam
daraufhin die Auflage, einen zweiten Abort zu errichten und eine neue
undurchlässige, mit Zement gemauerte und verputzte Abortgrube anzulegen.
Von der Königlichen Amtshauptmannschaft wurde aber ausdrücklich darauf
hingewiesen, „ ... daß in
gesundheitlicher Hinsicht für jede Familie ein besonderer Abort
wünschenswert ist und auch nach dem Baugesetze vom 1. Juli 1890 jede
Wohnung einen solchen besitzen soll.“
Die angeführten
Beispiele waren keine Einzelfälle, für Kleinforst waren sie der ganz
normale Alltag. Man kannte eben nichts anderes. Die neuen Erkenntnisse
über Krankheitserreger und Epidemien um die Jahrhundertwende herum waren
ein gewichtiger Grund dafür, dass die Behörden die hygienischen Zustände
verstärkt kontrollierten. Die Voraussetzungen dafür waren im Jahre 1873
mit der Bildung von Amtshauptmannschaften geschaffen worden. In
Kleinforst wurden allein in den Jahren 1905 bis 1908 nachweislich in 7
Grundstücken die sanitären Verhältnisse durch Auflagen verbessert.
Heute können
wir uns die damalige Zustände nur noch mit viel Fantasie vorstellen.
Aber einige ältere Kleinforster kennen die Verhältnisse noch aus eigenem
Erleben. Besonders im Winter kostete es jedes Mal eine große
Überwindung, über den Hof auf den Abtritt zu gehen. Da war manchmal
sogar der Holzdeckel auf dem vereisten Sitzbrett festgefroren. Dann hieß
es immer bei Strellens: „Jetzt müssen wir wieder auf den Nordpol gehen!“
Es sollten noch
viele Jahre vergehen, bis sich die sanitären und hygienischen Zustände
in Kleinforst verbesserten. Dazu trug vor allem der Bau einer
Abwasserleitung bei, der 1979 begonnen wurde. Aber das ist wieder eine
andere Geschichte, die in einem besonderen Kapitel behandelt wird.
Wege und Straßen
Lange Zeit
führten keine Straßen zu den Häusern nach Kleinforst. Nach einer Karte
von 1858 waren es nur einfache Wege, die von Altoschatz und Oschatz
kommend, die Verbindung herstellten. Dieser Zustand wird 1863 auch in
einem Protokoll erwähnt in dem darüber Klage geführt wird, dass
Kleinforst weder von Altoschatz noch von Oschatz aus über einen
öffentlichen Zugangsweg zu erreichen ist. Das konnte im Brandfalle zu
einem riesigen Problem werden. Man beschloss deshalb, die Zugangswege
auszubauen, um die Siedlung im Notfalle mit einer Feuerspritze erreichen
zu können.
Ein ähnliches
Problem hatte man übrigens auch mit der Döllnitzüberquerung auf dem Weg
zwischen Altoschatz und Rosenthal, denn bis 1838 konnte man nur über
eine Furt auf die eine oder andere Seite gelangen. Was das zeitweise für
Probleme mit sich brachte, schildert der Inhalt eines Schreibens an die
Amtshauptmannschaft in Grimma etwa aus dem Jahre 1835:
„Es betrifft dies
nehmlich den Uebelstand, daß zwischen dem Rittergute Alt-Oschatz und dem
Gute Rosenthal die sogenannte Dölzebach den Communicationsweg zwischen
beyden Orten in ganz uneingeschränktem Lauf durchschneidet, und daher
dieser Weg, nicht allein bey großem Sommerwasser, sondern auch im Winter
zu Fuß, sowohl als mit Pferdegeschirr, zur lebensgefährlichen Passage
wird, selbst sogar des öfteren gar nicht zu passieren ist, und um von
einem der vorgenannten beyden Orte zum anderen eine Entfernung von circa
500 Schritt gelangen zu können, man beynahe eine Stunde Weges über
Oschatz und Zöschau, so auch im anderen Falle über Zöschau und Oschatz
umfahren muß. Bey eintretenden Feuerbrünsten, beyder Orte Altoschatz und
Rosenthal, ist es bey großem Wasser ohnmöglich, daß solche als die
nächsten Helfenden, einander Beystand leisten können, denn ehe sie über
Oschatz einander zu Hilfe kommen können, kann schon alles niedergebrannt
seyn, und sie müssen ruhig zusehen, wie ihrer Nachbarn Unglück, durch
den Übelstand der Verhinderung durch unmögliche Communication eines Orts
zum anderen, herbeygeführt wird." Zum damaligen
Zeitpunkt verlief die Döllnitz im Bereich der Aue noch weiter drüben auf
der Altoschatzer Seite und wie oben bereits erwähnt, in
„uneingeschränktem Verlauf.“ Die erste Brücke über die Döllnitz zwischen
Altoschatz und Rosenthal war eine Holzkonstruktion, die Pastor Müller in
seinem Beitrag zur sächsischen Kirchengalerie mit folgenden Worten
beschrieb: „Aber jetzt sichert eine im Jahre 1838 unter Veranstaltung
der Herrschaft und thätiger Mitwirkung der Gemeinde gebaute solide
Brücke die Verbindung und den Verkehr. Erst mit dem
Bau der Kleinbahnstrecke 1885 und der Verlegung und Begradigung der
Döllnitz, entstand eine neue Brücke aus Stein. Diese wurde nach genau 80
Jahren durch eine moderne Stahlbetonbrücke ersetzt und diese wird zur
Zeit (2005) auch schon wieder abgebrochen, da ihr Durchlass bei großem
Hochwasser nicht ausreicht. Und wenn wir
schon einmal bei diesem Thema sind: Die alte Steinbrücke über dem
Stranggraben am Anglerparadies wurde 1860 erbaut und existiert heute
noch!
Die Wege nach
Kleinforst und auch innerhalb der Ortschaft waren früher in einem ganz
erbärmlichen Zustand. Das lag sicher auch mit daran, dass lange Zeit
nicht einmal klar war, wer für die Instandhaltung eigentlich
verantwortlich ist. Es gab dazu ständig Auseinandersetzungen zwischen
dem Rittergutsbesitzer von Altoschatz und der Gemeinde. Erst gegen 1865
konnte man sich in dieser Frage einigen und in einem Übersichtsplan die
Verantwortlichkeiten festlegen. Für die Erhaltung und den Ausbau der
Wege in Kleinforst war danach der Rittergutsbesitzer von Altoschatz
zuständig, dem ja auch das Land gehörte.
Die Instandhaltung der Wege wurde
aber nach wie vor vernachlässigt, trotz Festlegung der
Verantwortlichkeit. 1886 reichten die Kleinforster sogar ein Schreiben
an die Königliche Amtshauptmannschaft zu Oschatz ein, in dem sie sich
u.a. über den schlechten Zustand der Wege beklagen. Noch formulierten
sie ihr Schreiben vorsichtig und höflich: „Ferner erlauben wir uns noch
zu bemerken, daß der Schulweg immer in sehr schlechtem Zustand,
namentlich im Winter, erhalten wird, so daß unsere Kinder zur Schule
mitunter kaum fortkommen können.“ Das Schreiben trägt 26 Unterschriften,
eine Person unterschrieb mit 3 Kreuzen.
Richtige
Fahrwege durch den kleinen Forst entstanden nach den Protokollen des
Gemeindebuches von Altoschatz erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Über
den schlechten Zustand der Fahr- und Gehwege wurde aber nach wie vor in
vielen Gemeinderatssitzungen Beschwerde geführt. Noch 1921 gab es
schärfsten Protest gegen die schlechte Besserung des Rittergutsweges in
Kleinforst und man verlangte eine sofortige Änderung dieses
unerträglichen Zustandes. Andererseits wurden aber auch die Kleinforster
gemahnt, die Regen- und Abfallwässer aus den Grundstücken nicht auf die
Wege zu leiten!
Einen ständigen
Streit gab es um den sogenannten Stadtparkweg von Kleinforst nach
Oschatz entlang der Döllnitz. Dieser Weg war nicht öffentlich und das
Befahren mit Fahrzeugen aller Art war verboten. Darunter zählten auch
Handwagen und Schubkarren. Die Stadtväter von Oschatz hatten 1863 sogar
Steine in den Weg einsetzen lassen, um das Befahren unmöglich zu machen.
Diese mussten aber auf Anordnung der Amtshauptmannschaft Grimma schon
bald wieder beseitigt werden. Trotzdem blieb das Fahrverbot erhalten und
bei Zuwiderhandlungen drohte eine Geldstrafe bis zu 60 Mark oder eine
Haftstrafe bis zu 14 Tagen. Ganz schön happig! 1877 erreichte
der Gemeindevorstand Kühne, dass der Weg wenigstens mit Schubkarren und
Handwagen befahren werden durfte. Das war sicher eine große
Erleichterung für die Kleinforster, die mit ihrem Obst und Gemüse zum
Oschatzer Wochenmarkt oder nach Oschatz zur Arbeit fahren mussten. Im Laufe der
Zeit scheint sich aber eine gewisse Großzügigkeit eingebürgert zu haben,
vor allem gegenüber dem immer mehr zunehmenden Fahrradverkehr. Das lässt
sich auch mit dem Verhalten des Kleinforsters Otto Biedermann belegen,
der im Juni 1908 mit dem Fahrrad auf dem Fußweg von Kleinforst nach der
Naundorfer Straße unterwegs war und vom Schutzmann Altmann zur Rede
gestellt wurde. Seine Antwort war schlagfertig formuliert: „Der Herr
Bürgermeister hat mich auf diesem Weg schon mehrmals radfahrend
angetroffen, mir das Fahren aber noch nicht verboten. Da lasse ich mir
von einem Anderen erst recht nichts sagen.“ Und tatsächlich wurde am 29.
September 1908 das Befahren des Weges mit kleinen Handwagen, Kinderwagen
und Fahrrädern offiziell erlaubt. Aber: „Wenn Fußgänger belästigt,
insbesondere wenn diesen nicht ausgewichen wird, soll unnachsichtig von
dem Widerrufe Gebrauch gemacht werden. Es wird an den Kleinforstern
liegen, wenn sie die Behörde nötigen, von dem Widerspruchsrecht Gebrauch
zu machen.“ Immerhin galt
diese Regelung bis zum Juni 1927, von da ab wird erneut eine
Straßensperrung für den Verkehr mit Fahrrädern, Pferde- und
Hundefuhrwerken und Kraftfahrzeugen ausgesprochen. Nur das Befahren mit
Handwagen war weiterhin möglich. Zuwiderhandlungen konnten mit einer
Geldstrafe bis zu 150 RM oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft werden. Gegen dieses
Verbot ging der Altoschatzer Bürgermeister Silbermann sofort in
Einspruch. In seinem Schreiben heißt es u.a.: „Die Sperrung gereicht den
Einwohnern der Gemeinde Altoschatz zum erheblichen Schaden, da nunmehr
die Arbeiter, welche nach Oschatz auf Arbeit fahren und bisher alle zu
Rad diesen Weg benutzt haben, in Zukunft den Umweg über Weinberg -
Krankenhaus nehmen müssen und dadurch Zeitverlust haben. Der Umweg
beträgt über einen Kilometer. Der Bäckermeister Wittig, sowie der
Gastwirt und Fleischer Ehrlich in Kleinforst sind Besitzer je eines
Hundefuhrwerks und wohnen direkt an diesem Wege. Sie haben bisher auch
immer diesen Weg mit ihren Hundefuhrwerken benutzt und würden ebenfalls
nunmehr gezwungen sein, diesen Umweg zu nehmen.“ Der Einspruch
wurde vom Stadtrat abgelehnt, „ ... da in letzter Zeit häufig Klagen
über die Belästigung des Publikums durch rücksichtslose Radfahrer laut
geworden waren. Der Weg führt durch unseren Stadtpark, der als einzige
derartige Anlage in der Umgebung ständig von Spaziergängern aufgesucht
wird. Der Weg ist in seinem Anfang sehr abschüssig und kurvenreich. Die
Radfahrer und Wagen sausen in übermäßig schnellem Tempo den
unübersichtlichen und gefährlichen Weg herab und gefährden die Besucher
des Stadtparks und die vielen Kinder.“ Mit diesem
Bescheid konnte sich Silbermann immer noch nicht abfinden und auch die Gemeindeverordneten von
Altoschatz konnten sich nicht beruhigen, wie der Bürgermeister an das
Stadtverordnetenkollegium mitteilte. Er erwog nun, einen Zivilprozess
gegen die Stadtgemeinde anzustrengen, bat aber erst einmal die
Kreishauptmannschaft Leipzig als Aufsichtsbehörde, die Stadt Oschatz
dazu aufzufordern, die Sperrung wieder aufzuheben. Aber auch der
Bescheid aus Leipzig war ablehnend, bis auf ein kleines Zugeständnis:
Das Befahren des Weges mit Fahrrädern und Hundefuhrwerken wurde in der
Zeit von 5.30 bis 8.00 Uhr morgens gestattet.
Erst 1931 wurde
der Weg für die Leute, die früh, mittags oder abends zur Arbeit fahren
mussten, freigegeben. Wie lange diese Regelung Bestand hatte, ist nicht
belegt. Ältere Kleinforster erinnern sich aber noch gut daran, dass sich
manchmal hinter einem Baum ein Ordnungshüter versteckte und Verstöße mit
einem Strafzettel quittierte. 1946 erwog man sogar, für diejenigen
Fahrradfahrer, die in Oschatz ihre Arbeit hatten, besondere Ausweise zur
Benutzung des Stadtparkweges auszugeben.
Gott sei Dank
gehören diese Streitigkeiten um den Stadtparkweg seit langem der
Vergangenheit an. Seit dem 7. Mai 2005 hat der schöne Weg entlang der
Döllnitz auch einen neuen Namen bekommen und heißt nun „Rudolf - Tischer
- Weg“. Vielleicht sollte diese Namensgebung auch eine gewisse
Wiedergutmachung der Oschatzer Stadtväter gegenüber den Kleinforstern
sein, denn Rudolf Tischer wurde in Kleinforst geboren.
Wenn es um Wege
in Kleinforst geht, darf die Erwähnung des Borngässchens nicht fehlen,
zumal es diesen schmalen Weg seit 1999 gar nicht mehr gibt. Für die
Kleinforster hatte er eine große Bedeutung, da er zum Gemeindebrunnen
führte. Über ihn konnte man früher von der heutigen Forststraße oder von
der Aue aus zum Gemeindebrunnen gehen. Die „Eingänge“ dazu lagen oben
zwischen den Häusern 23 und 24 (Forststraße 11 und 9), von unten konnte
man über das Grundstück der Gaststätte „Goldene Höhe“ gehen. Der Weg war
von oben her durch 2 Zäune beidseitig eingegrenzt. Zum Brunnen
gelangte man übrigens auch über einen schmalen Pfad von der heutigen
Querstraße aus, auch diese „Schluppe“ gibt es nicht mehr.
Erwähnenswert ist auch noch, dass die Straße entlang der unteren
Häuserreihe früher am Haus Nr.16 (An der Aue 2) endete. Von da aus ging
nur ein Feldweg weiter und mündete unterhalb des heutigen Trafohäuschens
auf die Forststraße. Er lag also wesentlich höher als die heutige
Straße, die in den 50er Jahren angelegt wurde. Auch Sie glich lange Zeit
einem Feldweg und war besonders im Frühjahr in einem beklagenswerten
Zustand. Die Anlieger hatten in dieser Zeit oftmals Mühe, mit normalem
Schuhwerk durchzukommen. Erst 2003, nach dem Verlegen der neuen
Abwasserleitungen, wurde die Straße mit einer Schwarzdecke überzogen.
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