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Aus der allgemeinen Reformations-Geschichte des Königreichs Sachsen ist bekannt, daß die Kirchenverbesserung, nachdem sie durch D. Martin Luther zu Wittenberg den 31. Oct. 1517 begonnen hatte, in dem damaligen Chur- jetzt Wittenberger Kreise, der unter der Regierung Johann Friedrichs des Beständigen stand, dann 1537 in Herzog Heinrichs Landen, wozu die Aemter Freiberg und Wolkenstein gehörten, und endlich 1539 nach dem am 17. April d. J. erfolgten Tode des Herzogs Georg, von dessen Bruder, dem Herzog Heinrich, als einzigen Erben seiner Staaten im Meißnerlande, wozu auch Oschatz gehörte, eingeführt ward. Heinrich stellte 1539 eine General-Kirchen-Visitation in dem neu acquirirten Lande an. Da es ihm aber an Männern fehlte, welchen er dieses Geschäft sicher anvertrauen konnte, so sandte ihm auf sein Ansuchen der Churfürst aus seinem Lande den D. Justus Jonas, Propst zu Wittenberg, Melchior von Creuz, Amtmann zu Colditz und Leißnig, D. Georg Spalatin, Hofprediger und Superintendenten zu Altenberg, Caspar von Schönberg zu Reinsberg und Rudolph von Rechenberg zu. Nach Vollendung ihrer Aufträge in Leipzig kamen sie am Laurentius-Tage (d. 10. Aug, der ein Sonntag war) in Döbeln an, verweilten daselbst bis zum 14. Aug. und gaben unter andern Verordnungen auch diese, daß sich die Pfarrer, die zeither zu dem erzpriesterlichen Stuhle (Sedes) in Döbeln gehört hätten, von nun an in zweifelhaften Fällen an den Pfarrer und Superint. in Oschatz halten sollten, bei dem sie in allen Anliegen Bericht und Bescheid finden würden 1) Von Döbeln wandten sie sich nach Oschatz, wo sie am Abende der Himmelfahrt Mariä (den 15. Aug., der dazumal auf einen Donnerstag fiel) ankamen. Den folgenden Tag wohnten sie dem Gottesdienste und der Predigt bei und machten, nachdem sie die Hauptartikel ihrer hohen Instruction 2) bekannt gemacht hatten, mit der Ausführung ihres Auftrags den Anfang. Sie nahmen

1) die anbefohlene Abänderung in der kirchlichen Inspections-Verfassung unsrer Stadt vor. Zeither hatte über die kirchlichen Angelegenheiten der Bischof zu Meißen die Obergerichtsbarkeit, der sie durch den Dompropst besorgte. Doch war das Kloster davon ausgeschlossen, das unmittelbar unter dem Papst stand, dessen Stelle der Provinzial der Sächsischen Franciskanerklöster vertrat. Durch die Visitatoren wurden nun die höhern kirchlichen Angelegenheiten auf eine Zeitlang an den hiesigen Pfarrer und, wenn sie zu wichtig oder zu verwickelt waren, an den Superintendenten und Propst zu Leipzig gewiesen 3) . Als aber den 16. Febr. 1543 der Herzog das Consistorium zu Meißen errichtete, so wurden sie demselben unterworfen und blieben auch bis auf diesen Tag unter jenem Consistorium, welches im Jahre 1580 von Meißen nach Dresden verlegt ward.
Ueber das Patronat-Recht, das vorher über den Pfarrer dem Kloster zu Seußlitz und über die Schule dem Rathe zustand, erklärten sich die Visitatoren nach den in dem hiesigen Raths-Archiv befindlichen Visitationsacten also: Der Landesherr behalte sich das Recht vor, Pfarrer und Superintendenten allhier nach seinem Wohlgefallen zu verordnen 4) ; die andern Kirchen- und Schuldiener sollten mit des Superintendenten und des Raths sämmtlichen Willen und Gefallen, so oft es Noth sei, von neuem angenommen, oder die Angenommenen, so es auch Noth tue, enturlaubet werden. Hierdurch ward das Patronatrecht des Raths, das er schon vorher über die Schullehrer, den Kirchner, Organisten und Calcanten ausgeübt hatte, auch auf die beiden Diakonen, deren Stellen bei dieser Visitation gestiftet wurden, ausgedehnt. Endlich erklärten sie sich auch über die geistliche Localinspection allhier mit diesen Worten: die Kirchen- und Schuldiener sollen dem Pfarrer und Superint. dieses Orts in ziemlichen und gebührlichen Sachen gehorsam sein, als welcher nicht allein allhier in dieser Stadt, sondern auch der andern umliegenden Aemter Mühlberg und Döbeln Superintendent geordnet sein soll 5) . Nächstdem bewirkten die landesherrlichen Commissarien

2) die gewünschte Veränderung des öffentlichen Gottesdienstes. Sie verordneten, daß Privat- und Winkelmessen weder heimlich, noch öffentlich mehr gehalten, das Abendmahl unter beiderlei Gestalt ausgetheilt und überhaupt darauf gesehen werden sollte, daß man sich in der Pfarrkirche und im Kloster aller Lehren, Predigten, Gottesdienste und Ceremonien, die der Augsburgischen Confession und der Apologie derselben zuwider wären, enthalte, und die Communion so feiere, wie es in dem 1538 gedruckten Unterrichte der Visitatoren im Churfürstenthum Sachsen vorgeschrieben wäre. Ueber die unverrückte Beobachtung dieser Vorschriften sollte der Superintendent wachen und jeden zuwiderlaufenden Vorfall den Visitatoren sofort anzeigen 6) . Da aber, wenn die Einführung eines bessern Gottesdienstes Bestand haben sollte, Lehrer eines gereinigten Religionsystems nöthig waren, so machten die Commissarien Hoffnung, daß Anton Musa, Superint. zu Rochlitz, in gleicher Würde in unsrer Stadt und Jacob Kelner, Schulmeister in Rochlitz, als hiesiger Diakonus angestellt werden sollten. Sollten sie aber, wie es auch geschah 7) nicht zu erlangen sein, so gaben die Räthe die Versicherung, daß sie für andere taugliche Subjekte sorgen würden.
Die Einführung des evangelischen Gottesdienstes in unserer Stadt geschah ohne allen Widerspruch. Daß dies nun nicht etwa aus einer unzeitigen Furcht, oder aus blindem Glauben, oder aus andern untautern Ursachen geschah, wird sich leicht beweisen lassen. Es ist bekannt, daß Herzog Georg in seinem Lande und mithin auch in Oschatz, bis an seinen Tod die Einführung der lutherischen Kirchenverbesserung nicht zuließ. Er war zwar anfangs der lutherischen Sache überhaupt nicht abgeneigt, und bei seinen großen Einsichten und Kenntnissen konnte er sich leicht überzeugen, wie nöthig und nützlich die Abschaffung der vielfachen Mißbräuche sei, die sich je länger, desto mehr in das ganze Kirchenwesen eingeschlichen hatten. Er wünschte daher eine Reformation der Kirche mit allem Eifer, aber mehr in den Punkten, die Erasmus von Rotterdam vorzeichnete, als in denen, welche Luther verbessern wollte. Da er jedoch die Reformation vermittelst eines allgemeinen Conciliums bewirken wollte, so war er gar nicht zufrieden, daß sie durch einen Privatmann, wie Luther war, veranlaßt und ausgeführt werden sollte. In der Meinung, Luther von seinen Unternehmungen abzubringen und die durch ihn veranlaßten Streitigkeiten beizulegen, stellte er zwischen D. Eck und D. Carlstadt, den Luther nachher ablöste, zu Leipzig 1519 die bekannte Deputation an. Da der Ausgang derselben seinen Wünschen nicht entsprach, so erklärte er sich von dieser Zeit an ganz wider Luthern und seine Lehre, und verhinderte, soviel er konnte, die Ausbreitung der letztern in seinem Lande und in unsrer Stadt. Als Luther in seiner Schrift vom heil. Abendmahl behauptete, daß es nach Christi Stiftung unter beiderlei Gestalt genossen werden müsse, so beklagte sich nicht nur Herzog Georg am 27. Dec. 1519 bei dem Churfürsten, Friedrich dem Weisen, darüber, sondern der Bischof zu Meißen, Johann von Schleinitz, ließ auch am 24. Jan. 1520 unter dem Siegel des Officials ein Decret wider jene Schrift ausgehen und an die Kirchenthüren anschlagen. Daß dies auch in Oschatz geschah, ward Luthern von den Waldheimer Augustiner-Mönchen, die durch Oschatz nach Wittenberg reiseten, erzählt und Luther schrieb es auch an Spalatin 8) . Das Decret mochte aber bei den hiesigen Einwohnern so wenig Eindruck, daß es vielmehr ihr Verlangen, Luthers Schrift zu lesen, verstärkte. Da das Abendmahl nicht nach der Verordnung seines Stifters in Oschatz gehalten ward, so gingen Viele in die benachbarten Orte des Churkreises und in Herzog Heinrichs Lande, wo die Reformation bereits eingeführt war und achteten die Verantwortung der Strafe nicht, der sie sich aussetzten. Franz Königs Ehefrau wird unter denen, die dies thaten zuerst genannt. Sie hatte in der Fastenzeit 1533 das Abendmahl in Sörnewitz unter beiderlei Gestalt genossen. Der Rath forderte sie, auf hohen Befehl, Freitags nach Judica zur Verantwortung vor sich. Auf Befragen, was sie dazu veranlaßt habe, antwortete sie freimüthig: Christi Worte hätten sie dazu bewogen; sie wisse es auch nicht zu leugnen, denn Christus sage: wer mich verleugnet vor der Welt, den will ich auch verleugnen vor meinem himmlischen Vater. Eben so, setzte sie hinzu, deuteten die Worte darauf hin: nehmet hin und trinket u.s.w. Hierauf ward ihr aufgelegt, des Herzogs Land zu räumen. Sie that es und ihr Ehemann folgte ihr nach, nachdem er von Luthern ein Gutachten darüber eingeholt hatte 9) . Dasselbe Schicksal traf die Familien Bornitz, Rudlof, von der Dahme und andere, die aber alle in dem churfürstlichen Lande gute Aufnahme fanden. Luther, dem die Familie von der Dahme den Vorgang erzählt hatte, ward dadurch bewogen, das bekannte und in vielen Schriften 10) abgedruckte Trostschreiben an etliche Bürger und Bürgerinnen aus Oschatz, die vom Herzoge Georg um Christi Worts willen vertreiben worden waren, am 20. Jan. 1533 ausgehen zu lassen, und sie zum geduldigen Ausharren zu ermahnen. In Oschatz ward nun über das wider Luthern und seine Lehre vom Herzog Georg im J. 1532 gegebene Verbot noch schärfer gehalten. Dem zur Folge mußte Peter Krakau in dies. J. eine Strafe von 23 Gr. erlegen, daß er einigen Uebergetretenen, wie jene Freunde der evangelischen Lehre genannt wurden, die das Land hatten meiden sollen, erlaubt habe, in seinem Hause Bier zu trinken, und Donat Mühlbach mußte sich einer Strafe von 20 Gr. unterwerfen, weil er eine Uebergetretene in seinem Hause geduldet hatte. In Hoffnung, daß sich des Herzogs Gesinnungen vielleicht bald ändern und er sein am Montag nach Dorothea 1522 ergangenes Iinterdict zurücknehmen oder Gott auf andere Art Hülfe senden werde, ließen gegen 30 hiesige Bürger ihre Söhne auf die hohe Schule nach Wittenberg gehen, um sie in der evangelischen Lehre unterrichten und befestigen zu lassen. Unter denselben befanden sich M. Martin Wolf, Wolfg. Schumann, Balthasar Schneider, M. Franciskus Groß, der selbst ein Kostgänger D. Luthers war 11) . Es gab selbst unter den hiesigen Schullehrern einige, die durch Unterricht und Beispiel die Bewohner unsrer Stadt über die evangelischen Wahrheiten mehr aufklären und deshalb zur Gefängnißstrafe verurtheilt wurden. Schon oben sind die Prediger Aldo, 1522; M Thamm, 1525 und Jacob Seydel genannt worden. Gleiches Schicksal theilte mit ihnen der Baccalaureus an hiesiger Stadtschule, der in der Ueberzeugung, das Verbit des Fleischessens an Fastagen sei nur Menschengebot, am Johannis-Tage Bratwurst genossen hatte. Herzog Georgs Söhne, Johann und Friedrich, ließen, so bald ihnen dieses vermeintliche Ungebührniß bekannt geworden war, an den Rath Befehl ergehen, den Baccalaureus auf einen Wagen wohlverwahrt nach Dresden zu überbringen, wo er seine Strafe im Gefängnisse büßen mußte 12) >. Dasselbe widerfuhr dem ersten Schullehrer, der 1532 an der Weihfasten Licia Fleisch gegessen hatte; er ward nach Stolpen zur Bischöflichen Correction abgeführt. Dieser Correction wurden aus gleicher Ursach auch 2 geweihte Priester des großen Frauengestiftes, Paul Kohs und Andreas Steinbach, übergeben (siehe oben). Endlich war ein hiesiger Gastwirth, der in der Fastenzeit öffentlich Fleisch verspeiset hatte, von dem Herzoge Georg darüber zur Verantwortung gezogen, und nur durch einen vom Papste erlangten Butter und Balaßbrief, worin ihm jene Freiheit zugestanden war, vermochte er sich gegen die Bestrafung zu schützen 13).
Wer sollte aus diesen historischen Angaben nicht von selbst ersehen, daß unsre Vorfahren von der Reformation so vortheilhaft dachten, daß sie ihr ohne Zwang und von selbst huldigten?

3) Die Einrichtung des Kirchen-Aerariums war ein dritter Gegenstand, worauf bei der Generalvisitation des Kirchenwesens vorzüglich Rücksicht genommen ward. Sie konnte nicht auf einmal zu Stand kommen, sondern war das Werk von mehr als einer Visitation. Bei der erstern, im J. 1539 wurde nur soviel bewirket, daß die erledigten geistlichen Lehen und Gestifte, welche nicht mehr beibehalten werden konnten, dem Rathe mit allem Einkommen, das sich ohngefähr auf 500 Gl. erstreckte, auf 2 Jahr eingeräumt wurden, um Kirchen- und Schuldiener davon zu besolden. Dieser Diener sollten nicht mehr als zehn sein, nämlich bei der Kirche ein Pfarrer, der zugleich Superintendent wäre, ein Prediger, ein Diakonus, ein Kirchner, ein Organist und Calcant und bei der Schule ein Schulmeister, ein Baccalaureus und der Cantor, ingleichen eine Weibsperson, welche der Jungfrauenschule vorstehen sollte. Da man aber die Unzulänglichkeit jener 500 Gl. zu jener jährlichen Besoldung voraus sah, so erklärte sich der Rath vorläufig zu einem Beschlusse und versprach, die genannten Schullehrer, mit nothdürftiger Bahausung und mit allem zu versorgen, was die Unterhaltung ihres Wohngebäudes erfordern würde. Bei der zweiten Kirchen-Visitation im J. 1540 beschäftigten sich die Commissarien hauptsächlich mit der Bestimmung der Substanzial- und Accidenzial-Besoldung jener Lehrer, und setzten die erste Matrikel auf. Dadurch unterschied sie sich von der ersten Visitation, deren Hauptzweck nur auf die Abschaffung der kirchlichen Mißbräuche und auf die Wiederherstellung der reinen evangelischen Lehre ging. Da Herzog Heinrich, wie Seckendorf 14) meldet, den Churfürsten aufs neue um Uebersendung einiger Räthe zu ersuchen Bedenken trug, so wählte er aus seinem eigenen Lande zu Visitatoren Dietrich von Preuß, Rudolph von Rechenberg, Johann von Kitscher, die Superintendenten Caspar Zeuner in Freiberg und Wolfgang Fuß in Chemnitz, welche auch am Dienstage nach Bonifacius (den 15. Junius) des genannten Jahres in Oschatz ankamen. Bei der Berechnung fand sich, daß der Rath seit der ersten Visitation, mithin in einem einzigen Jahre 137 Gl. 5 Gr. 9 Pf. an Besoldungen und sonst verlegt hatte. Die Commissarien verwiesen den Rath zu einer Entschädigung auf die 183 Gl. 10 Gr. 11 Pf., die noch auf den unerledigten Stellen hafteten; davon sollte er sich wieder bezahlt machen, sobald sie erledigt würden, jedoch aber dabei auch von dem Einkommen jener Stellen dem Amtsvoigte und etlichen Verordneten aus der Gemeinde Rechnung ablegen. Um die Einkünfte des Kirchenvermögens zu vermehren, bestimmten die herzoglichen Räthe die Kirche zu Altoschatz, die vorher ihren eigenen Pfarrer gehabt hatte, zum Filial der Oschatzer Stadtkirche und verordneten, daß die ganzen Einkünfte derselben von dem Rathe oder den Kastenherren bezogen und die hiesigen Kirchendiener davon einen Zuschuß erhalten sollten. Dagegen sollte der Pfarrer und Superintendent in Oschatz dafür sorgen, daß einen Sonntag um den andern in Altoschatz nicht nur eine Predigt, sondern auch, wenn Leute vorhanden wären, Communion gehalten würde. Die Eingepfarrten sollten ihre Kinder in der Kirche taufen lassen, die ihnen am nächsten wäre; das Begräbniß aber sollte in Altoschatz bleiben. Diese Einrichtung dauerte jedoch nicht lange, denn 1555 war Altoschatz schon das Filial von Merkwitz. Da nun durch diese Trennung unser Aerarium an Einkünften verlor, so sehe man sich, wie ich glaube, genöthiget, die dritte Diakonat-Stelle, die ohnfehlbar wegen des Filials Altoschatz errichtet worden war, bei der im J. 1555 gehaltenen Generalvisitation wieder einzuziehen und von ihren Einkünften die Besoldung der andern Kirchen- und Schullehrer zu verbessern. Die Visitatoren vermittelten auch, bis auf höhere Approbation, daß der Amtsvoigt 40 Klastern Holz für die Kirchen und Schullehrer aus dem Mönchsholze dem Rathe verabfolgen ließ, wozu Herzog Heinrich seine Einwilligung nicht verweigerte. Im J. 1553 kaufte jedoch der Rath von dem Churfürsten Moritz für 700 Gl. das ganze Holz für das Aerarium, wie schon ober erzählt worden ist, und von dieser Zeit an nahm nun das größere und kleinere geistliche Aerarium seinen Anfang. Ueber das größere wurden 3 Vorsteher aus dem Rathe gesetzt, die über die Einahme und Ausgabe der Pfarrkirche, des Geogen-Hospitals und des Hospitals zum fernen Siechen Rechnung führten. Im J. 1673 wurden aber nicht nur diese 3 Rechnungen in eine vereiniget, sondern es ward auch nur ein Rechnungsführer mit dem Charakter eines Verwalters des Kirchen-Fiskus, (Procuratoris fisci ecclesiastici) angestellt. Um die Quellen der jetzigen Einkünfte des größern Aerariums mit einem Blicke zu übersehen, will ich die vorzüglichsten Rubriken aus der Kirchenrechnung hier beifügen. Die Einnahme wird in 5 Abschnitte eingetheilt. Davon der erste das geistliche Einkommen begreift, das in den schon oben bemerkten 70 Gl. oder 61 Thlr. 6 Gr., die der Rath abzutragen hat, in den Erbzinsen von dem Pfarrlehn, den Altären der Elenden, des h. Kreuzes, Peter Pauls, des Rosenkranzes, der h. Barbara, der Empfängniß Mariä, von der Kapelle zu S. Elisabeth, von dem Gestift Salve regina, ferner in den zu Luciä gefälligen Opferpfennigen, und endlich in Steuerzinsen von den Kapitalien besteht, die an die Königl. Sächs. Obersteuer-Einnahme geliehen sind, und von des Raths abgetragenen Kapitalien herrühren. Der zweite Abschnitt enthält die Einkünfte der Aegidius-Kirche an Erb-m Wachs-, Kühr- und Stammzinsen, Säckelgelde, Kirchenstühlen, Glockengeldern, Gottespfennigen u.s.w.. Der dritte faßt die Einnahme des Georgen-Hospitals in sich, die in Erbzinsen und Lehngelde von Häusern, Gärten, Scheunen und Aeckern bei der Stadt u.s.w. bestehet. Im vierten sind die Erbzinsen des Hospitals zum fernen Siechen und im fünften andere zum größern Aerarium gehörige Einnahmen verzeichnte, wozu unter andern das Pachtgeld vom Aerarien-Gute, vom rothen Vorwerke, der Schäferei und den dazu geschlagenen Wiesen, Erbzinsen vom ehemaligen Kuttelhofe, Zinsen von Kapitalien, von Branteweinblasen, Schnittergelder von Häusern, Gärten und Scheunen, von Anbrennegeldern und dergleichen gerechnet werden. Außer diesen 5 Rubriken, worin nur die Geldeinkünfte berechnet werden, ist noch eine besondere über daas Getreide aufgeführt, das sowohl von der Stadt, als vom Lande ins Aerarium gezinset wird. Von allen genannten Einkünften werden die Ausgaben bestritten und in den Rechnungen besonders rubricirt. Aus dieser Uebersicht ist es erweislich, daß die Aerarien-Einkünfte mehrentheils aus den bei der Reformation eingezogenen Stellen entstanden sind. Außer dem größern geistlichen Aerarium bestand sonst auch noch ein kleineres, dem die Einnahme des Vormittags-Cymbels angewiesen war, wovon die Ausgaben für Hostien, Wein, Wachskerzen und dergleichen bestritten werden mußten. Seit einigen Jahren ist es aber mit dem größern Aerarium vereiniget worden.

4) Bei der Reformation wurden einigen von den geistlichen Brüderschaften ganz abgeschafft, andere und zwar die weniger anstößigen, beibehalten, und dem Geiste der gereinigten Lehre gemäß modificirt. Die Brüderschaften der Jacobiten, des Rosenkranzes und der Marienkrone hörten auf, und ihre Einkünfte wurden zu dem Kirchenvermögen geschlagen. Das Unlautere in den Gesetzen der Schützenbrüderschaft ward geläutert und sie zu einem Verein gebildet, dessen nächster Zweck die Erfüllung bürgerlicher Obliegenheiten ist (siehe oben). Die seit 1789 errichtete Begräbniß-Societät ward von Rathe am 4. Februar 1790 confirmirt. Bei den Brüderschaften, die unter einzelnen Handwerkern bestanden, blieben nur die Einrichtungen, die sich mit dem aufgegangenen Lichte vereinbaren ließen, wozu namentlich die Krankenpflege und die Todtenbeerdigungen gehörten, und aus ihnen sind, wie ich glaube, die noch jetzt bestehenden Grabegesellschaften hervorgegenagen. Da die Kalandsbrüderschaft unter andern den löblichen Zweck hatte, den Figural-Gesang auf dem Chore zu unterstützen, so ward sie unter dem passenden Namen der Cantorei beibehalten. Zwar führt sie in dem Register von 1540 noch immer den Namen der Brüderschaft unsrer lieben Frauen, den sie in frühern Zeiten gehabt haben mag; allein bald nachher wird sie beständig mit dem Namen bezeichnet, unter welchem sie bis diesen Tag fortdauert. Aus ihren Protokollen und Registern, so wie aus andern Nachrichten werde ich die Einrichtung, Einkünfte und Ausrichtungen derselben näher beschreiben. Die erste Einrichtung, die im J. 1540 geschah, ist ein Werk des Superintendenten M. Buchners. Seine Absicht ging dabei, wie er sich selbst in einem Schreiben an den Rath erklärt, auf die Beförderung der Musik bei den öffentlichen Gottesverehrungen. Für die ersten Quellen ihrer Einkünfte sorgend, brachte er es durch seine Vorstellung am neuen Jahrestage 1543 dahin, da´ihr von jeder Trauung, wobei sie in der Kirche singe, 12 Gr. bewilliget wurden, auch ward festgesetzt, daß ihr von dem Geschenk, das ihr eine durchreisende Herrschaft für den Gesang, womit sie dieselbe beehrte, machen würde, die eine Hälfte, die andere aber dem Cantor zufallen sollte. Bei dieser Bestimmung blieb es in der Folgezeit und die Cantorai hatte sich von vielen fürstlichen Personen manches ansehnlichen Geschenks zu erfreuen. Der Rath gab ihr außerdem jährlich bald 2 Gl. bald 3 Thlr. bald 7 Thlr. Ihre Vorsteher ersuchten nicht nur den hiesigen Amtsvoigt, der Gesellschaft ein Viertel Bier von den eingegangenen Strafgeldern zukommen zu lassen, sondern sie hielten auch am Tage Agnes 1544 bei dem Herzog Heinrich an, sie mit einem ziemlichen Einkommen von einer Kloster- oder Kirchenstelle zu begnadigen, so wie Churfürst Johann zu Torgau gethan habe. Die Cantorei hatte 1584 125 Gl. 7 Gr. 7 Pf. baar in Kasse. 6 Sch. oder 5 Gl. 15 Gr. wurden ihr auf ihr Ansuchen im J, 1656 aus der Steuer bewilliget und seit dieser Zeit jährlich gereicht. Um ihr einige Ergötzlichkeiten zu verschaffen und dadurch den Eifer für ihren Beruf zu beleben, sorget Buchner auch dafür, daß jährlich gewisse Ausrichtungen gehalten würden. Anfangs geschahen diese Ausrichtungen vor dem Advent, vor Weihnachten, Ostern und Pfingsten, wenn man Probe sang. Zuweilen ward ein großes Gastmahl angestellt, wozu sowohl adliche, als auch andere Personen aus fremden Städten und vom Lande eingeladen wurden. Ein solches Gastmahl vergnügte unter andern die Gesellachaft im August 1542. Auf Ersuchen des Superint. Buchner und in Betracht der Menge fremder Gäste ließ es der Rath geschehen, daß die Mahlzeit auf dem Rathhause gehalten ward. Im J. 1545 bestand die Gesellschaft aus 14 Personen, davon jede 1 Gr. 6 Pf zur Mahlzeit beitrug, zu einer andern Zeit zählte sie 18 und 20 und in unsern Tagen 25 Mitglieder. Am 3. Pfingstfeiertage des J. 1550 speiseten die Mitglieder mit ihren Gattinnen an 4 Tischen, was auch am Sonntage und Montage nach Aegidius des J. 1557 geschah. Am Abende vor den Tagen der Mahlzeit vergnügten sich die Vorsteher einige Stunden durch den Genuß des sogenannten Kostebiers. Nach der Zeit wählte man, statt der unbestimmten Tage, die letzten 3 Tage in der Cantate-Woche, und setzte sie zur Feier des Cantorei-Festes fest. Der Vorsteher, der die Mahlzeit ausrichtet, bekommt dazu 5 Thlr. aus der Tranksteuer, 5 Mfl. aus der Kämmerei, 5 Mfl. aus dem Aerarium, das Chorgeld gegen 20 Thlr. und 10 Gr. 6 Pf. Soeisegeld von jedem Mitgliede. Durch die steigende Theuerung der Lebensmittel, die mit dem Ausgnage des vorigen Jahrhunderts eintrat, sah man sich genöthiget, den Vorabend nebst dem dritten Tage eingehen zu lassen, so daß seit dieser Zeit die Freuden der Tafel nur 2 Tage genossen werden. Der Genuß dieser Freuden ist nicht nur von jeher durch zweckmäßige Figuralmusik gewürzt, sondern auch seit 30 Jahren durch das Vegnügen des Tanzes erhöhet worden.

15)

1) M. Johann Buchners, des ersten unter den diesigen Superintendenten Geburtsort war Geisa in dem sogenannten Buchnerlande zwischen Thüringen, Franken, Hessen und der Wetterau, wo er nach Laurent. Fausts, Pfarrers in Schirmenitz 16) richtiger Angabe 1494 das Licht der Welt erblickte. Seinen eigentlichen Geschlechtsnahmen, Heller, vertauschte er bei erwachsenen Jahren mit dem Namen Buchner, weil er in dem Buchnerlande geboren war. Nachdem er zu Wittenberg unter Luther und dessen Collegen studirt hatte, so ward er zuerst in Jessen als Diakonus angestellt, und kam 1527 in gleicher Würde nach Torgau, wo ihn der Churfürst, Johann Friedrich, zum Hofprediger und Beichtvater erwählte 17) . Von Torgau ward er, aller nachdrücklichen Empfehlung Luthers ungeachtet, dennoch erst nach einem unangenehmen Kampfe mit manchen Schwierigkeiten, die ihm gemacht wurden, nicht, wie Mörbitz in seiner Beschreibung der Stadt Döbeln behauptet, als Pastor nach Döbeln, sondern als erster Lehrer nach Oschatz berufen. Da seine Gegenwart hier sehr nöthig war, so begab er sich für seine Person allein hierher, holte aber bald darauf, den Donnerstag nach Allerheiligen 1539 seine Gattin nebst 6 Kindern von Torgau nach. Er starb in der dritten Fastenwoche 1564.

2) M. Bartholomäus Friedel, ward den Tag nach Bartholomäus 1528 in Oschatz geboren und erhielt von diesem Umstande seinen Taufnahmen. In Wittenberg und Leipzig trieb er die Wissenschaften 7 Jahre, und erlangte am ersten Orte den 20. August 1549 die philosophische Doctorwürde. Am 30. März 1552 ward er als Pfarrer nach Raußlitz in der Diöces Meißen berufen, und daher von D. Bugenhagen und Melanchthon in Wittenberg examinirt und den Tag darauf ordinirt. Hierauf erhielt er 1557 das Diakonat, 1559 das Archdiakonat und endlich 1564 des Pastorat mit der damit verbundenen Ephorie Oschatz. Zum letztern Amte ward er durch die verordneten Commissarien des Consistoriums zu Meißen in Gegenwart der sämmtlichen Prediger der Ephorie den 26. Jun. investirt und eingewiesen. Er stand in großer Achtung, Churfürst August selbst kehrte, so oft er nach Oschatz kam, in dem, ihm gehörigen Hause Nr. 117 (siehe oben) ein und gab ihm ausgezeichnete Beweise seiner fürstlichen Gnade. Sein Ende erfolgte den 8. Sept. 1577 im 49. Jahre seines Amtes. Sein Andenken erhält die Schenkung, die er der Superintendur mit dem Theile seines eigenen Gartens machte, der an den Lustgarten derselben anstieß.

3) M. Paul Matthesius, den 28. Jan. 1548 in Joachimsthal geboren, ging im 17. Jahre nach Wittenberg, wo er den 26. Aug. 1574 Magister ward. Der Churfürst vertraute ihn eine Professur in Leipzig an. Als die hiesige Superintendur durch Friedels Tod erledigt worden war, so ersuchten ihn auf hohen Befehl zwei Rathsglieder den 27. Oct. 1577 um die Annahme des hiesigen Pastorats. Er nahm den Ruf an, predigte in Oschatz, colloquirte in dem Consistorium zu Meißen, ward auf dessen Verordnung vocirt, am Tage Simonis und Judä von D. Polye Leyser, Generalsuperintendenten zu Wittenberg, nach damaliger Gewohnheit ordinirt und vom Consistorium zu Meißen confirmirt. Er starb den 17. Oct. 1584 an der Pest und ward in der Stadtkirche begraben. Sein Leben brachte er nur auf 26 Jahr.

4) M. David Kleeblatt trat zu Oschatz im J. 1539 oder 1540 ins Leben, ward 1563 zu Leipzig Baccalaureus, 1564 Magister und in diesem Jahre noch Schulmeister (Rector) in Großenhain. Von da berief ihn der hiesige Rath 1566 zum Diakonat und 1579 zum Archidiakonat. Auf Fürbitte des Raths und der Gemeinde ward ihm 1585 vom Ober-Consistorium das Amt eines Superintendenten übertragen, welches er aber nicht länger als 6 Jahre verwaltete, denn er starb am 23. Febr. 1590 und ward in der Stadtkirche begraben.

5) M. Georg Placcius soll, wie Dietmann in seiner Chursächsischen Priesterschaft behauptet, zu Gräfenthal geboren sein. Er war erst an einem mir unbekannten Orte Schullehrer und unterschrieb als solcher die Concordienformel, und ward den 18. Dec. 1582 als Pastor zu Frohburg ordinirt. Da er zu den geheimen Freunden des Calvinismus, mit welchem damals alle erledigte ansehnliche Kirchenämter in Sachsen besetzt wurden, gehörte, so gelangte er durch den damals viel vermögenden Kanzler Krell, gegen welchen der Rath und die ganze Gemeinde mit ihrem Widerspruche nichts ausrichten konnten, zur Superintendur in Oschatz und ward den 8. Nov. 1590durch den Superintendenten und Consistorialen in Meißen, D. Balthasar Sartorius, ebenfalls einen heimlichen Calvinisten, hier investirt. Er bekam schon den 27. Januar 1592 seinen Abschied wieder, weil dem Unwesen, das die Kryptocalvinisten damals anrichteten, durch den Administrator der Chur, den Herzog Friedrich Wilhelm, ein Ende gemacht ward.

6) M. Peter Scheiner, 1554 in Meißen geboren, studirte auf der Kreuzschule in Dresden und auf der hohen Schule zu Leipzig, ward 1582 Substitut des Superintendenten in Meißen, M. Nic. Jagenteufel, kam 1583 als Diakonus nach Oschatz, gelangte 154 zum Archidiakonat und den 23. April 1592 (nicht aber, wie M. Frenkel in seinem Diptychis will, den 13. Febr. d. J.) an die Stelle des entlassenen Placcius und ward den 23. April von dem Superintendenten in Meißen D. Balthas. Sartorius, der ihn vorher gedrückt hatte, investirt. Das Ziel seiner Tage erreichte er den 29. März 1603 im 49. Jahre seines Lebens und ward in der Stadtkirche begraben.

7) D. Helvicus Garthius, am 28. Dec. 1579 zu Kördorf, nahe bei Alsfeld in Hessen geboren, ward, nachdem er Hofmeister zweier Prinzen des Landgrafen gewesen war, im 23. Jahre zu Tübingen Doctor und begab sich1602 nach Wittenberg, um sich der Akademie zu widmen. Er bekam bald darauf den Ruf als Superintendent nach Oschatz, als welcher er den 26. Juli 1603 durch D. Polycarp. Leiser und Dietrich von Schleinitz, den älteren, auf Bornitz und Jahnishausen, investirt ward. Am 25. Oct. zog er an. Auf seine Veranstaltung fingen die Kirchväter in den Weihnachtsfeiertagen 1603 an, das Allmosen in der Kirche mit dem Cymbel unter der Predigt einzusammeln, und die zeitherige Einsammelung an den Kirchthüren hörte auf. Schon 1609 am Tage Andreas erhielt er den Ruf zum Superintendenten-Amte nach Freiberg, wo er am 1. Advent seine Anzugspredigt hielt.

8) D. Aegidius Strauch, zu Wittenberg d. 23. Juni 1583 geboren, erlangte nach Verlauf seiner akademischen Jahre, daselbst die Magister-Würde im 19. Jahre seines Alters, ward Adjunctus der philosophischen Facultät und kam 1610 als Superintendent nach Oschatz, wo er den 21. Febr. von Leonh. Koppel, Appellations- und Consistirial-Rathe und D, Paul Laurentius, Superint. in Dresden, investirt ward und am 25. Febr. als den Sonntag Invocavit seine Anzugspredigt hielt. Sein Aufenthalt allhier dauerte aber nur 1 Jahr, denn am 24. Febr. als am Sonntage Oculi 1611 nahm er wieder Abschied und trat das Amt eines Superintendenten in Delitzsch an.

9) M. Michael Schumler, zu Meißen 1556 geboren, ward zuerst Diakonus an der Stephanskirche in Langensalza, dann 1584 Pastor in Nauenhof unter der Großenhainer Diöces, darauf 1597 Pastor in Döbeln und 1611 Superintendent in Oschatz, wo er den 3. März seine Probepredigt ablegte, den 24. März sein Amt antrat und den 1. Juni durch den Hofprediger M. Paul Jenisius investirt ward. Er starb den 19. September 1617 an den Folgen des Schreckens, dem ihm der große Brand im vorhergagangenen Jahre verursacht hatte, und ward, weil die Stadtkirche in Asche lag, in der Klosterkirche vor dem Altare begraben. Der hiesige Archidiakonus, M. Abel Weidemann, übernahm das Vicariat der Ephorie.

10) M. Georg Kademann war den 12, Oct. 1580 zu Dresden geboren, studirte auf der Landschule zu Meißen und der Universität Wittenberg, wo er 1602 Magister ward. Der Kirchenrath adjungirte ihn 1605 seinem Vater M. Balthasar Kademann, der Superintendent in Pirna war, versetzte ihn 1508 als Pastor nach Oschatz, wo er den 27. März anzog. Er starb den 7. Dec. 1634 im 53. Jahre seines Alters und ward in der Stadtkirche unter dem alten Chore beigesetzt. Dem Archidiakonus M. Abel Weidemann ward das Vicariat der Ephorie aufgetragen.

11) D. Gottfried Kundisius, dem zu Radeberg der 11. Sept, 1599 als sein Geburtstag begrüßte, studirte zu Meißen und Leipzig, wo er 1622 die Magister-Würde erlangte, kam 1629 als Pastor nach Gerlingswalda, 1632 als Superint. nach Leißnig, 1635 nach Oschatz, wo er den 8. Jan. das Amt antrat, gelangte 1637 zur Würde eines Stifts-Superintendenten in Merseburg und ward zuletzt 1643 Professor der Theologie in Jena, wo er 1651 starb.

12) M. Johann Jentsch, zu Mügeln am 2. Jan. 1585 zwar geboren, aber in Oschatz, wohin sich sein Vater gewendet hatte, erzogen, studirte in Grimma und Wittenberg, erhielt seine erste Versorgung 1611 als Hofprediger bei Seyfried Freiherrn von Kollonitzsch zu Intzersdorf, eine halbe Meile von Wien, predigte daselbst alle Sonntage in seines Patrons Behausung, der ihn 1612 zum Pfarramte nach Idenspojen berief. Hierauf gelangte er 1616 zum Pastorat in Presburg in Ingarn und blieb daselbst bis 1633, in welchem Jahre er von dem Rathe, obgleich ungern, enturlaubet werden mußte, weil sein Eifer für die Verbreitung der Lutherischen Lehre dem Cardinal und Erzbischoff, Peter Pasmann, immer sehr misfällig gewesen war und derselbe beim Kaiser Ferdinand II. einen Befehl zu sener Entsetzung auszuwirken vermocht hatte. Er begab sich darauf 1636 nach Oschatz, von da er sich aber 1637 wegen der Pest wieder weg nach Freiberg wandte, ward jedoch bald nach Oschatz zum Amte eines Superintendenten berufen, welches er zu Anfange des Jahres 1638 antrat. Er starb den 17. Jan. 1662 in einem Alter von 77 Jahren und 15 Tagen und ward in der Stadtkirche begraben. Die mehresten Pfarrer seiner Diöces waren bei seiner Beerdigung gegenwärtig, von denen 6 vor der Leiche hergingen und die übrigen den Trauerpersonen folgten, 8 die Leiche trugen, welcher die Schullehrer in Merkwitz und Terpitz zur Seite gingen. Der Pastor zu Strehla, M. Gottfried Knauth, verrichtete die Leichenpredigt und der Pastor zu Döbeln, M. Joh. Schütz, die Parentation. Seinem Sohne, dem Archidiakonus M. Christian Jentsch, ward die Verwaltung des Vicarius übertragen.

13) D. Elias Rehebold war zu Torgau den 17. Januar 1623 geboren, erlernte die zu seinem Berufe nöthigen Wissenschaft auf der Kreuzschule zu Dresden und auf der Universität Wittenberg, ward daselbst 1654 Licentiat, kam 1657 als Suoerintendent nach Chemnitz und 1662 nach Oschatz, wo er den 23. Sept. anzog und von dem Oberhofprediger D. Martin Geyer investirt ward. Den 23. April 1667 erlangte er zu Wittenberg die Doctor-Würde. Am 7. Aug. 1711 wurden ihn auf hohen Befehl wegen seiner Leibesschwäche in der Stadt der Archidiakonus M. Gabriel Rehfeld, außerhalb der Stadt aber die Adjuncten der Diöces, auf Lebenszeit und ohne alle Consequenz, zu Sublevanten in Ephoral-Geschäften verordnet, ihm aber ward dabei, wenn er in Ehe- und andern dergleichen Sachen in den nahe um Oschatz gelegenen Orten noch etwas zu expidiren vermögend wäre, solche zu verrichten, freigestellt 18) . In Ansehung der Predigten wurden ihm außerdem noch in den letzten 17 Lebensjahren 5 ordinirte Gehülfen nach einander zum Beistande gegeben. Diese waren M. Friedrich Ambrosius Franke, vom 14. April 1695-1703, wo er als Pastor nach Uebigau kam; M. Gottf. Schuster, vom 22. April 1703-1706, wo er zum hiesigen Diakonat berufen ward; M. Joh. Moritz Haumbaum aus Sangerhausen im J. 1706 und 1707, wo er das Pastorat in Dahlen erhielt; M. Joh. Tobias Gleich aus Gera, von 1707-1709, wo er wegen Schwermuth, in die er verfiel, sein Amt niederlegte; M. Joh. Caspar Sieber aus Schandau, von 1709 bis an Rehebolds Ende, nach welchem er Pfarrer zu Geyer im Erzgebirge und späterhin Superintendent in Herzberg ward. D. Rehebolds Lebensende erfolgte am 1. Mai 1712 im 89 Jahre, nachdem er hier 50 Jahre das Amt eines Superintendenten verwaltet hatte. Er ward in der Stadtkirche mit einer Leichenpredigt beerdigt. Die Prediger der Diöces begleiteten ihn zu seiner Ruhe. Acht von ihnen trugen den Sarg, acht andere gingen ihm zu beiden Seiten und die übrigen, denen der Kirchner Weinmann voraustrat, folgten ihm. An die Prediger schlossen sich die Trauerpersonen an, die von einem besondern Marschall angeführt wurden.

14) D. Johann Boßeks Geburtsort war Gautzsch unter der Diöces Leipzig, wo er den 26. Sept. 1668 ins Leben einrat. Er stammte aus einem adeligen Geschlechte in Westphalen. Den Grund zu seinen Wissenschaften legte er in der Stiftsschule zu Zeitz und auf der Akademie Leipzig. Seit 1695 Pator in Schweinitz, in der Diöces Jeßen, erhielt er 1701 die Superintendur in Herzberg, ward 1704 Licentiat und 1707 Doctor und als Superintendent in Oschatz, den 6. Sept. 1713 von dem Oberhofprediger D. Heinrich Pipping investirt. Sein Leben beschloß er den 21. Jan. 1720 und ward mit Leichenpredigt in der Stadtkirche begraben.

15) D. Georg Richter ward den 18. Aug. 1658 zu Stollberg im Erzgebirge geboren. Nachdem er den ersten Unterricht in den Wissenschaften von seinem Vater, dem Rector in der genannten Stadt, genossen hatte, begab er sich 1676 nach Leipzig und 1678 nach Wittenberg, wo er die Magister-Würde erlangte, kehrte von da wieder nach Leipzig zurück und blieb daselbst bis 1683, da er in Dresden eine Condition annahm. Als man ihn von hier am 5. Jul. 1688 zum Archidiakon nach Wurzen berufen hatte, so ward er in Leipzig Baccalaureus der Theologie. Von Wurzen ging er 1690 als Pastor nach Schneeberg, ward 1700 zu Leipzig Licentiat, ging 1703 als Superintendent nach Reichenbach, und nahm 1709 ebenfalls in Leipzig die Würde eines Doctors der heil. Schrift an. Nach Oschatz kam er als Superintendent 1720 und ward in dem folgenden Jahre von dem Oberhofprediger D. Pipping feierlich eingeführt. Als er nicht mehr im Stande war, sein Amt als Pastor zu verwalten, so erhielt er am 110. Dec, 1730 einen Gehülfen an M. Rud. Gottlob Bartsch, und nachdem dieser als Pastor nach Dahlen befördert ward, den 14. Oct. 1735 an seinem Sohne, M. Georg Friedrich Richter. Seine Ephoral-Geschäfte verrichtete er selbst bis an sein Lebensende, welches den 23. Jan. 1737 im 70. Jahre seines Alters und im 49. Jahre seiner Amtseinführung erfolgte. Er ward in der Stadtkirche begraben.

16) D. Johann David Strohbach 19) trat den 27. Dec. 1683 zu Burkhardswalda im Meißnischen auf den Schauplatz der Welt. Im J. 1700 ging er auf die Schule in Schneeberg, von hier 1703 nach Leipzig, wo er Magister ward, und besuchte darauf die Universitäten Halle und Jena. Im Monat November 1712 ward er vom Ober-Consistorium zum Pfarramte nach Großbuch und Bernbruch, in der Inspection Colditz, berufen, wo er am Himmelfahrtstage 1713 anzog. Im J. 1715 erhielt er das Pastorat in Annaberg, unter der Inspection Jessen, und im August 1725 die Superintendur in Gommern. Am evangelischen Jubelfeste 1730 nahm er zu Wittenberg die Würde eines Licentiaten und 1732 die eines Doctors an. Im Jahr 1737 erfolgte der Ruf der Ephorie Oschatz. Nach der Amtsführung von 16 Jahren beschloß er im 68. Jare seines Alters den 26. Juni 1753 sein Leben.

17) M. Carl Christoph Zandt war aus einem adigen Geschlechte im Baden-Durlachischen entsprossen und im Jahre 1695 am 13. Febr. alten Styls, oder am 24. Febr. nach der neuen Zeitrechnung zu Bauschloth, einem Baden-Durlachischen Dorfe, Pforzheimischen Amtes, geboren. Seinen ersten Unterricht in gelehrten Sprachen und Wissenschaften erhielt er in den Gymnasien zu Hildesheim und Durlach. Im April 1715 setzt er seine Studien auf der Universität Jena fort, wo er, weil sein Vater gestorben war, von seinem Vetter, Carl Christoph Tanner, dem damaligen Hofmeister des Baron von Löwenthal, und nachherigen Königl. Poln. und Churf. Sächs. Hofrath, zur Fortsetzung seiner Studien ein Geschenk von 100 Thalern erhielt. Nachdem er sich in Jena 2 Jahre aufgehalten hatte, ging er nach Leipzig, wo er von dem Inspector Wild 1 Jahr lang frei beköstigt ward. Auf Anrathen Tanners ging er 1718 wieder nach Jena zurück, nahm aber nach einem Aufenthalte von 3 Monaten in dem Gräflich Coselischen Hause zu Dresden eine Condition an. Am 28. Nov. des Jahres 1725 erhielt er vom Ober-Consistorium den Ruf zum Pfarramte in Kleinwolmsdorf, unter der Dresdner Inspection, welches er am Feste der Erscheinung 1726 antrat. Nachdem er am Jubelfeste 1730 in Wittenberg Magister geworden war, trat er am ersten Sonntage nach Ostern 1732 das Pfarramt in Nossen und an demselben Tage 1741 das in Kaditz an. Am 22. Aug. 1753 erhielt er die Designation als Superintendent nach Oschatz, wo er seine Anzugspredigt am 2. Sonntage nach Epiph. 1754 hielt. Vier Jahre vor seinem Ende überfiel ihn eine Krankheit, die ihn sehr entkräftete und einen Gehülfen für seine Pastoral-Geschäfte nöthig machte, den er auch in der Person M. Joh. Gottfr. Emmerlings aus Oschatz erhielt, der in der Folge als Pastor nach Sausedlitz kam. Seine Auflösung erfolgte den 29. Mai 1769 in einem Alter von 74 Jahren und er ward in der Stadtkirche begraben. Ihm folgte sein Schwiegersohn

18) Joh. Carl Fried. von Brause, der am 12. Dec. 1729 zu Sangerhausen geboren war. In Pforta und Leipzig legte er den Grund zu seinen Wissenschaften. Seine Versorgung fing sich mit einer Feldpredigerstelle im Lustlager bei Dresden 1753 an. Im Jahre 1754 kam er als Pfarrer nach Radefeld unter der Inspect. Delitzsch, den 20. Jul. 1762 als Superintendent nach Liebenwerda und den 9. Oct. 1769 in gleicher Würde nach Oschatz. Nach langen körperlichen Leiden erfolgte den 14. April 1792 sein Ende. Er ward auf sein Verlangen auf dem Gottesacker beigesetzt. Schriften: Der wahrhafte Anbeter in der Zeit der Noth oder erbauliche Betrachtung des Kriegsgebets, nebst seiner Einleitung vom öffentlichen und allgemeinen Gebete und einem Gedichte, das die Frage untersucht: ist Gott auch liebenswürdig, wenn er straft? Leipz. 1757. 4 – Die Lustige Stadt Gottes bei dem kläglichen Schicksal irdischer Städte oder der Christ in Kriegsnoth über den 46. Psalm, Lpz. 1760 4 – Gedächtnißschrift auf Ad. Balthas. Wißen, Archidiak. zu Schmalkalden, 1766 4. – De ministro ecclesiae, Christum praedicante, commentatio theologica, qua dioecesi Ossitiensi primam salutem dicit, Lipsiae 1769 4. – Von den Zeichen der Zeit und der Pflicht, auf sie zu achten, Leipzig 1772 4. – Ueber die gründliche Verbesserung der Sitten durchs Predigen und wie dieser Hauptzweck desselben am besten zu erreichen sei, Leipzig 1773 8. – Kurzer Abriß einer christlichen Trostlehre, Meißen 1774 8. – Ueber die weise Art, Jesu Seelen zuzuführen und in seiner Erkenntniß zu gründen 1776. – Ueber den Umgang Jesu mit verschiedenen Arten von Menschen, Meißen 1774 4. – Gedanken vom gewaltigen Predigen Jesu, über Matth. 7.19.4 – Praesaga actatis melioris aura scholarum 1777 – De nuncio pacis, ad Jes. LII, 7 1779 – Ode an das Vaterland, nach dem Frieden zu Teschen. 1779 4. – Die 5 ersten Kapitel von Arndts wahrem Christenthum, in deutsche Verse übersetzt 1780 8. –De reditu in juventutem, ad Jobi XXXIII, 25 Dresdae 1782 – Empfindungen eines Christen bei Empörungen auf Erden, Leißnig 1789 8. – Theses prudentiae pastoralis ex libris ecclesiae evengelico – Lutheranae symbolicis, Torgau – De apocalypsi non obsignata ad cap. cjus XXII, 10 8. Lipsiae 1789.

19) D. Heinrich Christian Gehe, zu Neustadt bei Dresden im J. 1752 den 3. April geboren, studirte zu Meißen und Leipzig. Nach seiner ersten Anstellung als Catechet an der Peterskirche in Leipzig im J. 1775, kam er 1778 als Professor der Theologie und der hebräischen Sprache an das Russisch-kaiserliche academische Gymnasium zu Reval in Liefland und 1787 als Pastor und Inspector an die Landschule Pforta. Im J. 1792 trat er sein Amt als Superintendent in Oschatz an und erlangte 1796 zu Göttingen die Doctor-Würde. Er starb den 4. Sept. 1807 in seinem 55. Lebensjahre und ward nach seinem Wunsche auf dem Gottesacker neben seinem Vorfahren in der Stille beigesetzt. Schriften: Epistola gratulatoria ad Weissium, verbi divini ministrum Tauchauiensem, nuptias celebrantem; Lipsiae 1773 – Disputatio de Providentia divina, in errorum haeresiumque noxis ad utilitatem religionis christ. convertendis conspicua, Lipsiae 1776 – Zwei Programme, worin einige Gedanken von der Art und Weise, Jünglingen religiöse Gesinnungen und Empfindungen beizubringen, vorgetragen werden, Reval 1781 82. – Redehandlung bei der Feier des Geburtsfestes I- Kais. Maj. Catharina II. 1782 nebst einem Programm von den wichtigsten Vortheilen, welche die studirende Jugend aus Lesung der alten Römischen und Griechischen Schriftsteller zu ziehen hat. Denkmal der kindlichen Liebe und Ehrfurcht an dem Gedächtnißtage der funfzigjährigen Hochzeit des Ruß. Kaiserl. Justizraths Joh. Herrm. v. Hack und seiner Gattin, Reval 1782 – Sammlung einiger Predigten bei besondern Gelegenheiten, nebst einigen kleinern Reden und Vorträgen, Leipzig, 1789 – Predigt am Sonntage Lätare über das ordentl. Evangel. Joh. 6, 1-15, bei der Anzeige des Todes des Kaisers Leopold, nebst einigen Gedanken über die Erweisungen eines ächt christl. Patriotismus, Leipz. 1791. Sylloge commentatorium theoloici et philologici argumenti, Lipsiae 1792 – Imago boni doctoris evangelici ad loc. 1. Petr. 5, 1-4 1792 Numburgi – Memoria Joh. Gottl. Hoffmanni, Consulis Ossitiensis sacrum, 1795 – Eine Predigt bei Einweihung der Orgel zu Gröba, über den großen Werth gottesdienstlicher Gesänge, Leipzig 1795 gr. 8 – Dem Andenken des besten und würdigsten Vaters, M. Christian Gottlieb Gehe, Churf. Sächs. Evangelischen ersten Hofpredigers geweiht, Oschatz 1795 – Disputatio de argumentom quod pro divinitate religionis christianae ab experientia ducitur, ad capressendos summos in theologia honores scripta, Ossitii 1796 – Sammlung geistlicher Lieder, zur Unterhaltung christlicher Privatandacht, (ohne Namen und Druckort) 1796 8. – Epistola gratulatoria, M. G. V. Daehnio, Archidiacono Doebelensi, sacra jubilaea muneris sui celebranti missa. Ossitii, 1803 4.

20) M. Johann Gottlob Steinert ward zu Limbach bei Chemnitz am 3. Juli 1765 geboren, studirte auf dem Lyceum zu Chemnitz und auf der Universität zu Wittenberg, wo er das Glück hatte, mit dem am 6. Sept. 1812 zu Dresden verstorbenen, unvergeßlichen Oberhofprediger D. Reinhard in eine nähere Verbindung zu kommen, die nicht nur damals überaus wohlthätig für ihn war, somdern auch in der Folge nicht wenig zu seinen höhern Amtsbeförderungen beitrug. Seine erste Anstellung erhielt er 1794 als Diakonus in Großhennersdorf in der Oberlausitz. Hierauf kam er 1797 als Fürstlich Reuß-Plauischer Hofprediger und Director des Waisenhauses nach Greiz im Voigtlande, wo er späterhin auch Consistorial-Assessor ward. Im J. 1801 führte ihn die Vorsehung, nachdem er noch zuvor von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht, Herrn Heinrich XIII. Fürsten Reuß, zu Höchstdero Kirchenrathe ernannt worden war, als Pastor nach Berthelsdorf in der Oberlausitz, von da 1803 als Superintendenten nach Colditz und darauf 1809 nach Oschatz, wo er am 15.Juni d. J. anzog. Schriften: Commentario de consilio Jesu, homines quovismodo invitantis ad usum sensus communis in religione; Lips. 1792 8. – Plutarchs Abhandlung über die Erziehung der Kinder, aus dem Griechischen übersetzt und mit vielen, größtentheils die Erziehungskunst betreffenden Anmerkungen versehen; Ebdas. 1795 8. – Neue Proben der gütigen Fürdorge Gottes für das Waisenhaus zu Greiz, Ebdas. 26 Stück 1797 – über Matth. 26, 33; 27 Stück, 1798 – über Joh. 8, 31, 32; 28 Stück 1799 – über Ephes. 3, 14-17; 29 Stück 1800 – über Luc. 17, 21 Greiz 8. – Predigten, 3 Bände, Greiz 1800, 1802, 1807 –Ist die Lehre von der freien Gnade Gottes in Christo im eigentlichsten Sinne Lehre Jesu? Görlitz, 1800 gr. 8. – Drei Predigten an den ersten beiden h. Weihnachtsfeiertagen und am neuen Jahrstage 1812 in der Stadtkirche zu Oschatz gehalten, Oschatz gr. 8 – Ueberdies noch mehrere einzelne Predigten.

1) Christoph Strobel war erst zu Mutschen im Lehramte, kam von da nach Freiberg als Herzog Heinrichs Hofprediger und ward 1539 Archidiakonus in Oschatz, wo er zu Anfange des folgenden Jahres starb.

2) M. Valentin Brun, auch Bruno. M. Frenkel hat in seinen Diptychis zwar angenommen, daß Braun 1495 zu Döbeln geboren sei, hat aber nachher, wie er in seiner handschriftlichen Nachlese zu jenen Diptychis meldet, in dem schriftlichen Verzeichnisse der zu Wittenberg Ordinirten gefunden, daß er daselbst ausdrücklich M. Bruno von Erfurt genannt werde. Braun erlangte in seiner Vaterstadt seine erste Versorgung in einem Schulamte, das er aber nach 5 Jahren aufgab und sich wieder nach Wittenberg wendete, wo er schon vorher die Vorträge Luthers und Melanchthons gehöret hatte. Hier erhielt er 1542 seinen Beruf zum Archidiakonat in Oschatz, ward bald darauf, nämlich 1545 zum Pastorat in Döbeln befördert. Er ward endlich 1559 Stifts-Superintendent in Wurzen, wo er so glücklich war, den letzten Bischof zu Meißen, Johann IX, von Haugwitz, zur Annahme der reinen Lehre zu bringen. Sein Ende erfolgte den 20. Jun. 1598 als er beinahe 103 Jahre alt war.

3) Johann Henne soll 1530 (was aber zu bezweifeln ist) zu Eilenburg geboren worden sein. Er war erst Schulmeister zu Seida, ward aber auf Melanchthons Empfehlung zum hiesigen Archidiakonus angenommen und am 4. Tage nach Bartholomäus 1547 zu Wittenberg ordinirt, worauf er sein Amt Sonnabends nach Matthäus antrat. In Oschatz blieb er bis 1555, in welchem Jahre er von den landesherrlichen Viitatoren zum Mittagsprediger an der Domkirche zu Freiberg berufen ward, wie dies in den Oschatzer Visitations-Acten ausdrücklich gemeldet wird.

4) Martin Demming, aus Oschatz gebürtig, ward 1552, als er noch auf der Universität Wittenberg studirte, als dritter Diakonus in seine Vaterstadt berufen und gelangte, als diese Stelle eingezogen ward, 1557 zum Archidiakonat. Als er vorher im Jahr 1555 den Ruf zu einem anderweitigen Pfarramte, das ihm Simon Juda von Schleinitz auf Straucha und Hof antrug, ausschlug, schenkte ihm der Rath, um ihm seine Zufriedenheit zu bezeigen, 3 Sch. 30 Gr. Er beschloß die Laufbahn seines Lebens den 9. Jan. 1559. Auf ihn folgte noch in demselben Jahre

5) M. Bartholomäus Friedel, der seit 1557 Diakonus gewesen war, und 1564 zum hiesigen Superintendenten-Amte befördert ward. S. die Superintendenten Nr. 2. Sein Nachfolger war

6) M. Caspar Reymann, zu Goilitz in Polen geboren, ward zu Leipzig 1548 Magister und darauf nach Belgern berufen, gelangte 1552 zum hiesigen Diakonat, 1564 aber zum Archidiakonat. Er sah sich durch die Abnahme seiner Leibeskräfte genöthiget, 1565 um einen Amtsgehülfen zu bitten, den er auch erhielt, und starb am 4. Januar des folgenden Jahres.

7) M. Christoph Messerschmidt oder Machaeropoeus, zu Steina an der Straße 1530 geboren, studirte zu Nordhausen, Alfeld, Halle und 4 Jahre zu Wittenberg, nahm darauf das Rectorat in Döbeln an, und ward, nachdem er dasselbe 7 Jahre verwaltet hatte, 1566 zum hiesigen Archidiakonat befördert. Er starb plötzlich in der Nacht des 4. Oct. 1597.

8) M. David Kleeblatt erhielt den 20. Dec. 1566 das Diakonat und 1579 das Archidiakonat. Man sehe die Superintendenten Nr. 4

9) M. Peter Scheiner war erst Diakonus v. J. 1583, ward 1584 zum Archidiakonat und 1592 zur hiesigen Superintendur befördert. S. die Superintendenten Nr. 6

10) M. Philipp Faber, aus Meißen gebürtig, studirte auf der dasigen Stadt- und Fürstenschule, ging zu Ende des Jahres 1581 nach Leipzig, ward 1584 daselbst Baccalaureus und 1587 Magister. Er wußte sich bei dem damaligen Superintendenten in Meißen D. Balthasar Sartorius, einem emsigen Beförderer des heimlichen Calvinismus, so beliebt zu machen, daß er ihn an M. Scheiners Stelle, der als Gegner des Calvinismus entlassen ward, zum hiesigen Archidiakonat empfahl, welches er auch den 18. Sept. 1591 erhielt und wozu er den 18. Oct. ordinirt ward. Im Anfange seines Amts stimmte er den Calvinisten zwar bei, bezeugte aber bei der 1592 angestellten Generalvisitation Reue darüber und ward daher bei seinem Amte gelassen. Seine Investitur verzog sich dieser Untersuchung wegen bis zum 11. Jan. 1596- Im J. 1619 ward er des Lichtes seiner Augen beraubt und da keine Hülfe geschafft werden konnte, so erhielt er 1620 eine Provision. In diesem kläglichen Zustande vollendete er den 20. Mai 1634 seine irdische Laufbahn.

11) M. Abel Weidemann betrat den Schuplatz der Welt zu Schwarzenberg im Erzgebirge am 16. April 1587 studirte zu Grimma und Leipzig, wo ihn die philosophische Facultät 1609 die Würde eines Baccalaureus und 1611 die Magister-Würde ertheilte. Am 31. Dec. 1613 ward er zum hiesigen Diakonat berufen und zog den 28. Febr. 1614 an. Als Faber, sein Vorgänger im Amte, im J. 1619 einen Substituten erhielt, so ward er zu dem Amte eines Archidiakonus befördert. Er war in diesem Amte dreimal Vicarius der Ephorie, hatte 1637 als der Superint. D. Cundisius nach Merseburg berufen ward und der Diakonus M. Günther, an der Pest gestorben war, alle drei geistliche Aemter zugleich zu versehen, verlor bei dem großen Brande 1616, wo er abwesend war, das Seinige, und erduldete in den Pestjahren 1614, 1632, 1634 und in dem dreißigjährigen Kriege viele Drangsale. Er beschloß sein Leben den 1. Jun. 1656 im 69. Jahre seines Alters. Ihm widerfuhr, als er den 8. Juni in die Stadtkirche begraben ward, die ehrenvolle Liebe, von 8 Landpredigern getragen und von 12 andern nebst dem Superintendenten M. Jentsch und dem Diakonus M. Schreck begleitet zu werden.

12) M. Christian Jentsch trat zu Preßburg in Ungarn den 10. Dec. 1622 ins Leben und studirte zu Wittenberg, wo im die Magisterwürde ertheilt ward. Im Jahre 1650 ward er Pastor in Dahlen, nahm, um den Wunsch seines Vaters, des hiesigen Superintendenten M. Johann Jentsch, der ihn in seinem Alter zur Unterstützung nöthig hatte, zu erfüllen, 1656 das hiesige Diakonat an, von welchem er 1662 zu dem Archidiakonat überging. Sein Lebensende erfolgte den 13. Jan. 1666 im 43. Jahre seines Alters und er ward in der Stadtkirche beigesetzt.

14) M. Jacob Wächtler erblickte das Licht der Welt zu Grimma den 17. Sept. 1638. Seine Studien begann er in Grimma und Pforte und vollendete sie in Wittenberg, wo er 10 Jahre Adjunctus der philosophischen Facultät war. Hierauf erhielt er 1666 den Ruf zum hiesigen Archidiakonat, das er am 1. Advent antrat. Im J. 1679 ward er Superintendent in Gommern, und 1687 in Belzig, wo er den 5. Nov. 1702 starb.

15) M. Andreas Dathe trat den 2. Sept. 1636 zu Rochlitz ins Leben ein, studirte auf der Kreuzschule zu Dresden und der Universität Leipzig, ward daselbst Magister, kam 1664 als Diakonus nach Radeberg und 1672 als Pastor nach Zschoppach in der Inspection Colditz. Von da berief ihn der hiesige Rath 1676 zum Diakonat und 1679 zum Archidiakonat, in welchem Amte er den 23. Jun. 1701 im 65 Lebensjahre starb.

16) M. Johannes Jacobi war zu Wehlen im Amte Hohenstein geboren, legte den Grund zu seinen Kenntnissen in der Stadtschule zu Pirna und auf dem Gymnasium zu Halle, von da er nach Helmstädt auf die Universität ging. Im J. 1679 kam er als Diakonus nach Oschatz, wo er den Sonntag Invocavit anzog, erlangte nachher 1701 das Amt des Archidiakonus, und starb den 1. Febr. 1706 im 65. Lebensjahre.

17) M. Gabriel Rehfeld ward den 27. Januar 1656 zu Neukirch bei Freiberg geboren, erwarb sich seine Kentnisse auf der Landschule Meißen und der Universität Wittenberg, erlangte zu seiner ersten Versorgung das Diakonat in Wilsdruf, welches er am 17. Sonntage nach Trinitatis 1684 antrat, ward 1690 nach Schönberg als Pastor berufen und zog das Jahr drauf nach Elstra. Im J. 1702 ward er Pastor zu Bloßwitz, 1703 Diakonus und 1706 Archidiakonus in Oschatz. Er entschlief den 6. Dec. 1716 im 61. Jahre.

18) M. Gottreich Schuster ward den 8. Juli 1672 zu Langenhessen bei Zwickau geboren, erhielt, nachem er 3 Jahre des Superintendenten D. Rehbolds Substitut gewesen war, am 10. Jun. 1706 erst das Diakonat und dann 1717 das Archidiakonat. Sein Leben beschloß er am 5. Nov. 1730.

19) M. Christian Gottfried Dathe, geboren zu Oschatz den 12. April 1684, ward den 2. Febr. 1720 zum Diakonat und 1731 zum Archidiakonat berufen und starb den 4. Juli 1741.

20) M. Gottfried Hoffmann, den 16. Sept. 1699 zu Lommatzsch geboren, ward am 8. Apr. 1731 als Diakonus und 1742 als Archidiakonus an hiesige Stadtkirche gerufen und verschied den 7. Jan. 1747 im 47. Jahre.

21) M. Johann Gottfried Andreä, betrat den Schauplatz der Erde den 11. Sept. 11710 in Oschatz und studirte in Pforta und Wittenberg. Im J. 1752 ward er zum Diakonat und 1747 zum Archidiakonat berufen. Den 10. August 1752 vollendete er seine Laufbahn im 42. Jahre,

22) M. Gottlob Heinr. Atenstädt ward 1715 zu Gommern geboren, nahm nach vollbrachten Studien zu Wittenberg am 17. Oct. 1736 die Magisterwürde an, gelangte darauf im J. 1740 zum Pfarramte in Zöschau, dann 1747 zum hiesigen Diakonat und 1752 zum Archidiakonat und starb den 24. Mai 1761 im 45. Jahre.

23) M. Friedlieb Renatus Schubart, 1731 zu Eilenburg geboren, ward den 10. Mai 1757 Substitut und 1760 wirklicher Pastor in Ganzig, nahm 1761 in Wittenberg die Magister-Würde an, erlangte auch in diesem Jahre den Ruf zum hiesigen Diakonat und bald darauf zum Archidiakonat, starb frühzeitig den 12. März 1763.

24) M. Johann Abraham Eichstädt, geboren zu Zeitz 1728 studirte zu Pforta und Leipzig, war erst Pastor zu Sörnewitz, kam 1761 als Diakonus nach Oschatz und ward den 7. Sept. 1763 Archidiakonus. Er endete sein Leben den 29. April 1795, nachdem er 2 Mal das Vikariat der Ephorie verwaltet hatte.

25) M. Johann Gottfried Pfitzer trat zu Plotitz unweit Staucha den 24. Febr. 1739 ins Leben, studirte zu Meißen und Leipzig, ward als Substitut des Pastors zu Merkwitz den 10. Juli 1765 ordinirt, den 10. Jan. 1770 als Diakonus in Zehren confirmirt, erhielt den 9. Juni 1773 das hiesige Vikariat. Im J. 1810 ward er nach siebenunddreißigjähriger Amtsführung wegen zunehmender Altersschwäche bewogen, sich in Ruhestand zu begeben. Sein Lebensende erfolgte den 9. August 1812. Er gab 1778 eine Schrift unter dem Titel heraus: der Dreieinige Gott, in der ganzen h. Schrift zum Grund des wahren Christenthums gelehret, aus der Uebereinstimmung des A. und N.T.

26) M Carl Samuel Hoffmann ward den 20. November 1749 in Oschatz geboren. Nachdem er sich vom 7. April 1763 bis den 15. Oct. 1767 in der Landschule zu Meißen in den nöthigen Schulwissenschaften hatte unterrichten lassen, begab er sich nach Leipzig, wo er den 26. Mai 1768 unter die Zahl der akademischen Bürger aufgenommen ward. Vor seinem Abgange von Leipzig, der zu Ostern 1772 erfolgte, erlangte er in Wittenberg die Magisterwürde. Seine erste Versorgung fand er als Pastor in Bucha bei Dahlen, wo er am Sonntage Judica 1779 sein Amt antrat. Am ersten Sonntage nach Epiphan. 1784 erhielt er den Ruf zum Pastorat nach Zschochau, wo er in der Fastenwoche anzog. Im J. 1795 kehrte er in seine Vaterstadt zurück, wohin er den 17. Sonntag nach Trinitatis als Diakonus berufen worden war. Nachdem sein innigstgeschätzter College, M. Pfitzer, wegen Altersschwäche sein Amt nicht mehr verwalten konnte, so ward er den 22. December 1810 an dessen Stelle zum Archidiakonus erwählt und dazu am 4. März 1811 confirmirt. Schriften: D, Christ. Aug. Crusius Abhandlung von der Jothamischen Jahrzahl, zur Erläuter. 2 Kön. 15, 30 aus dem lateinischen, Leipz. 1774 – Erklärung des öffentlichen Kirchensegens, 4 Mos. 6, 22-27, Leipz 1778 – Eine Predigt am neuen Jahrstage, Oschatz 1801 8. – Historische Nachrichten von dem ehemaligen Jungfrauenkloster in Staucha, Oschatz 1803 8. – Chronologische Uebersicht der merkwürdigsten Vorfälle bei der Superintendur Oschatz, seit ihrer Errichtung bis auf gegenwärtige Zeiten. Ein Beitrag zur Special-Geschichte des Königreichs Sachsen Oschatz 1808.

20)

1) Ambrosius Freywald, aus Wittenberg gebürtig, war zuerst Pfarrer in Mörtitz, unter einem gewissen Asmus von Siegel gehörig, ward 1539 von dem hiesigen Rathe an die Stadtkirche als Diakonus berufen. Er ward noch in diesem Jahre von den Visitatoren nach Strehla als Diakonus verordnet, wo sich großer Mangel an Gottes Wort spüren ließ, und einige Wochen darauf zum dasigen Pastorat befördert. Ehe er aus Oschatz wegzog, ersuchte er den Rath, bei einem gewissen Heinrich Decker, wo er zu Tische gegangen war, das Kostgeld für ihn zu bezahlen.

2) Dominicus Rhau kam von Uthhausen, bei Radis, unter der Ephorie Kemberg, und trat hier sein Amt am Sonntage nach Vitus 1539 an, zog aber 1541 als Pfarrer nach Lorenzkirche.

3) Lucas Radewitz, aus Alt-Dresden gebürtig, ward vom hiesigen Rathe Freitags nach Erhardus 1527 zum Kirchendienste, 1531 zum Cantorat und wegen seines Wohlverhaltens 1540 zum Diakonat berufen, wozu er am Sonntage Quasimodogeniti d. J. zu Wittenberg von D. Luther ordinirt ward. Er starb 1543.

4) M. Johann Funk war zu Wöhrde, einer Vorstadt von Nürnberg am 24. Februar 1518 geboren. Mit guten Kenntnissen, die er in den Schulen seiner Vaterstadt erlangt hatte, bereichert, ging er auf die hohe Schule nach Wittenberg, um sich unter D. Luther, D. Ge. Major und andern angesehenen Lehrern noch mehr zu vervollkommnen. Die dasige philosophische Facultät ertheilte ihm die Magister-Würde. Im J. 1541 ward er als hiesiger Diakonus angenommen und den Montag nach Trinitatis von Wittenberg abgeholet. Das Jahr daauf führte er eine von ihm verfertigte Comödie: David und Bathseba, in Deutschen Versen in kurzer Zeit zweimal hintereinander auf, wobei viele adelige Personen und die ganze Bürgerschaft gegenwärtig waren. Er war nicht viel über 1 Jahr in Oschatz, als er, gewisser Verdrießlichkeiten wegen, sein Amt in die Hände des Raths niederlegte, und sich wieder nach Wöhrde wandte, wo er 1543 das Pfarramt vom Rathe zu Nürnberg erhielt. Hier ward er , weil er den damaligen Krieg des Kaisers laut misbilligte, entlassen, worauf ihn der Markgraf zu Brandenburg und Herzog zu Preußen, Albert, nach Königsberg berief, wo er den 28. Oct. 1547 das Amt eines Predigers an der Altstädter Kirche antrat, das er jedoch nach einer Verwaltung von 15 Monaten dem D. Andr. Osiander abtrat und die Hofpredigerstelle bei dem Markgrafen annahm. Er nahm Antheil an den Osiaandrischen Streitigkeiten, mischte sich in Regierungssachen, mißbrauchte sein Ansehen bei Hofe zum Nachtheil Anderer und richtete mit seinen Gehülfen vielfache Zerrüttungen an, weshalb er mit seinen Genossen endlich eingezogen und nach dem ihm gemachten Prozeß 1566 mit jenen zugleich enthauptet ward 21) . Seine vornehmsten Schriften sind: Chronologia, hoc est, omnium temporum et annorum usque ad resurrectionem Christi computatio. Commentariorum Liber unus. Norimn. apud Ge. Wachter 1545 fol. Joh. Carionis Chronicon von 1531-1546 fortgesetzt, 8. Apocalypsis d.i. gründliche Erklärung der Offenbarung Johannis durch Mich. Sachsen, Pf. und Hofpred. zu Thonna und Ordruf in Druck gegeben, Frankf. 1596 in 4.

5) Adrian Hübner war zu Belzig den 4. März 1518 geboren, studirte auf dem Lyceum zu Torgau und auf der Universität Wittenberg. Er verheirathete such 1541, noch vor seiner Versorgung, woran man damals keinen Anstoß nahm. Um sich aber seinen Unterhalt zu erwerben, ließ er sich in Ge. Rhaus Offizin als Setzer gebrauchen. Im J. 1542 ward er als Diakonus nach Oschatz berufen und von Luther und Melanchthon in Wittenberg confirmirt. Von hier zog er 1545 als Pfarrer nach Schilda und starb im Jahre 1601 im 84. Jahre seines Alters.

6) Christoph Reuß 22) . Der Rath lösete ihn, laut der Kämmerei-Rechnung 1545 bei Wolf Großel mit 17 Gr., die er verzehrt hatte, aus, und gab ihm 27 Gr. Beitrag zum Fuhrlohne, als er von Merseburg hierher zog.

7) M. Leonhard Wolf. Von ihm ist weiter nichts bekannt, als daß er sich 1547 als hiesiger Diakonus mit Barbara, Franz's von der Dahme Tochter trauen ließ, mit welcher er einen Sohn, Leonhard Wolf, zeugte, der sich aber auf Griechisch Lykus nannte.

8) M. Anton Wolf, von Bunzlau gebürtig, ward andes vorigen Stelle 1547 aus Wittenberg, wo er studirte, zum Diakonus berufen und den 4. Tag nach Nicolai daselbst ordinirt. Er zog Luciä 1548 an, verwaltete aber sein Amt nicht lange, indem er schon 1552 starb.

9) M. Johann Götze ward Sonnabends nach Franziscus 1550 zum Diakonus angenommen und Freitags nach Leonhardi von Freiberg nach Oschatz gebracht. Er kann hier nicht lange gelebt haben, denn seiner wird in Schriften nur noch ein einziges Mal gedacht und zwar im Kirchenbuche von 1551, in welchem Jahre er einen Sohn gleiches Namens taufen und begraben ließ.

10) Martin Demming steht unter den Archidiakonen Nr. 4

11) M. Bartholomäus Friedel, desgl. Nr. 5 und unter den Super. Nr. 2

12) M. Caspar Neymann, desgl. Nr. 6

13) M. Wenceslaus, auch Wencelius Kleeblatt, ein Bruder des hiesigen Superintendenten M. David Kleeblatt. Er war in Oschatz geboren, ließ sich den 29. Juni 1549 in Pforta unter die Alumnen aufnehmen, wandte sich dann nach Leipzig, ward daselbst 1554 Baccalaureus und 1555 Magister. Der hiesige Rath berief ihn zum Rectorat, welches er zu Bartholomäus 1556 antrat, ertheilte ihm aber, wegen seines Wohlverhaltens bei der ersten Vacanz 1564 das Diakonat, welches er aber nicht länger, als bis ins andere Jahr verwalten konnte, indem er am 10. November 1566 nebst seiner Gattin und 4 Kindern an der Pest starb.

14) M. David Kleeblatt steht unter den Archid. Nr. 8 und unter den Super. Nr. 4

15) M. Johann Baptista Eberhard, war in Gottesgabe geboren und in Wittenberg erzogen, wo er auch Magister ward. Im Febr. des J. 1580 trat er das Diakonat an, verwechselte es aber 1583 mit der Superintendur Herzberg, wo er den 25. Sept. 1585 nebst 4 Diakonen und seiner Gattin an der Pest starb.

16) M. Peter Scheiners wird unter den Archid. Nr. 9 und Super. Nr. 6 gedacht.

17) M. Hieronymus Tanneberg erblickte das Licht der Welt zu Torgau, erlernte auf dem dasigen Lyceum und zu Wittenberg, wo ihn im J. 1580 die Magister-Würde ertheilt ward. die zu seinem künftigen Amte erforderlichen Wissenschaften. Seine erste Versorgung war das Amt eines Pest-Diakonus an der Kirche zu St. Afra in Meißen, das er 1577 annahm. Er kam darauf als Pastor nach Haynichen und 1585 als Diaonus nach Oschatz und erhielt am 20. August 1595 die Vocation zum Diakonat in Torgau. Ehe er aber über die Annahme desselben einen festen Entschluß fassen konnte, starb er plötzlich. An seine Stelle kam

18) M. Martin Büttner, der zu Dahlen 1567 geboren war. Er studirte zu Meißen und Wittenberg, wo er den 18. März 1589 die Magister-Würde erlangte. Im J. 1591 erhielt er den Ruf zum Pfarramte in Börln, am Ende des J. 1595 zum Diakonat in Oschatz und am 1. Dec. 1603 zur Superintendur Eilenburg, wo er den 29. December anzog, und den 29. Sept. 1611 im 43. Jahre starb. Ihm folgte

19) M. Christoph Weber. In Spremberg in der Niederleusitz erblickte er am 14. Sept. 1571 das Licht der Welt, gelangte 1600 zum Diakonat in Dippoldswalda und 1603 zum Diakonat in Oschatz, wo er am 27. Jan. 1604 anzog, 1613 starb und am 21 Octbr. auf Unkosten des geistlichen Kastens begraben ward.

20) M. Abel Weidemann. Man sehe hier unter den Archidiakonen Nr. 11 nach.

21) M. Christoph Günther, von Pirna gebürtig, studirte zu Meißen vom J. 1603-1609 und auf einer mir unbekannten hohen Schule, erlangte 1615 das Diakonat zu Dohna bei Pirna, dann zu Oschatz den 3. März 1620, wo er den 12. April anzog. Er starb den 8. Oct. 1637 an der Pest.

22) M. Christian Schreck findet sich unter den Archidiakonen Nr. 12.

23) M. Christian Jentsch, desgl. unter den Archidiak. Nr. 13.

24) Theodor Hilweg ward den 12. Nov. 1612 zu Chemnitz georen, studirte auf der Schule seiner Vaterstadt und auf dem Gymnasium zu Freiberg, konnte sich aber wegen der damaligen großen Kriegsunruhen auf keine Akademie begeben, sondern mußte die akademischen Wissenschaften theils Freiberg, theils durch eigenen Fleiß erlernen. Dies hinderte ihn aber nicht an seiner Versorgung 23) . Er erlangte den 25. März 1638 zum Pastorat nach Großböhla und 1662 zum hiesigen Diakonat. Nach vielem Ungemach, welches die damaligen Zeitumstände herbeiführten, starb er den 20. Mai 1676.

25) M. Andreas Dathe. Seine Lebensumstände sind unter den Archidiak. Nr. 15 erzählt.

26) M. Joh. Jacobi, desgl. Nr. 16

27) M. Nicolaus Haas ward den 25. Novbr, 1665 zu Wonsiedel im Bayreuthischen geboren, studirte auf dem Gymnasium zu Heilsbronn und auf der Universität Altdorf. Am 24. März des J. 1686 trat er das Pastorat in Machern an, kam von da den 3. Mai 1691 nach Bloßwitz, wo er den 13. Nov. 1701 die Vocation zum hiesigen Diakonat erhielt, verwaltete es aber nicht länger als 1 Jahr, indem er den 23. Oct. 1702 als Pastor Primarius und Schulen-Inspector ward. Er starb den 25. Juli 1715 als er gegen 50 Jahre alt geworden war 24).

28) M. Gabriel Rehfeld kommt unter den Archidiakonen Nr. 17 vor.

29) M. Gottreich Schuster, desgl. Nr. 18

30) M. Moritz Carl Christian Woog betrat den Schauplatz der Welt zu Dahme den 14. Mai 1684, studirte, nach vorhergegengenem Hausunterrichte seines Vaters, auf dem Gymnasium zu Weißenfels und der Universität zu Leipzig. Im J. 1709 ward er als Pastor nach Großböhla, 1713 nach Cavertitz, 1717 nach Oschatz als Diakonus und 1720 zum Diakonus an die Kreuzkirche nach Dresden berufen. Er starb als Stadtprediger zu Dresden am 20. Mai 1760.

31) M Christian Gottfried Dathe steht unter den Archidiakonen Nr. 19.

32) M. Gottfried Hoffmann, desgl. Nr. 20.

33) M. Johann Gottfried Andrä, desgl. Nr. 21.

34) M. Johann Heinrich Atenstädt, desgl. Nr. 22.

35) M. Melchior Traugott Schubart, zu Eilenburg geboren, ward den 17. October 1744 in Wittenberg Magister, erlangte seine erste Beförderung als Pastor in Troßin und Rötzsch bei Torgau, dann als Diakonus zu Oschatz 1753, von da kam er 1760 als Superint. nach Grimma und 1764 in gleicher Würde nach Großenhain. In Leipzig ward er 1769 Doctor und starb am 7. Juli 1804 zu Großenhain in einem Alter von 82 Jahren 6 Monaten und 5 Tagen an gänzlicher Entkräftung. Von seinen Schriften sind mir folgende bekannt: Sammlung einiger heil. Reden über Sonn- und Feiertags-Evangelien, mit D. J. Christ. Stemlers Vorrede, Leipzig 1753 8. Diss. inauggur. d. 20. et 21. Sept. 1769 Lips. habita, qua Spes in Christo fallaces dijudicatum proposuit.

36) M. Friedlieb Renatus Schubart steht unter den Archidiakonen Nr. 23.

37) M. Johann Abraham Eichstädt desgl. Nr. 24.

38) M. Gottfried Prause, zu Meißen 1736 geboren, studirte zu St. Afra und in Leipzig, ward Substitut des Pfarrers in Wendischbora, dann 1763 Diakonus in Oschatz und kam 1773 als Vesperprediger zu St. Petri nach Freiberg.

39) M. Johann Gottfried Pfitzer befindet sich unter den Archidiakonen Nr. 25.

40) M. Christoph Friedrich Liebe, zu Lebien im Wittenberger Kreise, den 8. April 1764 geboren, studirte auf dem Lyceum zu Torgau von 1779-1785 und auf der Universität Wittenberg von 1785-1789, kam 1800 als Substitut des Pfarrers nach Lichtenberg in der Inspection Dresden, von da 1802 als Pastor nach Ganzig und 1811 als Diakonus nach Oschatz, in welchem Jahre er die Magister-Würde in Wittenberg erlangte.

25)

1) Peter Pechtold, 1455

2) Matin von Dolen, 1489-1494

3) Valentin Brotuf, 1500

4) Heinrich Schlegel ward Michaelis 1520 zum Kirchner angenommen und von Hieron. Bradach und Andr. Buxbaum auf 1400 Gl. verbürgt.

5) Joh. Hedwig, 1521

6) Lukas Radewitz, 1527-1536 war auch Cantor und ward 1540 zum Diakonat berufen

7) Markus Schneider von Quasimodogeniti 1536

8) Peter Liegenitz, 1547

9) Peter Thorn ertrank im April 1551 in der Elbe bei der Ueberfahrt in Riesa, als er von Großenhain nach Hause reisen wollte.

10) Jacob Schmidt, 1551-1555

11) Blasius Schmidt, 1556-1558

12) Markus Sartorius, 1559-1621

13) Valentin Schimmel, 1622-1640

14) Martin Weitz, war erst Schulmeister zu Bloßwitz, dann von 1640-1674 Kirchner.

15) Christ. Siegm. Kammann von 1674-1681 hatte Theologie studirt.

16) Joh. Michael Meisenberger, gebürtig aus Dresden, war erst fünfter College an hiesiger Knabenschule, ward den 25. pril 1681 Kirchner und starb den 13. August d. J. an der Pest.

17) Christoph Weinmann, ein geborner Oschatzer, vom 30 Jul. 1681 bis zum 31. Aug. 1725, wo er, 76 Jahre alt, starb.

18) Christian David Aster, den 26. Juni 1691 in Oschatz geboren, ward erst Organist und dann Kirchner vom 2. Oct. 1725 bis zum 21. April 1754

19) Johann David Mesche, in Oschatz geboren, ward den 16. Mai 1754 als Kirchner vocirt und starb den 6. April 1789.

20) Carl Gottlieb Franke, geb. in Oberbobritzsch den 18. Aug. 1764, war vom 16. März 1785 seines Vorgängers Substitut und trat in den völligen Genuß des Dienstes den 6. April 1789.

weiter zur 9. Abtheilung


1) Mörbitzens Beschreibung der Stadt Döbeln S. 203, 204  zurück

2) Man findet sie in Mörbitzens Beschreib. der Stadt Döbeln, S. 203-209  zurück

3) Dies beurkundet ein schriftlicher Aufsatz, den die Visitatoren bei ihrem Abschiede hier zurückließen. Die Worte desselben sind: Der Superintendent dieses Orts zu Oschatz ist der Herr Pfarrer daselbst aus vielbewegenden ehrlichen Ursachen. So irrige Ehesachen hier zu und um Döbeln, Strehlen und Mühlberg fürfallen, so soll dieselben der Herr Superintendent und Pfarrer hier zu Oschatz, bis die Consistoria aufgerichtet, samt seinen Mitverordneten, abhandeln und entscheiden. Da aber die Sachen so wichtig oder irrig, dieselben an den Herrn Superintendenten und Propst zu Leipzig weisen; alles bis auf weitere Verordnung nächstkünftiger unverzüglicher eigentlicher Visitation, vermöge Fürstlicher Instrutcion, mit Gottes Gnade und Hülfe zu halten. Geschehen zu Oschatz, Sonnabends nach Laurenti, Anno Dni 1539  zurück

4) Hiermit fiel dieses Recht wieder an den Landesfürsten zurück, der es schon ausgeübt hatte, ehe es noch das Kloster Seußlitz erhielt.  zurück

5) Hiermit hoben sie den zeitherigen Namen eines Erzpriesters, den der hiesige Pfarrer geführt hatte, auf und führten dafür, wie sie auch an andern Orten thaten, den Titel eines Superintendenten ein. Dies bemerkt Seckendorf in hist. Lutheranismi lib. 2 p. 33, lit. e, wenn er schreibt: Superintendentium nomen et munus post visitatorem A.C. 1527 frequentari coepit. Ehe aber in hiesiger Stadt die Superintendur an die Stelle des Archipresbyteriats trat, trafen die Visitatoren mit dem hiesigen bejahrten Pfarrer, Gregor Tyrbach, der zur Zeit des Katholicismus die Würde eines Erzpriesters bekleidete, einen Vergleich, nach welchem er ihnen anstatt des Landesfürsten sein Amt aufgab. Auf ihrer Seite versprachen sie ihm alle Früchte an Korn und Stroh, die jetzt in der Pfarre befindlich wären, ohne allen Abgang verabfolgen zu lassen die 12 Schfl. Saamen jedoch ausgenommen, die er dem Rathe zustellen sollte. Von dem Rathe sollte er 40 Gl. zu einem freundlichen Abschiede erhalten, und die 55 Gl., die er von seinem nächsten Vorfahren zum Besten der Pfarre wieder zu erstatten habe, solten ihm gänzlich erlassen sein. Dagegen sollte er sich auf seiner Seite aller Gerechtigkeit an der Pfarre, ingleichen aller Nutzungen und Zinsen, die im laufenden Jahre wegen der Pfarre und des Predigtstuhls zu erheben wären, sie möchten gefällig sein oder nicht, gänzlich und gutwillig verziehen. Unter Ausantwortung seiner untersiegelten Präsentation und Investitur sagte er dies alles mit dem Handschlage zu. Ueberdieß ward ihm noch gestattet, die Wohnung in dem Häuschen, das er damals besaß, und die Scheune für seine Früchte bis auf Martini zu behalten.  zurück

6) Dieser Wille der Visitatoren ward auch nach ihrer Abreise erfüllt. Der Gottesdient erhielt sogleich die vorgeschriebene Einrichtung und die Meßaltäre, nebst den Bildern der Heiligen, wurden zu Martini aus den Kirchen entfernt.  zurück

7) Denn Musa blieb in Rochlitz und Kelner kam als Prediger nach Döbeln.  zurück

8) Tom. I. epp. p. 245  zurück

9) in Luthers Tischreden 15 Kap. s. 198 b und in Rebenstock colloqu. Lutheri lat. T. II. s. 133  zurück

10) z.B. in Luthers Werken, desgleichen in den Trostschriften, die, nach D. Caspar Cruzigern, Georg Norarius, mit Niclas von Amsdoris Vorrede zu Jena, 1554 in Quart herausgab. So auch in Johann Aurifabers 1547 zu Erfurt besorgtem Abdrucke etlicher Trostschriften D. Martin Luthers, so er an den Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herzog Johannes, Churfürst zu Sachsen und an andere seine Herren und guten Freunde gethan.  zurück

11) Man vergleiche oben  zurück

12) Der Verhaftsbefehl ist abgedruckt in M. Frenkels diptychis. Ossitiens, S. 4  zurück

13) Luthers Tischreden, Kap. 33, Bl. 353  zurück

14) in hist Lutheranis. Lieb. III. § 72 s. 222  zurück

15) Da nicht nur der ehemalige Pastor in Bloßwitz, M. Joh. Gottlob Frenkel, der sich um die Oschatzer Geschichte durch die Sammlung seiner dahin einschlagenden Nachrichten ungemein verdient gemacht hat, in seinen 1722 herausgegebenen Diptycis Ossitiensibus eine Historie der hiesigen Superintendenten und Diakonen, sondern auch M. Karl Gottlob Dietmann ein Verzeichniß derselben in dem ersten Bande seiner Chursächsischen Priesterschaft von S. 814-876 bis aufs J. 1752 liefert, so kann ich mich hier in der Kürze befleißigen. Wer ausführlichere Nachrichten wünscht, der wird seine Wünsche in den angeführten Schriften befriedigt finden. Indessen werde ich von dem Jahre an, wo Dietmann aufhört, ausführlicher sein.  zurück

16) In seiner statua Danielis, lib. II. p. 246  zurück

17) Wie vortheilhaft dieses Verhältniß späterhin für ganz Oschatz ward. wird oben berichtet.  zurück

18) Dies ist, so viel zuverlässige Nachrichten melden, das letzte Mal, daß den Adjuncten der Diöces von dem Ober-Consistorium Ephoral-Verrichtungen aufgetragen werden, was vorher dann und wann, jedoch nur in einzelnen Fällen geschah. Seit dieser Zeit hat das Ober-Consistorium die vacante Ephorie theils wegen der Nähe des Archivs, theils aus andern auf mehrere Bequemlichkeiten der Diöcesanen abzielenden Ursachen durch den an der Ephoral-Kirche zu Oschatz stehende Archidiakonus stets verwalten lassen.  zurück

19) Sein Leben beschreibt Moser in dem Lexikon der jetztlebenden Lutherischen und Reformierten Theologen in und um Deutschland, und Joh. Anton Trinius in der Geschichte berühmter und verdienter Gottesgelehrten auf dem Lande. Erste Fortsetzung, S. 183-191  zurück

20) Die 4 ersten Diakonen stehen zwar nicht in M. Frenkels Diptychis, er hat sie aber in seiner handschriftlichen Nachlese aufgeführt.  zurück

21) Das Klag-Libell der Handschrift in extenso stehet in actis Bornss B. II.. S. 347 f. Vergl. Jöchers Gelehrten Lexikon. S. 1029, 1030  zurück

22) M. Frenkel erwähnt diesen und den folgenden Diakonus M. Wolf in seinen Diptychis zwar nicht, hat sie aber beide in seiner histor. Nachlese nachgetragen.  zurück

23) Es war sowohl bald nach der Reformation, als im dreißigjährigen Kriege nicht ungewöhnlich, daß man Kirchen- und Schuldiener annahm, die auf keiner hohen Schule gewesen waren. Beispiele davon liefert D. Götze in seiner Dissertation; ob man zum Predigamte Handwerker oder Ungelehrte berufen möge, § 7, S. 11. Ferner Tenzelii Supplem. hist, Cothan Suppl. II. Sect. 2 p. 804  zurück

24) Von seinen zahlreichen Schriften ertheilt, außer M. Frenkel in seinen Diptychis und Dietmann in seiner Churf. Priesterschaft, auch Gottlieb Friedrich Otto in seinem Lexikon der Oberlausitzer Schriftsteller und Künstler, B. II, S. 1-6 die vollständige Nachricht.  zurück

25) In den katholischen Zeiten hatte der Kirchner bald mit Bauten, bald mit Aufstellung der Heiligen in der Kirche viel zu thun, daher er einen Famumulus hielt, der auch bei Stiftungen bisweilen besonders bedacht ward, wie das z.B. 1495 bei der Stiftung der Brüderschaft des Rosenkranzes der Maria der Fall war.  zurück




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