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Siebente Abtheilung |
1) Handel. Was man jetzt unter diesem Namen begreift, nämlich den Verkauf von Material- und Fabrik-Waaren, kann wohl schwerlich den ersten Bewohnern unsrer Stadt zugeeignet werden. Die freigebornen Deutschen hatten eine natürliche Abneigung gegen den Handel und die Leibeigenen konnten ihn nicht treiben. Der Druck, unter dem sie standen, ihre Vermögensumstände, die sehr eingeschränkt waren, und die Unvollkommenheit, in der sie ihre Handwerksfabrikate lieferten, waren Hindernisse, die ihnen die Führung des Handels unmöglich machten. Erst im zwölften Jahrhundert kamen zunftmäßige Wollen- und Leinweber aus den Niederlanden hier an, die vermögend waren, mit ihren Waaren Handel zu treiben. Allein nicht nur die Fabrikate dieser Weber, sondern auch andre Handels-Artikel waren größtentheils in den Händen der Juden, welche das Emporkommen christlicher Handelsleute möglichst zu verhindern suchten. Erst seit ihrer Vertreibung aus der Stadt im J. fing der Handel unter den hiesigen Einwohnern an lebhafter und stärker zu werden. Im J. 1581 ward die Kramergesellschaft errichtet und die Bestätigung ihrer Artikel vom Rathe nicht nur vollzogen, sondern auch in den Jahren 1623 und 1666 wiederholt. Um diese Gesellschaft in bessere Aufnahme zu bringen, ward auch andern Personen, die der Handlung eigentlich nicht zugethan waren, vergönnt, sich in dieselbe einzukaufen, ohne daß sie jedoch Handlung treiben durften. Bei der im J. 1714 den 8. Mai vorgenommenen Revision der Handelsgesellschaft ward aber diese Vergünstigung aufgehoben und dagegen festgesetzt, daß jeder, der sich einkaufen wollte, wenigstens 6 Jahre bei einem Handlungsherrn lernen und sich die nöthigen Kenntnisse der Kaufmannschaft erwerben mußte; bei welcher Einrichtung es auch in der neuesten, am 27. Januar 1766 geschehenen Revision der Handels-Artikel verblieb. Im J. 1697 gab es hier 10 Handlungen, jetzt aber sind ihrer mit Einschluß der priviligirten Löwen-Apotheke 12. Sieben davon treiben blos mit Material-Waaren, 3 aber außerdem noch mit Schnittwaren Geschäfte. Auch ist in neuern Zeiten eine Tabaks-Fabrik und Handlung etablirt worden. 2) Künstler- und Handwerksnahrung. Da die gemeinen Künste zuerst bei dem im 11. und 12.
Jahrhunderte steigenden Luxus in den Städten überhaupt empor kamen, so kann man auch insbesondere in unsrer Stadt keine Künstler früher erwarten.
Handwerker aber waren bei ihrem Ursprunge vorhanden, jedoch nur unter den Leibeigenen; denn die Freien liebten nur Waffenübung, nicht aber
Handthierung. Die Landesherren wiesen die Handwerker, die vorher auf dem Lande gewohnt hatten, in die Stadt, hier verbanden sie sich, nur das
Handwerk zu treiben, das ein Jeder gelernt hatte; aus welcher Einrichtung in de zweiten Hälfte de 12. Jahrhunderts die Innungen und Zünfte
entstanden. Unter ihnen rissen aber bald verschiedene Mißbräuche ein, wovon einer der erheblichsten war, daß sie die Schranken, die sie sich
selbst gesetzt hatten, überschritten und eine Innung die andere störte
2)
. Um diesen und andern Irrungen vorzubeugen, setzten die Handwerker gewisse Innungs-Artikel auf und ließen sie von
dem Kaiser, dem Landesherrn oder dem Rathe bestätigen. So wurden die Artikel der Barbierer den 12. Octbr. 1668, die der Böttiger zuerst am
Dienst. nach Dionysius 1451, dann aufs Neue den 30. April 1630, die der Fleischhauer am Sonnt. Judica 1480 und den 7. Aug. 1666 vom Rathe
bestätiget und die von den letztern im J. 1717 aufgesetzte Schlachtordung ward den 8. Apr. 1728 erläutert. Ferner wurden die Innungsartikel der
Glaser confirmirt von den Churfürsten Johann Georg I. den 6. Oktbr. 1621 und von Johann Georg II. den 6. Mai 1673, die der Goldschmiede von dem
Rathe den 20 Oktbr. 1671, die der Huf- und Waffenschmiede von dem Rathe Dienstags nach Maria Geburt (den 10. Septbr.) 1560, die der Hutmacher von
dem Churfürsten Moritz am Tage der Reinigung Mariä 1552, die der Kürschner von dem Rathe am Sonntage Lätare 1475, die der Leinweber von dem
Churfürsten Johann Georg II. am 12. Septbr. 1677, die der Lohgerber von dem Churfürsten Joh. Georg I. den 4. Mai 1622 und Johann Georg II. den
27. Juni 1670, die der Maurer vom Könige Friedrich August den 8. Mai 1710, die der Nagelschmiede von dem Rathe den 6. Septbr. 1683, die der
Posamentirer von dem Rathe den 19. März 1765, die der Riemer von dem Rathe den 23. Jan. 1766, nachdem die ältern Artikel im J. 1738 verbrannt
waren, die der Sattler von den Rathe den 4. Oktbr. 1674, die der Schlosser von den Rathe den 16. November 1630, die der Schneider von dem Rathe
am Marcus-Tage 1441; und als sie nachher mit 44 Städten im Lande zugleich Innung gehalten hatten, besondere Artikel von dem Churfürsten Johann
Georg II. den 14. Septbr. 1677, die der Schuhmacher von dem Rathe 1510, dann am Dienstage nach Fabian Sebastian (den 23. Jan.) ; darauf noch
einige Artikel den 3. Juli 1636, die der Seiler von dem Rathe am 14. Jan. 1766, nachdem sie es vorher mit der Haupt- und Kreislade gehalten und
sich nach den Artikeln derselben, die von den Churfürsten August, Christian I. und II., wie auch von Johann Georg II. am 2. Juni 1662 bestätigt
worden waren, gerichtet hatten; die der Tischler von dem Rathe Freitags nach Luciä 1557 und den 6. März 1604 noch einige Artikel; die der Töpfer
von dem Rathe am 7. Juni 1712, die der Tuchbereiter, die erst mit den Meisern in Großenhain hielten, dann aber ihre eigene Innung errichteten,
von dem Rathe den 21. März 1702. Die Innungsartikel der Tuchmacher wurden von dem Markgrafen Friedrich dem Ernsthaften confirmirt und als sie im
Feuer verloren gegangen waren, von dem Markgrafen Wilhelm I. 1391 aufs Neue bestätiget, von dem Rathe aber 1755 revidirt, die der Wagner vom
Rathe Dienstags an Tage Leonhardi (den 6. Novbr.) 1593, die der Weißbäcker von dem Rathe am Sonnabende nach Aegidius 1452, und nochmals Freitags
nach dem Fronleichnamsfeste (den 7. Juni) 1588, auch 1611 und 1630 mit neuen Punkten versehen; die des Zimmerhandwerks von dem Könige Friedrich
August den 3. März 1725.
Die Arbeiten und Waaren einiger Handwerker werden mit dem ausgezeichneten Namen der Manufactur- oder
Fabrik-Arbeiten und Waaren belegt. Unter den Manufacturen unsrer Stadt war die der Tuchmacher, die wahrscheinlich im 1. Jahrhunderte, wie ich
oben bemerkt habe, ihren Ursprung nahm, von jeher die stärkste. Zum Behuf derselben sind 2 Schönfärbereien und in Zschöllau zwei Walkmühlen
angelegt. Der unter dem 13. Decbr. 1785 priviligirte Wollmarkt sollte zwar auch zur Beförderung der Tuchmanufactur dienen, er entsprach aber der
Erwartung nicht.
Von der Betriebsamkeit der hiesigen Arbeiter in ältern Zeiten bemerkte man außer demjenigen, was schon
oben angeführt worden ist, noch dieses, daß im J. 1733 Sammet, Plüsch und halbseidne Zeuge verfertigt wurden
6)
. In den neusten Zeiten und hauptsächlich seit etwa 20 und 30 Jahren traten jedoch
Umstände ein, welche jene Betriebsamkeit nichts weniger als begünstigten. Von 1871 bis 1806 sahen sich Manufacturisten und Handwerker genöthigt,
über den theuern Einkauf der zu verarbeitenden Materialien und die schlechte Bezahlung ihrer Waaren besonders auf den Jahrmärkten, über die
Theurung aller Lebensmittel, über den Dorfhandel und die Niederlassung aller Arten von Handwerkern auf dem Lande, über das häufige Hausieren mit
allerlei Waaren auf den Dörfern laute Klage zu führen. Die Tuch-Fabrik insoderheit litt durch den gegen vorige Zeiten um mehr als noch einmal so
hoch gestiegenen Preis der Wolle und Farbe. Der Tuchhändler ward genöthigt auch den Preis seiner Waare zu erhöhen, sah aber dadurch seine
Handelsgeschäfte verringert, da Niemand außer nur in dringenden Nothfalle kaufte.
Die Gewerbe und Ackerbau treibenden Bürger können ihre Waaren und Produkte nicht nur an auswärtigen Orten absetzen, sondern sie haben auch schon seit den frühesten Zeiten Gelegenheit dazu in der Stadt selbst gefunden. Bereits Kaiser Itto der Große, unter dessen Regierung Oschatz erbauet ward, befahl, nach dem Beispiele seines Vaters, Heinrich I., dass alle Landeigenthümer ihre Zusammenkünfte und Gastereien in der Stadt halten sollten. Diese Einrichtung verschaffte der Stadtnahrung manchen Zufluß. Der Verlust, der ihr in den folgenden Zeiten aus der Aufhebung dieser Veranstaltung erwuchs, ward durch Anlegung der Wochenmärkte ersetzt, welche noch bis auf diesen Tag der Stadt manchen Erwerb gewähren. Der Landmann, der auf diesen Märkten Holz, Getreide und Victualien verkauft, verläßt die Stadt nicht leicht, ohne sich den Bedarf für sein Hauswesen und seine Oekonomie eingekauft, oder sich mit Speise und Trank gesättiget und erquickt zu haben. Da keine größere Stadt in der Nähe ist, auch Oschatz beinahe 400 Consumenten zählt, so sind die Wochenmärkte mit Verkäufern und Käufern immer stark besetzt. Hierzu kommen noch die drei Jahr- und die damit verbundenen Viehmärkte, wobei die Gast- und Schenkwirthe, desgleichen die mehresten Bürger durch Bewirthung der Fremden und die Professionisten durch den Absatz ihrer Waaren mehr oder weniger gewinnen. Der erste Jahrmarkt, der unsrer Stadt im J. 1394 von dem Markgrafen Wilhelm I. auf den Aegidius-Tag oder den 1.Septbr. zu halten verstattet (siehe oben), nachher aber auf den Montag nach Peter Paul verlegt ward, führt jetzt den Namen Ablaßmarkt. Denkt man sich bei dem Aegidius-Tage den Tag, an welchem die hiesige Hauptkirche dem Aegidius, dem Schutzheiligen unserer Kirche und Stadt geweihet worden war, und erklärt man sich das Wort Ablaß, im Sinne der römischen Kirche, von dem Erlaß begangener Sünden, der gegen Erlegung eines gewissen Geldes Statt hatte; so läßt sich gar wohl annehmen, daß, nach der Gewohnheit jener Kirche, der h. Aegidius noch vor dem jedesmaligen Anfange jenes Jahrmarkts zur Verehrung ausgestellt, Hochmesse gefeiert und für das reichliche dabei dargebrachte Opfer auch reichlicher Ablaß ertheilt ward. Durch dieses Mittel bewog man viele Menschen zu einer Wallfahrt nach Oschatz, man vermehrte die Käufer und beförderte die bürgerliche Nahrung, was immer die Hauptabsicht bei der Anlegung eines Jahrmarktes zu sein pflegt. Dieselbe Absicht lag auch zum Grunde, als von dem Churfürsten Friedrich dem Sanftmüthigen, im J. 1451 der Fastenmarkt nach dem Sonntage Septuagesimä bewilligt ward. In der darüber ausgefertigten Urkunde wird ausdrücklich gesagt, daß dieser Jahrmarkt unsrer Stadt und ihren Einwohnern, um gemeinen Nutzens und Frommens willen, und darum bewilligt werde, daß sie sich verbessern, auch in Gedeihen und guten Stand kommen, sich aus den Schulden erheben und dem Churfürsten und dessen Erben fernerhin zu dienen, desto bereiter und williger werden möchten. Eine gleiche Ursache bewog den Herzog Heinrich im J. 1540 unsre Stadt mit dem Herbstmarkte zu begnadigen. Endlich ist eines der ältesten Hilfsmittel zur Förderung der bürgerlichen Nahrung, nämlich die hier durchgehende Landstraße, nicht zu übersehen, von der oben ausführlich behandelt worden ist. Wäre die bürgerliche Nahrung in unserer Stadt nicht das Augenmerk ihrer Oberherren gewesen, würden sie wohl so oft geschärfte Befehle gegeben haben, die Fuhrleute, welche Oschatz umfahren wollten, wieder auf die durch die Stadt gehende Landstraße zu treiben? Konnte es ihnen, wenn sie jene Absicht nicht gehabt hätten, nicht gleichviel sein ob die Fuhrleute Oschatz berühren oder nicht? Diesen beabsichtigten Vortheil hat diese Straße der Stadt auch von jeher gewährt. 1) Wenn man die städtische Verfassung nach den Grundgesetzen unseres Vaterlandes betrachtet, so wird man sie durchgehends auf zwei Erhaltungsmittel ursprünglich gegründet finden, nämlich auf eine ungestörte Ausübung der Handwerker, woraus in alten Zeiten auch de Handel und das Recht, Jahrmärkte zu halten, floß, und auf die Bierbraunahrung. Da eine gleiche Verfassung auch in den Städten außerhalb des Landes angetroffen wird, so ist kein Zweifel, daß alle Städteihre Einrichtung ziemlich nach einerlei Muster gebildet haben. Diese beiden angeführten Stücke sind die Unterscheidungszeichen zwischen der bürgerlichen Nahrung in der Stadt und der Nahrung der Landbewohner. Die Landesordnung des Churfürsten Ernst und Herzogs Albrecht v. J. 1482 (Codex Augusteas I, 10), ein noch geltendes Gesetz, dessen klarer Buchstabe ebenfalls nicht sowohl auf eine Einrichtung, als vielmehr auf eine Wiederherstellung alter und verfallner Gerechtsame hindeutet, verbietet ausdrücklich die Duldung der Handwerker und das Bierbrauen auf dem Lande, einige Fälle ausgenommen, und führet zur Entscheidungsursache dieüberhand genommene Störung von Seiten der Dörfer an. wodurch, wie der eigene Ausdruck lautet, die Städte am Ende gar verwüstet werden dürften. Das Ausschroten des Bieres auf dem Lande wird unbedingt untersagt und den Städten allein vorbehalten. In dieses Verbot wurden ehemals sogar auch kleine Städte unter gewissen Bedingungen gezogen. So waren die Städte Strehla und Mügeln sonst gebunden, in Ansehung der Brauzeit mit Oschatz in jedem Jahre zugleich anzufangen und zu endigen, und als sie dies im J. 1480 unterließen, so ward darüber von Seiten unserer Stadt in Dresden Beschwerde geführt. zurück 2) darüber drückte Kaiser Siegismund bei Abschaffung ähnlicher Mißbräuche sein großes Mißfallen mit diesen Worten aus: es ziehme sich nicht, daß ein Weinhändler Tuch und Salz feil habe und der Schneider Handlung treibe, er wolle vielmehr, daß keiner dem andern in seine Nahrung greifen und die Erhaltungsmittel ungewiß machen sollte. Melch. Goldasti Consit imper. Cap. V. p. 118 s. zurück 3) Gegen 1600 Tschakos mit eingeschlossen zurück 4) und 200 Tschakos zurück 5) und 6000 Tschakos zurück 6) Sächsisches Curioseitäten-Cabinet von diesem Jahre, S. 133 zurück 7) Der jetzige kenntnißreiche und thätige Eigenthümer der hiesigen Buchdruckerei, Friedrich Christian Ludwig Oldecop ist der Erste, der hier nicht nur eine geschmackvolle Notendruckerei etablirt, sondern auch eine auf reelle Zwecke berechnete Lesebibliothek angelegt hat. Nicht weniger verdankt ihn das hiesige öffentliche Blatt, das seit 1802 unter dem Titel des Oschatzer Erzählers für den Bürger und Landmann erschien, aber seit 1811 den Titel Oschatzer gemeinnützige Blätter annahm und seit seiner Entstehung schon manchen schätzbaren Beitrag zur Bildung, Veredlung und Unterhaltung des Publikums lieferte, seinen Ursprung. zurück 8) Hierüber verdient nachgelesen zu werden, was Joh. Friedr. Klotzsch in dem Tractat: das Schrotamt aus richtigen Quellen des Alterthums entdecket und betrachtet (Dresden 1766) S. 75-81 berichtet. zurück 9) Der Bader bezahlte laut der Kämmerei-Rechnung den 20. Jan. 1646 7 Schck. für das auf die Badestube erkaufte Bier und den 4. Dezember 1649 errichtete Georg Gorgus 20 Fl. für ein Bier, das er von Friedrichs wüstem Hausplatze auf sein Haus zubrauen nahm. zurück 10) Das Sinken der Braunahrung läßt sich unter andern auch daraus abnehmen, daß sich die Zahl der ehemaligen 11 Brauhäuser jetzt bis auf 3 vermindert hat. zurück 11) Diese Lagerbiere, welche untergährig waren, wurden in der Fastenzeit gebraut und nachdem sie einige Zeit auf ihrem Lager gelegen hatten, den Sommer über verschenkt. Durch den Hopfen, den man reichlich dazu nahm und durch die besonders dazu eingerichteten frischen Keller erhielt man sie in einem unverdorbenen Zustand. zurück
12) Den Kennern der ältern Geschichte ist bekannt, daß die Deutschen von den Wenden mit den aus ihrer Sprache entlehnten Namen Nemezen ehemals
belegt wurden, die Wenden sich hingegen Slaven nannten. Mitschel in der Sächs. Geschichte Th. II, S. 10 und Andere meinen zwar, der Grund dieser
Benennung Nemezen liege indem Umstande, daß die Deutschen von den Wenden nicht verstanden und daher von ihnen als Stumme angesehen worden wären
und in dieser Hinsicht hätten sich auch die wendischen Völker Slaven, d. i. wenn man diesen Namen von Slavo, das Wort, die Rede ableitet, beredte
Leute genannt. Allein D. Anton in Görlitz hat in seinem historisch-kritischen Versuchs über die Nemezen in dem Journal für Sachsen, 6 Heft Mon.
Septbr. 1792, S. 524-536, sucht durch nicht zu verwerfende Beweise darzuthun, daß der Grund jener Benennung in der allgemeinen Lebensart der
Deutschen liege, die in den alten Zeiten nomadisch war, da hingegen die alten Slaven das Gegentheil, nämlich die georgische Lebensart liebten.
Durch einen verschiedenen National-Geist, sagt er, unterschieden sich beide alten Völker. Der Deutsche National-Geist war vom Ursprunge an
eigenthümliches Ackerleben- Jetzt hat sichs geändert: das letzte ist beiden eigen. Doch hat sich der National-Name nicht geändert. 13) H. A. F. an seine Landsleute in Sachsen über den Ackerbau und die Viehzucht in des Churfürsten August Zeiten. Chemnitz, 1764 S, 19f. zurück 14) Wer von dem Gedeihen und Mißrathen der Feldfrüchte auf unsern Stadtfluren und der darausentstandenen Wohlfeilheit und Theuerung in ältern und neuern Zeiten mehrere Nachrichten verlangt, der findet sie in der obigen Beschreibung der Schicksale hiesiger Einwohner. zurück 15) Die große Hornviehseuche, die unsere Stadt 1718 betraf, ist bereits oben erwähnt. zurück |
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