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Achte Abtheilung |
1) die oberste Gerichtsbarkeit über das Kloster übte der Papst aus. Es ward zwar zu dem Meißner
Bisthume gerechnet, aber der Bischof hatte keine Gewalt darüber. Befugt war er blos, ihm die päpstlichen Bullen bekannt zu machen, Ablaß zu
ertheilen und auf Ersuchen die Gebäude des Klosters und der Kirche einzuweihen. Anstatt des Bischofs war das Kloster dem Provinzial der
Sächsischen Provinz und nebst diesem dem in der Meißner Diöces angestellten Voigt der Minoriten (advocato religiosorum custodiae Misnensis ordinis
minorum) unterworfen. In den Ringmauern des Klosters stand die Oberaufsicht dem Guardian zu.
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Die geistlichen Brüderschaften waren nicht anders, als Vereine zur Beförderung der Andacht und
Frömmigkeit. Theils der Glaube an den hohen Werth der sogenannten guten Werke und an die ausgezeichnete Kraft der Fürbitten der Mönche, theils der
Wunsch vieler weltlichen Personen, auch außerhalb der Klöster ein frommes Leben führen und an den Verdiensten und Fürbitten eines geistlichen
Ordens Antheil haben zu können, veranlaßten und begünstigten die Errichtung solcher Gesellschaften, deren Mitglieder nicht nur geistliche, sondern
auch weltliche Personen beiderlei Geschlechts waren. Obgleich die Mitglieder eines solchen Vereins keinen Ordenshabit trugen, so beobachteten sie
doch gewisse Regeln und glichen in dieser Hinsicht andern Ordenspersonen
37).
1) Nachricht von der Erbauung und dem Locale des Klosters und seiner Kirche wird oben gegeben. zurück 2) Es war im J. 1182 zu Assisi, einer bischöflichen Stadt des ehemligen Kirchenstaats, wo sein Vater ein reicher Kaufmann war, geboren. Sein eigentlicher Taufnahme war Johann, den Namen Franciscus, oder Franz erhielt er wegen seiner Fertigkeit, französisch zu sprechen, oder, wie Andere wollen, wegen des ausgebreiteten Handels, den sein Vater nach Frankreich trieb. Von Natur weichherzig, ward er vom fremden Elende leicht gerührt. Er war in seiner Jugend freigebig und großmüthig, dabei aber sinnlich und ausschweifend. Eine gefährlichge Krankheit, die ihm seine unordentliche Lebenart zuzog, bewog ihn, Buße zu thun, die nach der Meinung der damaligen Zeiten in harten Kasteiungen des Laibes, in der Verachtung aller weltlichen Ehre und selbst aller unschuldigen Vergnügungen bestand. Er fing also an, sich selbst seiner guten Kleidungen zu berauben, in dem Aufzuge eines Bettlers herumzuwandeln und die dadurch sich zugezogenen Beschimpfungen, als den Beweis einer vorzüglichen Heiligkeit und Demuth anzusehen. Als er eines Tages, voll von diesen Einbildungen, in der Messe war, hörte er sie Stelle aus dem Evangelium Matthäi, Kap. 10, v.9 10, vorlesen. Sogleich beschloß er, diese Vorschrift dem Buchstaben nach zu beachten. Er ward ein Bußprediger und gründete auf jene Vorschrift die Regeln seines im J. 1206 errichteten Ordens, welchen Papst Honorius III. 1223 feierlich bestätigte. Er starb den 4. Oct. 1226, ward zu Rom in seinem eigenen Oratorium begrabe und den 6. Mai 1230 vom Papste Greogorius IX. mit dem Befehle unter die Heiligen versetzt, jährlich an seinem Sterbetage ihm zu Ehren ein Fest zu feiern. Sein Vornehmster Biograph ist Bonaventura, selbst einer der berühmtesten Heiligen dieses Ordens und der Theologen aus dem 13. Jahrhunderte. Aus ihm und andern ähnlichen Quellen, wie auch aus Legenden seines Ordens hat der Franziskaner Lucas Wadding das Leben des Franciskus beschrieben in Annalibus Minorum, Tom I, p. 13-374 und Tom II. p. etc. Rom 1731 in fol. Helyot, ebenfalls ein Mönch dieses Ordens, hat einen großen Theil von Waddings Erzählungen in Auszug gebracht und mit Zusätzen vermehrt. Hierbei verdient auch nachgelesen zu werden Schrödhs christliche Kirchengechichte, Th. 27 Leipz 1798, S. 405ff. zurück 3) Dieses sagt folgende Regel, die ihnen ihr Stifter vorschrieb: Fratres sibi mihil approprient, nec domnum nec lecum, nec alipuam rem; sed sicut peregrini et advenae in hoc saeculo, in paupertate et humilitate lamulantes domino, vadant pro cleemosyna (id est. mendicent) confidenter. – Haec est illa celsitudo altissimae paupertatis, quae vos carissimos meos fratres haeredes et reges regni caelorun insttuit. zurück 4) Die ersten hießen lectores primarii, die letzten lectores secundarii zurück 5) Kamprad erwähnt in der Leißniger Chronik. S. 201 das Haus oder die Terminen, die die Brüder in Oschatz daselbst hatte. Der Name Terminen wird oben erklärt. zurück 6) Der Schenkungsbrief über dieses Holz befindet sich in dem Kirchen-Archiv unter den Urkunden auf Pergament Nr. 6 zurück 7) Sh. oben. Die Verschreibung bewahrt das Raths-Archiv Lit. G. n. 2 zurück 8) Aus dem Fragment einer alten Klosterrechnung vom J. 1477-1479, das sich auf der innern Seite einer Buchschaale in der Kloster-Bibliothek befand. zurück 9) Das Original auf Pergament im Kirchen-Archiv. Nr. 24 zurück 10) Laut des Originals im hiesigen Raths-Archiv Lit. L. n. 14. zurück 11) Das Original auf Pergament liegt im Kirchen-Archiv, Nr. 38. Die darin legirten 5 Gl. Zinsen sind mit Bewilligung der Visitatoren nach eingeführter Reformation an die Kirche zu Lampertswalda gekommen. zurück 12) Der Depositum-Schein befindet sich unter den Schriften auf Papier des hiesigen Kirchen-Archivs Nr. 5 zurück 13) Ursinus Gesch. der Dom-Kirche zu Meißen aus ihren Grabmählern, S. 156b. zurück 14) Das Original wird aufbewahrt im Raths-Archiv. Lit. I. n. 1I. zurück 15) Von dem Original auf Pergament in dem hiesigen Kirchen-Archiv Nr. 3. Unter dem empfohlenen Ave Maria wird die Anrede des Angels, welcher der Maria die Menschwerdung des Heilandes verkündigte, verstanden: Gegrüßest seist du Maria! Man verwandelte diese Worte in ein Gebet oder in eine Andachstformel und theilte die Rosenkränze in Ave Maria und Vater noster ab. In dem Römischen Breviarium wird es dem Gebet des Herrn beigefügt. Papst Pius IV. billigte die Gewohnheit und setzte noch die Worte: von nun an und in der Stunde des Todes, hinzu. zurück 16) Die Urkunde ist zu Wittenberg, Brandenburger Diöces, am 18. Jan. (XV. Kal. Febr.) im 11, Jahre der Regierung des Papstes Alexander VI. 1502 ausgestellt und das Original auf Pergament im hiesigen Kirchen-Archiv unter Nr. 53 zu finden. zurück 17) Man findet es in Kupfer gestochen in Schoettgenii diplomat. et scriptt. hist. germ. medii aevi, tab 2. n. 15 mit der Jahrzahl 1297 zurück 18) Man sehe oben die ehemaligen Inschriften über den Chorstühlen der Klosterkirche. Auf einem solchen Kapitel, wobei Abgeordnete aus jede Minoriten-Kloster der Sächsischen Provinz erschienen, wurden die Angelegenheiten des Ordens verhandelt, die Disciplin festgesetzt, der Provinzial, Cunos und Guardian gewählt und die Ordensregeln vorgelesen. Es ward jederzeit nach Ablauf von 3 Jahren in jedem Kloster der Reihe nach gehalten. zurück 19) Die Urkunde ist abgedruckt in Schoettgen. diplom. et scriptt. hist. germ. med. aevi, To, II. p. 216, n. CXIII. Vergl. Kamprads Leisniger Chron. S. 604. zurück 20) Von der Original-Schrift, die sich zu Jena befindet, liefert das 12. Stück der Dresdner Anzeigen v. J. 1759 einen Abdruck, wo bei M. J. G. M. B. z. J. versichert, das Original in Händen gehabt zu haben. zurück 21) Die traurigen Schicksale, die damals den Klöstern im Lande begegneten, beschreibt Moller in der Freiberger Chron. in den Annalen S. 80-82. zurück 22) Moller erwähnt es am angef. Orte S. 107 f. und führt des Gleitsbrief an, der den dahin reisenden Brüdern von dem Landesherrn ertheilt wird. zurück 23) Das Original ist unter den Urkunden auf Pergament in dem Kirchen-Archiv Nr. 39 anzutreffen. zurück 24) Die dem Original gleichgeltende Abschrift verwahrt das Kirchen-Archiv unter den Urkunden auf Pergament Nr. 40. Diese Abschrift und Vidimation kostete dem Convent 15 Gl. Unter den Privilegien entscheidet eines den ganzen Streit mit diesen Worten: Animadvertendum, quod sine licentia rectorum ecclesiarum possunt fratres praedicare et confessiones audire eis, confiteri volentibus; sine licentia corum hoc facere possunt. zurück 25) Das darüber abgefaßte Protocoll vom 15. Jan. 1495 findet sich im Original auf Pergament in dem Kirchen-Archiv Nr. 44 zurück 26) Das Original ebendas. Nr. 45 zurück 27) Tractatus de discordia Praedicatorum et Minorum cum Clero seculari. Dieser Tractat befindet sich in unsrer Klosterbibliothek und ist oben unter den seltenen Büchern derselben mit aufgeführt worden. Weller in s. Alten aus allen Theilen der Gesch. B. II, S. 264 f. giebt darüber Auskunft. zurück 28) Diese Nachricht schöpfe ich aus Böhmens Beschreib, d, St, Torgau, die er handschriftlich hinterlassen hat, wo angemerkt ist, daß er unter obigem Charakter Thomas Starkens zu Torgau hinterl. Wittwe den 10. Nov. 1492 zugesagt habe, für die zur Beförderung des Klosterbaues legirten 100 Gl. die Begängnisse nach ihrem Tode besorgen wolle. L. J. Theod. Lingke nennt ihn in seinen Nachrichten von der Klosterkirche zu Torgau S. 4 desgleichen Gtfr. Albin Wette in seinen histor. Nachr. von Weimar S. 177 einen Guardian des Klosters zu Torgau. zurück 29) Spalatins Leben Friedrich des Weisen in den Samml. zur Sächs. Gesch., B. V. S. 193 zurück 30) Ebed. Annalen in Merkenii Scriptt. rer. germ. Tom. II. p. 603 zurück 31) Im ersten Theile seiner Briefe S. 306 zurück 32) Ebendas. S. 586. Luther nennt ihn hier podagrosum patrem reverendum Jacobum. zurück 33) In der Historie des Lutherthums, nach Elias Fricks Deutscher Uebers. S. 447. zurück 34) Seckendorf ebend. S. 580 zurück 35) Autographa Lutheri, III. p. 45 zurück 36) Spalatin Annalen in Menkenii scrptt. T. II. ad annum 1523. D. Wette führt ihn in seinen Nachr. von Weimar als den ersten lutherischen Schloßprediger daselbst an und Colerus in bibliotheca theolog. Vol. V. p. 1036 beschreibt seine Nachkommen. zurück 37) Das ist das Gemälde, welches D. Hieronymus Kromeyer de Apost. Rom. eccles. Dec. II. p. 118 s. aus dem Kartheußer Lorenz Surius und L. Filler de fratribus Calendas. aus Wilhelm Zepper in polit. eccies. und zwar in dem Kap. de monasteriorum reformat. aufgestellt haben. zurück 38) Die Quittung wird noch jetzt in dem Kirchen-Archiv untter den Schriften auf Papier, Nr. 11 aufbewahrt. zurück 39) Im Stadtbuch s. 33-36 zurück 40) Nach der Registratur v. J. 1548 wollte sie diese Zinsen nicht an den gemeinen Kasten verabfolgen lassen, sondern zur Unterhaltung ihrer Herberge und der kranken Gesellen benutzen. zurück 41) Zur Bestätigung dessen, was ich gesagt habe, scheinen mir die Worte ener Urkunde v. J. 1451 vorzüglich geschickt zu sein, darin Bischaof Johann die Kalands-Gesellschaft zu Döbeln bestätiget und davon Kreysigs Beiträge zur Sächs. Gesch. Th. 4, S. 126 f. einen Auszug liefern. Hier schildert der Bischof die Gesellschaft also: Sane quia honorabiles et providi viri, provisores fraternitalis fratrum Kalendarum in oppido Dobelen, nonnulli quoque alii, Deo devoti, presbyteri et layci, in ipsa fraternitate consistentes, divini pro nominis attollentia, et ut eccöesiae parochialeis S. Nicolai ibidem cuitus divinus poliora suscipiat incrementa, zelo piae devotionis incitati, in suorum remissionem peccatorum, peculiarem quandum fraternitalem inter se statuerunt, ut videlicet singulis quator temporibus, et nonnulis statutis diebus per anni curriculum coeant, suorum partentum et pregenitorum in remedium salutare, ad laudem Dei omnipotentis, suaeque praeclarissimae matris sempe virginis Mariae ac omnium sanctorum, pro novi altaris in dicta ecclesia – pront in registraturis ac literis fraternitatis, desuper confectis nobisque exhibitis, pienius conspeximus contineri, nobis obtulerunt. – Man findet noch mehrere Nachrichten von dieser Gesellschaft in D. Christ. Gotth. Blumbergs kurzer Abbildung des Kalandes, Chemnitz, 1721 in Schöttgens altem und neuen Pommerland, S. 170 f. und in Miscell. Sax d.a. 1773 p. 104 und 306 s. zurück 42) Vermuthlich lag der Grund dieser Benennung in ihrem Gelübde, die Gesetze der Brüderschaft fest und unveränderlich zu halten. Man vergleiche Schidii lex. eccles. minus s. t. stabilitas. zurück 43) Der Rosenkranz, der von der Römischen Kirche als ein Hülfsmittel der Andacht gebraucht wird, ist eine aus 5 oder 10 Mal 10 Kügelchen bestehende Schnur, nach welcher eben so viele Ave Maria zur Ehre der reinen Jungfrau gebetet werden sollen. Ehe ein Mitglied jener Kirche nach seinem Rosenkranze betet, muß es mit demselben ein Kreuz über sich machen, das apostolische Glaubenbekenntnis, ein Paternoster und 3 Ave Maria sprechen. Nimmt es darauf den Rosenkranz selbst vor, so läßt es sich zur Betrachtung der Geheimnisse eines jeden Zehenten durch die Gebete leiten., die in den von der Andacht des Rosenkranzes handelnden Büchern stehen. Der heil- Dominikus, ein Zeitgenosse des h. Franciskus, stiftete die Brüderschaft des Rosenkranzes. Nach seinem Tode war die Andacht desselben verabsäumet. Alanus de Rupe stellte sie 1460 wierder her und Papst Sixtus IV. legte 1478 einen großen Ablaß auf den Mariendienst mit 15 Paternostern und 150 Ave Maria. Die darüber ausgefertigten Bullen der Päpste Sixtus IV. und V. hat D. Joh. Friedr. Meyer, aus Laert. Cherubini Bullario magno seiner im J. 1708 zu Greifswalda gehaltenen Dissertation de Rosario p. 15 s. beigefügt. Ainen Auszug aus des Papsts Sixtus IV. Bulle findet man in Andr. Riveti apologia pro S. Maria Virgiue lib. II. c. 12 opp. Tom. III, s. 727, welcher auch bemerkt, daß Papst Innocentius VIII. den Ablaß Sixtus IV. noch mehr verstärkt und nebst andern Päpsten die Brüderschaft des Rosenkranzes so reichlich damit versehen habe, daß die Mitglieder derselben jeden andern Ablaß entbehren konnten. Von dieser Brüderschaft und deren Stiftung handelt ausführlich Gisb.Voetius in disputt. select. P. III. p. 1019 s. zurück 44) Die Urkunde auf Pergament liegt in dem Kirchen-Archiv Nr. 41 zurück 45) Dies sagt die Sixtinische Bulle ausdrücklich mit diesen Worten: quotiescun-que per se vel per alium, Rosarium B. Virginis legerint, sen legifecerint, misericorditer relaxamus. zurück 46) Es war damals gewöhnlich, daß sich nicht nur die Klöster unter einander zu einer Brüderschaft vereinigten, um sich wechselweise ihrer guten Werkw theilhaftig zu machen, für einander bei dem Ausgange aus der Welt zu beten u.s.w. sondern daß sie auch mit vornehmen Laien dergleichen Brüderschaften errichteten, wodurch die Letztern zur Gemeinschaft der guten Werke der Erstern gelangten und in ihre Begräbnißörter aufgenommen wurden. Diese Ehre aber erkauften die Laien mit vielem Gelde, wodurch die Klostereinkünfte einen ansehnlichen Zuwachs erhielten. zurück 47) Die Original-Urkunde ist zu Oschatz den 17. August 1497 ausgestellt und im Kirchenarchiv Nr. 48 anzutreffen. zurück 48) Ebenfalls zu Oschatz dadtirt den 21. August 1497 und zu finden in dem Kirchen-Archiv Nr. 49 zurück 49) Raymund von Perardi oder Peraudi stammte von einer geringeren Familie zu Surgeres in Xaintonge ab, studirte zu Paris und ward im Collegium zu Navarra Doctor. Hierauf ging er nach Rom, wo er unter dem Papste Innocentius VIII. sein Glück zu machen anfing und von ihm 1488 und 1489 nach Deutschland zur Einsammlung einer Türkensteuer geschickt ward. Zur Belohnung gab ihm der Papst das Bisthum zu Gurk in Kärnthen, Papst Alexander machte ihn 1493 zum Cardinal und ließ durch ihn 1500 in Deutschland das Jubeljahr verkündigen. Am Weihnachtsfeste 1502 kam er auch nach Leipzig, wo in Herzog Georg selbst mit großer Feierlichkeit einholte. Von Leipzig ging er nach Oschatz, wo ein Kreuz zu Reminiscere 1502 für die Römische Gnade aufgreichtet wurde, wovon die Kosten in der Kämmerei-Rechnung des genannten Jahres verschrieben sind. Von Oschatz begab er sich nah Meißen und von da nach Wittenberg, wo er den Churfürsten Friedrich den Weisen zur Gründung der Universität veranlaßte. Von Wittenberg zog er nach Niedersachsen und endlich wieder nach Hause. Er starb zu Viterbo, am 5. Nov. 1505 im 70. Labensjahre.Eine vollständigere Nachricht von ihm steht in Kappens Nachlese der zur Reformations-Geschichte nützlichen Urkunden, Th. IV. S. 312 desgl. in M. G. Körners histor. theol. Betracht. über das Jubeljahr, S. 333 zurück 50) Das Dasein dieser Vereine beweiset ein Testament, dasAffer Linkin, Stephan Linkens, Senators und Salzherrn hinterl. Wittwe, im J. 1517 machen ließ. Da es die Stelle einer Urkunde hier vertritt, so will ich die Vermächtnisse, die darin vorkommen, anführen. Die Linkin schenkte 1 Sch. der Kirche zu S. Ilgen, 1 Sch. dem Kloster zum Geläute, 20 Gl. ebendemselben zu der Brüderschaft der Krone und des Rosenkranzes der Maria, 20 Gl. zu dem Rosenkranze in der Pfarrkirche, 20 Gl. dem Kaland, 20 Gl. der S. Jacobsbrüderschaft, 20 Gl. dem Altar zu S. Sebastian, 20 Gl. dem Altar zu S. Severus, 20 Gl. der S. Georgen-Kirche; 20 Gl. dem Hospital zum fernen Siechen und einen Bienenstock den darin befindlichen armen Leuten, 10 Gl. und einen Bienenstock dem Gotteshause zu Altoschatz, 10 Gl. der S. Niclas-Kirche zu Merkwitz, 10 Gl. der St. Antonius-Brüderschaft, 10 Gl. zur S Anna-Messe, 10 Gl. den Schuhmachern, 5 Gl. den Schuhmachergesellen, 10 Gl. den Schneidern, 5 Gl. den Kürschnergesellen, 20 Gl. zu dem Geläute aller lieben Seelen amSonnabende, 5 Gl. der Tuchknappen-Brüderschaft, 5 Gl. den Schneidergesellen, 3 Gl. dem Pfarrer, 3 Gl. dem Magister (Prediger), 3 Gl. jedem Kapellan, 2 Gl. den Communicanten, 1 Gl. dem Baccalaur. Bartholom. Molberg, eine ganze Vigilie mit allen Priestern, seine Seelmesse, nach der Vigilie ein Salve, die Commeinoration und das Dreißigste zu halten, 10 Gl. den Böttigern, 10 Gl. den Fleischhauern und endlich Linken von Thalheim einen Bienenstock. zurück |
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