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Chronik (Inhalt) |
Theil II, Zweite Abtheilung |
Zwischen Calbitz und Großböhla, zwei Rittergüter mit zwei Ritterpferden. Vormals gab es nach Urkunden von 1395 1) 1398, 1399 2) , 1410 und 1413 auch ein Dorf Kötitz, das, wie sein wendischer Name anzeigt, von den Daleminziern erbaut worden war. Der Deutsche König Heinrich I. gab es im J. 926 einem seiner Ritter, der sich bei der Bezwingung der Daleminzier durch seine Tapferkeit augezeichnet hatte, in Lehn. Dadurch entstand der erste Rittersitz, der nachher Altkötitz genannt ward. Als ihn Caspar von Heynitz Sonnt. nach Mich. 1476 von dem Burggrafen zu Leisnig in Lehn erhielt, gehörte dazu der Marktflecken Calbitz, die Wüstung Altenhayn und Netthausen oder Nothhausen 3) mit dem Zolle und der Sandmühle. Unter diesen Lehnsgütern konnte kein Dorf Kötitz, als solches genannt werden, weil es schon seit der Hußitischen Zerstörung im J. 1429 eine Wüstung war. In diesem Dorfe befand sich das Vorwerk Radewall 4) , das bei dem Burggrafen zu Meißen zur Lehn ging, aus 7 Hufen Ackerland und 2 Gärten bestand, jährlich 4 Schock 31 Gr. zinste, die von dem Domherrn zu Wurzen, Nicolaus Homuth, 1399 gekauft und zur Stiftung seines Hospitals 5) in Oschatz mit verwendet wurden. Dies Vorwerk brannte im Hußitenkriege nebst dem ganzen Dorfe ab, ward aber wieder aufgebaut und wahrscheinlich nachher zu einem Rittergute erhoben, dem man den Namen Neukötitz gab, um es von dem ältern Rittergute Kötitz zu unterscheiden. In einem schriftlichen Aufsatze des Amtes Oschatz vom 23. Sept. 1566 darin auf landesherrlichen Befehl unter andern die angelegenen Gehölze der ins Amt Oschatz Einbezirkten von Adel verzeichnet werden, wird der Name und die Lage des zu Neukötitz gehörigen Holzes also angegeben: An das von Gaudlitz auf Collm Holz flößt das Holz, die Nothhäuser Mark, das Holz, der Brand und das Holz, der Kraheberg 6) genannt, welche 3 Hölzer dem Georg von Heynitz zu Neukötitz mit Gerichten zustehen. Schon in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts ward das aus zwei Bauerngütern entstandene Vorwerk in Calbitz, gemeiniglich das Bockische Gut genannt, mit Alt- und Neukötitz vereinigt. Obgleich zu diesem Vorwerk 10 Unterthanen aus dem Flecken Calbitz, nebst verschiedenen Zinsen und Diensten geschlagen wurden; so ward es doch deswegen nicht nur nicht mit besondern Beschwerden belastet, sondern auch, da es bei der Lehns-Curie zu Lehn ging und von Neukötitz mit verdient ward, als schriftsäßig behandelt. Im Jahr 1557 ward es von beiden Rittergütern getrennt, 1594 mit Neukötitz vereinigt, dann mit dem Anfange des 18. Jahrhunderts wieder mit beiden Rittergütern unter einem Besitzer verbunden, wobei es bis diesen Tag geblieben ist. Als Calbitz am 29. Febr. 1668 abbrannte, kam das Flugfeuer auch auf den Rittersitz Altkötitz, verzehrte das Herrenhaus nebst allen Nebengebäuden und brachte den damaligen Besitzer um sein ganzes bewegliches Vermögen, so daß er, wie die Nachrichten davon lauten, nur eine Bibel, einen Hund und ein Hahn, der aus dem Feuer ihm nachflog, rettete. In der Nacht zwischen den 24. und 25. Jun. 1690 brannte es nebst der Schäferei abermals ab. Ein gleiches Schicksal widerfuhr den 18, Apr. 1694 auch dem Herrnhause zu Neukötitz, das mit allen Nebengebäuden ein Raub der Flamme ward. Beide Herrnhäuser wurden nachher mit sämmtlichen Wirthschaftsgebäuden massiv in der jetzigen Gestalt eines langen Vierecks wieder aufgebaut. Jetzt befinden sich in Kötitz weiter keine Häuser. als die, welche der Herrschaft eigenthümlich zugehören, nämlich die zusammen gebauten Herren- und Wirthschaftsgebäude, 1 Gebäude mit 4 Drescherwohnungen, 1 Brau- und Malzhaus mit eingebauter Brauerwohnung, 1 Schaafstall mit Schäferwohnung, die Wohnung des Nachtwächters mit einer eingeb. Drescherwohnung, worin 30 Menschen leben. Das Vieh besteht in 8 Ackerpferden, 11 Zugochsen, 37 Kühen, 950 Schaafen. Von dem Gartenland, das zusammen 18 Schfl. 1 Vtl. beträgt, gehören 5 Schfl. 1 Vtl. mit Einschluß 1 Schfl. Holz und 1½ Schfl. an Teichen, zu dem schönen mit 5 Wasser-Canälen durchschnittenen herrschaftlichen Lust- und Gemüsegarten, der die Einwohner in Oschatz mit Küchen- und Blumen-Gewächsen reichlich versorgt; 11 Schfl. Land mit 2 Schfl. Teichland in einem großen Baumgarten und 2 Schfl. zu 2 Hopfengärten. Die Feldflur enthält 333 Acker, 185 Ruthen, die Wiesenflur 59 Acker, 72 Ruthen, die Holzflur 218 Acker, 88 Ruthen 7) . An Teichen sind vorhanden 17 Saamenteiche und 12 Acker betragen die übrigen 3 Teiche, davon der Alzenteich auf 2 Jahr mit 18 Schock Karpfen, der Malkwitzer Dorfteich auf 1 Jahr mit 7 Schock starken Satz und der Gärtnerteich jährlich mit 2½ Schock starken Satz besetzt wird. Außer den Holz- und Feldhuthungen wird auch noch eine große zwischen den Malkwitzer- und Dahlener Feldfluren liegende Lehde von 119 Ackern, die Güldenhufe 8) genannt, von der Herrschaft und der Malkwitzer Gemeinde gemeinschaftlich zur Huthung gebraucht. Die Einkünfte beider Rittergpter bestehen in 402 Thlr. 2 Gr. 10 Pf. jährlichen Zinsen und zinsbaren Stücken von Calbitz und Malkwitz, 10 Thlr. mehrjährigem Durchschnittsertrag der Gerichtsnutzung und des Lehngeldes, in 160 Thlr. von der niedern Jagdnutzung nebst Deputat-Wildpret und Jagdgeld und 10 Thlr. steigenden und fallenden Zinsen. Das zu den Rittergütern Kötitz gehörige sogenannte Bockische Gut in Calbitz hat in seinem Gehöfte 1
Wohnhaus mit einer Scheune und Wirthschaftsgebäuden, 1 dazu gehöriges Haus mit 2 Dreschgärtnerwohnungen. Der dabei befindlich Grasegarten beträgt
6 Metzen. Von den damit verbundenen Grundstücken sind 15¾ Acker Feld, 10 Wiesen und 2 Acker Lehde im Brande. Die übrigen 43½ und noch 1/3 Acker
Feld, nebst 4 Acker Wiese werden von dem Rittergute beigeführt. Von diesem Bockischen Gut rühren ohnfehlbar auch 6½ Maas Korn und 6½ M. Hafer,
nach dem eigenen, 6 Döbelner Matzen enthaltenden Calbitzer Maaße oder 1 Vtl. 2½ Mtz. nach Dresdner Maaße her, das die Herrschaft zu dem von
Calbitz ins Rentamt Oschatz zu entrichtenden Zinsgetreide beizutragen hat. Ehemals hatte Altkötitz auch einen Zoll und Gleite, wofür der Besitzer
ein an Calbitz liegendes Stück von der Landstraße zu unterhalten verbunden war, das aber mit jenem Emolument bei Anlegung der Chaußee an den
Landesherrn abgetreten ward. Zu beiden Rittergütern gehören mit Erb- und Obergerichten: 2) Das Dorf Malkwitz, mit einer Filialkirche von Calbitz, enthält 47 Feuerstätte, als: 1 Kirche, 12 Pferdner-, 23 Kleinanspännergüter, 2 Groß- und 6 Kleinhäuslerwohnungen, 1 Wasser- und 1 Windmühle, 1 Gemeindehaus, mit 217 Einwohnern, 32 Pferden, 86 Ichsen, 123 Kühen, 319 Schaafen, 13 Sch 1½ Mtz. Garten-, 1021 Schfl. 2 Mtz. Acker-, 115 Sch. 3 Mtz. Wiesen- 142 Schfl 2 Vtl. Holzland 13) 70 bis 89 Schfl. 1½ Mtz. eine Gemeindelehde, 15 Schfl. der Gemeindeanger mit Büschen, Sand- und Kiesgruben. Die Schocke sind wie bei Calbitz, der Quatember-Beitr. hingegen ist 6 Thlr. und an Hufen besitzen die Bewohner 7 Spannhufem´n, 1½ Ruthe, 14 Magazin- und 14 Marschhufen. Die Zinsen ins Rentamt betragen an Gelde 5 Thlr. 5 Gr. zu Walp. und 10 Thlr. 10 Gr. zu Michaelis Erbgeschoß; an Getreide 15 Schfl. Schoßkorn und soviel Schoßhafer oder 9 Schfl. 3 Vtl. 2 13/16 Mtz- nach dem Dresdner Maaße, zu Martini. Es zinst noch überdies ins Procurarur-Amt Meißen jährlich 11 Thlr. 16 Gr. 1 Pf. zu Pfingsten und 11 Thlr. 16 Gr. 1 Pf. zu Martini sogenannte Gatterzinsen, wovon, dem Herkommen nach, der Richter und die Gemeinden von jedem Termine 6 Gr, inne behalten. In Malkwitz brannten 1569 kurz nach Ostern 36 Hofstellen, nebst der Kirche; 1696 am 10. März 4 Einwohner und 1745 am 29. Aug. 1 Pferdner und 1 Kleinanspänner unter der Frühpredigt ab. Die Besitzer und zwar 1. von Altkötitz. Der erste war der von dem Könige Heinrich I. 926 damit belehnte
Ritter. Im J. 1476 erhielt es Caspar. v. Heynitz von dem Burggrafen zu Leisnig in Lehn
14)
und besaß es noch 1485. Nachher hatte Christian v. Heynitz Alt- und Neukötitz nebst dem Vorwerk zu Calbitz beisammen.
Unter ihm ist, meiner Vermuthung nach, das Rittergut Neukötitz entstanden
15)
. Im J. 1557 kurz nach seinem Tode theilte er die 3 Güter unter seine 3 Söhne Caspar, Georg Heinrich und Georg. Caspar
v. Heynitz bekam Altkötitz 1557 und hatte es noch 1562. Er borgte 1556 bei dem Stifte Meißen 270 Rfl. und verschrieb dafür 13 Rfl. jährliche Zinsen
auf das Dorf Malkwitz. Georg Heinrich v. Heynitz hatte es 1575 in Besitz, war bei der Local-Kirche-Visitation 1578 und 1580. Er starb den 17. April
1597. Nach ihm folgte Georg von Heynitz 1597; war 1618 bei der Localvisit. und lebte noch 1630. Wolf Fabian v. Uttenhof, um 1642. Nicol
Wostromirsky v. Rokitnigk, Kön. Schwedischer Rittmeister, gegen 1657 wohnte 1658 und 1670 der Localvisit. bei. Dieser war es, der in dem oben
gedachten unglücklichen Brande am 29. Febr. 1668 um sein Mobiliar-Vermögen kam. Nach ihm kam Heinr. Anshelm v. Ziegler und Klipphausen, Churf.
Rath und Assessor des hohem Stifts Meißen zu Wurzen, gegen 1670 auch noch 1695. Zu seiner Zeit brannte in der Nacht zwischen den 21 und 22. Jun.
1690 Altkötitz abermals ab. Er gab eine Schrift unter dem Titel heraus: Täglicher Schauplatz der Zeit, auf welchem sich ein jedweder Tag durch
das ganze Jahr mit seinen merkwürdigsten Begebenheiten, die sich vom Anfange der Welt bis auf die jetzigen Zeiten auf demselben zugetragen,
vorstellig macht; Frankfurt am Main, auf Kosten des Autors und zu finden bei Joh. Friedr. Gleditschi 1699 in Folio. Die Dedication an den
Churfürsten Friedrich August ist Unterschrieben: Atkötitz, den 13. Aug. des Wintermonats im Jahr 1694. 2. Börln, ein Rittergut mit 2 Ritterpferden hält innerhalb der Hofrhede ein massives Herrnhaus und
nebst den zur Wirthschaft gehörigen Gebäuden und Scheunen auch ein Brauhaus und eine Branntweinbrennerei, außerhalb der Hofrhede noch ein Vorwerk,
Neuvorwerk genannt, mit 1 Wirtschaftsgebäude, 1 Scheune und 1 Schaafstall; hält auf dem Rittersitz und in Radegast 8 Pferde, 28 Zugochsen, 7
Milchkühe, 1300 Schaafe, deren Wolle ihrer Feinheit wegen von jeher sehr geschätzt worden ist
21)
; und besitzt mit Einschluß des Ritterguts Radegast 30 Acker Garten- 850 Acker Feld-. 130 Acker Wiesen-, 700 Acker
Holz-, 58 Acker Teichland. Zum Rittergute Börln gehören an Dorfschaften: b) Von Ermindorf, auch Ermandorf oder Erbmannsdorf, im Hayner Amtsbezirk, 1 Einhufengut. Am Pfingstfeiertag 1369 eigneten die Landgrafen in Thüringen, Friedrich Balthasar und Wilhelm, dem Altar St. Barbara zu Meißen 4½ Hufe Rodeacker, erbaut und bewohnt, im Dorf und in den Fluren des Dorfs Großdobritz und Ermindorf, welche jährlich 1 Schock 41 Gr. 5 Sch Korn 2½ Sch. Weitzen, 5 Sch. Hafer, Haynisches Maaß, 3 Fleischschultern, 11½ Hühner und 5 Mandeln Eier zinsten. Diesen Zins hatte der Donherr zu Meißen, Gelbertus von Mühlhausen, von dem Bürger zu Hayn, Nicol Reinhard von Boyl gekauft seinem Fürsten die Lehn darüber aufgelassen. Albini Registranda Nr. 588. c) das Dorf Bortewitz von 157 Einwohnern in 38 Feuerstätten, oder 1 herrschaftl. Vorwerke, 7 Einhufen-, 9 Halbhufen-, 11 Viertelshufengütern, 6 Häuslerwohnungen, 2 Gemeindehäusern, 1 Windmühle, 1 Wüstung, die zu 1 Viertelshufe gehört, mit 19 Pferden, 40 Ochsen, 84 Kühen, 272 Schaafen, 12 Schfl. 3 Vtl. 3¾ Mtz. Garten-, 779¾ Sch. Acker-, 17 Sch. 2 Vtl. 3 Mtz. Wiesen-, 55 Sch. 1 Vtl. 1 Mtz. Holzland 12¾ Schfl. einzelne Lehden, 40 Schfl. Land zur Huthung 26) . Diese Grundstücke sind mit 566½ vollen 531 1/6 gangb. 35 1/3 decrem. Schocken, 2 Thlr. 3 Gr. Quat.-Beitr., 15 Hufen, 3 Ruthen Spannhufen, eben soviel Magazin- und Marschhufen belegt. Von den beiden Schenkwirthen daselbst giebt jeder zu Michaelis 21 Gr. Erbzins für die Schankgerechtigkeit ins Rentamt Oschatz. Im J. 1796 brannte die eine Schenke Nr. 1b und 1808 Nr. 2 und 3 ab. d) Fraunwalda, ehemals auch Browinwalda geschrieben, besteht aus 98 Einwohnern in 22 Feuerstätten, oder 1 herrschaftl. Vorwerk, 2 Einhufen-, 8 Halbhufen, 3 Viertelshufen-, 2 Achtelshufengütern, 4 Häuslerwohnungen, 1 Mahl- und Schneidemühle, 1 Gemeindehaus mit 9 Pferden, 30 Ochsen, 46 Kühen, 16 Schfl. 1 Vtl. ¾ Mtz. Garten-, 301 Schfl. 2 Vtl. ½ Mtz. Acker-, 67 Schfl. 1 Vtl. ½ Mtz. Wiesen-, 273 Schfl. 1 Vtl. 2½ Mtz. Holzland, 8 Schfl. 1 Mtz. Lede, 7 Schfl. Teichland 27) Auf diesen Grundstücken haften 140 volle, auch gangbare Schocke, 1 Thlr. 4 Gr. 3 Pf. Quatember-Beitrag, 7 Spannhufen, 3 Ruthen. Fraunwalda war ein unmittelbares Klosterdorf von Sitzenroda 28) , wohin es folgenden Zins zu entrichten hatte: 2 breite Schock, welche 1359 Pfaffe Heinr. v. Bernsdorf dem Probste Nicolaus und dem Kloster verkauft und in deren Verkauf der Lehnsherr, Botho v. Torgau, Herr zu Beskow 1364 eingewilligt und dem Kloster zugeeignet hatte 29) , ferner 2 Gr. und 2 Hühner von einer bei den Wiesen Helwigs v. Bernsdorf liegenden Wiese, 1 Gr. von 1 Acker Landes, 4 Gr. von 1 Wiese, 2 Gr. und 1 Huhn von einer andern, 4 Gr. weniger 4 Heller und 2 Hühner von 1 Teiche 30) . Mit diesen Zinsen hatte es eben die Bewandniß, wie mit denen im Dorfe Börln. Mit dem Ritter, dem König Heinrich I. 31) Börln 926 auf seine Lebenszeit schenkte, nahm die Reihe der Besitzer ihren Anfang. Aus den Zeiten, da es erblich ward, sind folgende bekannt: Pfaff Heinr. v. Bernsdorf, der 1385 einige Zinsen von Börln ans Kloster Sitzenroda schenkte und in der Bestätigungsurkunde Dietrichs v. Torgau, Herm. zu Püchen, gestrenger Knecht und getreuer Mann genannt wird. Helwig v. Börnsdorf, Dietrich v. Schleinitz, um 1485, starb 1511 32) . Von dem Bischoff zu Meißen, Johann v. Saalhausen, den er im J. 1505 einen Theil des Waldes Dragen verkaufte, hatte er das Dorf Knatewitz, ingleichen das wüste Dorf Prempelwitz bei Börln, im Amte Wurzen liegend, mit den Obergerichten in Lehn 33) . Er besaß auch Dahlen, Reichenbach und Skaßa 34) . Heinrich von Schleinitz, schon 1548. Churfürst August veraufte ihm, laut eines Befehls vom letzten März 1554 an Joachim Kellern, Amtsvoigt zu Oschatz, Matthes Richtern zu Torgau und Wolf Brödern, Schössern zum h. Kreuz unter Meißen, das Dorf Deutschluppa, sammt der Wüstung Radegast, desgleichen die Gerechtigkeit am Dorfe Fraunwalda mit Lehen, Zinsen und der Gerechtigkeit, wie solches alles dem Kloster zum h. Kreuz zugestanden hat, erblich, Er starb den 14. Apr. 1585. Der Pfarrer zu Börln, Paul Schubert, hielt ihm die Leichenpredigt und ließ sie zu Wittenberg in Octav drucken. Dessen Lehnserben besaßen das Gut noch 1590, denn in einem Amtsverzeichnisse der Amts- und Schriftsäßigen von Adel im Oschatzer Amtsbezirke von eben diesem Jahre wird gemeldet, daß Heinrichs v. Schleinitz, zu Börln, Lehnserben bei ihrem Rittergute 3 Stücken Holz hätten, nämlich 1 Stück, das Schönwasser genannt, nach Ochsensaal zu, 1 Stück, der Krannich und 1 Stück, das Odernn-Holz. Franz v. Truchseß, auf Wellerswalda, errichtete am 23. Februar 1591 vor dem Oberhofgericht mit der Gemeinde zu Wendischluppa einen Receß, worin er sich erklärte, daß er die Gerichte zu Wendischluppa mit den andern seiner Dorfschaften nicht vermengen, noch die Kläger zum Beitrage der Rechtfertigung der Gefangenen, die in andern seinen Gerichten einkämen, noch zu deren Bewachung anhalten und gebrauchen wollte; dahingegen diese bewilligten, die in ihrer Flur einkommenden Gefangenen, ohne der andern Dörfer Zuthun, allein zu bewachen und die Unkosten der Rechtfertigung allein zu tragen 35) . In der Luppaer Pfarr-Matrikel vom J. 1609 wird Hanns Christoph v. Korewitz als Lehnsherr auf Börln und Radegast aufgeführt, der es noch 1618 besaß. Als Börln in der Folge demLandesherrn zufiel, so erhielt es der Geheime- und Kammerrath D. David Döring, schon vor 1635. Er ward geboren zu Zeitz, den 14. Aug. 1577, war Gerichtsherr auch auf Lamperts- und Wellerswalda, Dahlen, Seeligenstädt, Trautzschen, Mühlbach, Böhlen und Mutzschen, ward am 27. Sept. 1630 vom Kaiser Ferdinand II. in des h. Röm. Reichs Adelstand erhoben 36) . Er starb an hypochondrischen Zufällen den 14. Sept. 1638 zu Böhlen und liegt in der Kirche zu Hohenstädt begraben, wobei ihn D. Reinh. Back, Super. in Grimma die Leichenpredigt hielt, die 1642 zu Leipzig gedruckt ward. Ihm folgte sein Sohn David Ernst von Döring, Churf. Rittmeister. Nach dessen 1641 erfolgtem Tode überkam das Gut sein Bruder Ernst v. Döring auf Lampertswalda, Domherr zu Zeitz. Dieser war 1622 geboren, vermählte sich mit Fräul. Anna Magdalena, Hanns v. Grünrads auf Wiederroda dritten Tochter, die derselbe mit Magdalenen, geb. v. Eyde, gezeugt hatte und starb 1678 37) . Ernst Friedr. v. Döring, des Vorigen 1659 geborner ältester Sohn, erhielt das Gut im väterlichen Erbe gegen 1681. Er besaß nebst Radegast auch Ochsensaal und war Königl. Poln. Churf. Sächs. Geheimer Rath, Canzler zu Naumburg und Zeitz. Er vermählte sich zweimal, und zwar, das erste Mal den 12. April 1681 zu Eisenach mit Johannen Marien v. Rosenfeld und zum andern Male mit Fräul. Marien Eleonoren, geb. v. Bartensleben aus Wohlsdorf. Sein Lebensende erfolgte zu Zeitz am 31. Dec. 1726 und seine Gemahlin folgte ihm ebenfalls zu Zeitz am 14. März 1752 im Tode nach. Die Bibliothek, die er hinterließ, war sehr ansehnlich 38) . Nach ihm nahm Ernst August v. Döring, sein zweiter Sohn, das Gut in Besitz. Er war Oberaufseher der Grafschaft Barby und Amtshauptmann daselbst, vermählte sich mit Christianen Elisabeth v. Leipziger, verw. Obrist v. Pflug, des Geheimen Raths, Gottlob Hieronymus v. Leipziger, auf Heyda, Tochter, die derselbe mit Margarethen Eleonoren v. Beust gezeugt hatte und starb zu Böhlen den 29. Apr. 1760. Der Lieutenant Ernst Gottlob v. Döring, des Vorigen jüngster Sohn, nahm das Gut 1768 von seinen Geschwistern für 48000 Thaler an und vermählte sich zu Dörschnitz am 3. März 1767 mit Fräul. Friederiken Eleonoren Albertinen, Christoph Dietrichs v. Plötz, C. S. Hauptmanns, auf Dörschnitz und Jahnishausen und Sophien Ludomillen von Allnbeck Tochter. Im Jahr 1776 kaufte es sein Schwiegervater und ehemaliger Vormund, der mit gedachte Christoph Dietr. v. Plötz für 69.000 Thaler überließ es aber nebst Grubnitz und Ragewitz im folgenden Jahre an Joh. Matthäus von Pfister für 80.000 Thaler, dessen Sohn Jacob Freih. v. Pfister es jetzt besitzt. Dieser erlebte am 22. Nov. 1815 die Freude, daß durch Vermittelung des Pfarrers zu Luppa, M. Wendler, zwischen ihm und seinen Unterthanen zu Deutsch- und Wendischluppa nach einer Bemühung von 4 Wochen ein Vergleich zu Stande kam, wodurch ein Proceß über Frohndienste, Zinsen, etc. der seit länger als 30 Jahren geführt worden war, geendigt und der Grund zu einem neuen Erbregister gelegt ward. Die Unterthanen, gerührt von der Großmuth und Billigkeit ihres Gerichtsherrn, feierten das Andenken dieses frohen Ereignisses noch denselben Tag durch ein Fest, woran auch der Gerichtsherr mit seiner Familie, auf Einladung der Gemeinde, den innigsten Antheil nahm 39) e) Radegast ist seit dem 17. Jahrhundert mit dem Rittergut Börln vereinigt
40)
Die Hofrhede des Ritterguts besteht aus 1 Wohnhause und den Wirthschaftsgebäuden, 1 Schaafstall, 1 Dreschhause. Es
gehören dazu 10 Ochsen, 25 Milchkühe, 4 Schfl. 2 Mtz. Garten 252¼ Schfl. Acker-, 92 Schfl. Wiesen-, 317 Schfl. Holzland. Von den letztern werden
250 Schfl. das Radegaster Holz und 67 Schfl. der Tragen genannt. Das Gut hat an Dorfschaften b) das Dorf Deutschluppa von 373 Einwohnern in 53 Feuerstätten oder 3 geistl. Gebäuden mit Einschluß der Pfarrkirche, 9 Hufengütern mit Einschluß des Schenkenguts, 6 Dreiviertelshufen-, 21 Halbhufen-, 5 Viertelshufen-, 3 Achtelshufengütern, 1 Großhäusler- 10 Kleinhäuslerwohnungen, 4 Gemeindehäusern, 1 Windmühle, mit 69 Pferden, 51 Ochsen, 177 Kühen, 501 Schaafen, 36 Sch. 3 Vtl. 2 Mtz. Garten-, 1153 Sch. 1 Vtl, 1½ Mtz. Acker-, 138 Sch. 2 Vtl. ½ Mtz. Wiesen-, 868 Sch. 1. Vtl. 2½ Mtz. Holz-, 1 Schfl. 3 Vtl. 1 Mtz. Teichland, 18½ Schfl. Viehtrift und Huthung, 3 Steinbrüchen 42) . Das Dorf ist mit 1400½ vollen gangb. Schocken, 7 Thlr. 3 Gr. 7 Pf. Quat-Beitr 24 Hufen, 9 Ruthen Spannhufen, eben soviel Magazin- und Marschhufen belegt und entrichtet ins Rentamt Oschatz 6 Thlr. Mart. und 3 Thlr. Walp. Erbgeschoß, nebst 11 Sch. Schoßkorn und 11 Sch. Schoßhafer, nach dem Schoßmaaße, oder 7 Schfl. und 1 7/16 Metz. Korn und soviel Hafer nach dem Oschatzer Maaße, nach welchem der gestrichene Scheffel 16½ Dresdner Metzengäbe, zu Martini, leistet aber keine andern, als Jagddienste. Die Einwohner dieses Dorfes mußten ehedem dem Amt Oschatz mit den Pferden und der Hand gewisse Dienste leisten, 1618 aber bewilligten sie, jedoch mit Ausnahme der Landdienste, einiger Lohnfuhren und dergl. ein Hufengeld dafür. Sie gaben noch 22 Gr. 6 Pf. Erbzins, am Dreikönigstage gefällig, ins Procuratur-Amt Meißen. Der Richter behält jedesmal für seine Einforderung 1 Gr. inne. Deutschluppa gehörte seit 1224 dem Kloser zum h. Kreuz unter Meißen 43) . Am Freitag nach Heimsuchung Mariä, 1536 ward zu Oschatz ein noch ungedruckter Receß aufgesetzt, worin sich die Aebtissin des genannten Klosters, Priska, mit ihren Unterthanen in Deutschluppa wegen einiger Aecker, Wiesen und Gehölze auch wegen der Wüstung Radegast unter Vermittelung der Landesherrl. Commissarien, Heinrichs v. Schleinitz auf Saathayn und Jobst Riegels, Voigt zu Oschatz, verglich. Der Klosterverwalter, Wolfg. Blade und der Convent verkauften am Sonnt. Lätare in der Fasten 1549 den Einwohnern daselbst alles Gehölze, Gebüsche und alle Wiesen, die zu Luppa lagen und dem Kloster gehört hatten. Im J. 1806 brannte hier Nr. 54 und 1808 Nr. 38 ab. c) Das Dorf Wendischluppa, ein von den Daleminziern, wie der Name anzeigt, erbautes Dorf, das sie vielleicht der Göttin Lupa 44) zu Ehren, deren Bildsäule daselbst stand, Luppa nannten. Es enthält 292 Einwohner in 59 Feuerstätten oder 1 Post, 1 Chausseehaus, 2 Anderthalbhufen-, 3 Fünfviertelshufen-, worunter der Gasthof, 7 Einhufen-, 3 Dreiviertelshufen-, 16 Halbhufen-, 2 Viertelshufen-, 1 Siebenachtelshufen-, 1 Dreiachtelshufen-, 1 Achtelshufengut, 17 Häuslerwohnungen, 1 Wassermühle mit einem Mahlgange und einer angebauten Schneidemühle, auch einer Windmühle auf eben diesem Grundstücke, 1 Spritzenhaus, woran auch Deutschluppa Antheil hat, 2 Gemeindehäuser, mit 42 Pferden, 59 Ochsen, 144 Kühen, 445 Schaafen 38¾ Garten-, 865 Sch. 2 Mtz. Acker-, 130 Schfl. 2 Vtl. 1 Mtz. Wiesen-, 183 Sch. 3 Mtz. Holzland, 15 Sch. 2 Vtl. 1 Mtz. einzelne Lehdenstücken, 1 Sch. 2½ Mtz. Angerbeeten, 29½ Sch. Land zur Trift, 11¼ Schfl. Flächenraum von 5 Teichen 45) . Das Dorf ist mit 800 vollen, 785 gangb. 35 decr. Schocken, 6 Thlr. 3 Gr. Quat.-Beitr, 26½ Spannhufe, 1½ Ruthe, eben soviel Magazin- und Marschhufen belegt, leistet nur Jagddienste und giebt 5 Thlr. 18 Gr. 4 Pf. Erbzins, am Dreikönigstage gefällig, ins Procuratur- Amt Meißen, die abgeholt werden. Der Richter behält jedesmal 1 Gr. zur Gebühr inne. Der Gasthof daselbst entrichtet jährlich 12 Thlr. in 2 Terminen zu Ostern und Michaelis für die Gastgerechtigkeit, vermöge Befehls vom 29. März 1742 ins Rentamt Oschatz. Seit Jahrhunderten geht hier die hohe Landstraße aus Polen und der Oberlausitz nach Leipzig durch 46) . Bei der ersten Einrichtung des Postwesens in Sachsen fuhren auch die Posten von Dresden nach Leipzig auf dieser Landstraße, die aber 1726 auf die neuangelegte Poststraße über Stauchitz und Wermsdorf gewiesen wurden. Nachdem aber die nur genannte Poststraße im J. 1816 wieder auf die chausseemäßig eingerichtete Landstraße verlegt ward, nehmen nun auch die Posten ihren weg über Luppa, wo zugleich eine Poststation ist. Es ist auch hier ein Beigleite von dem Hauptgleite Oschatz und ein Chaussee-Haus. Im J. 1795 verzehrten daselbst Feuerflammen Nr. 18, 20 - 27, 37, 38 und 1805 Nr. 1. Daß auch Wendischluppa eben so gewiß, als Deutschluppa zu dem Kreuzkloster bei Meißen gehört habe, erhellt unter andern aus folgenden Umständen. Als Churfürst August das Kloster Sornzig, das Herzog Moritz 1546 zur Meißner Landschule geschlagen hatte, dem Bischoff zu Meißen, Johann v. Haugwitz, 1571 erblich überließ, so ward jener Schule das Kloster zum h. Kreuz dafür gegeben. Heinrich v. Schleinitz auf Börln hatte jedoch die zu diesem Kloster gehörigen Dörfer Deutsch- und Wendischluppa bereits erblich erlangt. Daher ward das Amt Meißen angewiesen, zur Entschädigung 31 Schock 35 Gr. 5 Pf. auf den Dreikönigstag jährlich aus dem Mittel der Steuer oder woher die Verzinsung künftig zu reichen verordnet würde, zu erheben und der Landschule zu überreichen 47) . Wendischluppa besaß 1575, als die Pfarr-Matrikel aufgerichtet ward, und noch 1580 Hanns v. Truchseß auf Naundorf als Lehn- und Gerichtsherr. Als beide Dörfer an D. Döring auf Börln kamen, so wurden sie mittelst commissarischen Bescheids vom 18. Mai 1636 angewiesen, die zeither ins Amt Oschatz geleisteten Spann- und Handdienste zu den Gütern Börln und Radegast zu leisten, dessen sie sich bisher geweigert hatten, ohngeachtet si letztern näher, als dem Amte lagen. Dagegen sollten einige Anspänner aus dem Procur-Amte Meißen, ingleichen aus den Aemtern von Nossen und Grimma mit den Diensten ins Amt Oschatz verwiesen werden. Dies unterblieb jedoch, außer das 5 Anspänner von Ostrau mit Vorbehalt der Baudienste, hierher gezogen wurden. Die Hufengelder dieser beiden Dörfer wurden 1636 dem D. Döring ebenfalls zugeeignet, weil er aber nichts dafür erlegt hatte, so überliß sie Churfürst Johann Georg II. 1660 erblich an seinen Sohn, Ernst v. Döring auf Börln, gegen erbliche Abtretung der Hufengelder, die an seinen Vater in den zum Amte Grimma gehörigen Dörfern Wadewitz, Glossen, Jeßewitz, Poppitz, Querqitzsch und Röckwitz, im J. 1620 verkauft worden waren. Es ist wahrscheinlich, daß in Luppa ehemals ein Rittersitz vorhanden war, weil in Urkunden sehr häufig eines Geschlechts derer v. Luppa gedacht wird, von denen viele ausdrücklich Ritter (milites, oder was damals gleichviel war, Rittergutsbesitzer) genannt werden und die Luppa als ihr Stammgut anerkannt haben 48) . Aber entscheiden läßt sichs nicht, ob jener Rittersitz im Deutschen oder Wendischen Dorfe gestanden habe. Versetze ich mich in die Zeit, in der die Rittergüter hier zu Lande entstanden, und erwäge ich die Art ihrer Entstehung, so kann ich nicht anders, als Deutschluppa für den Rittersitz derer von Luppa annehmen. Ich denke mir die Sache alao. König Heinrich I. belehnte 906 einen Ritter mit Luppa, dem jetzigen Wendischluppa, dieser beute seinen Rittersitz nicht in, sondern bei Luppa. Bald fanden sich deutsche Kolonisten, die sich bei dem Rittersitze in solcher Menge anbauten, daß daraus ein neues Dorf entstand, dem man den Namen Deutschluppa gab und jenes von da an Wendischluppa nannte. Was im 11. Jahrhundert gewöhnlich ward, den alten Geschlechtsnamen nämlich abzulegen und einen neuen von dem Namen des Guts entlehnten anzunehmen, das that auch der damalige Besitzer von Luppa und ward dadurch, dem Namen nach, der Stammvater des adel. Geschlechtes v. Luppa 49) . 1) Die Originale auf Pergament befinden sich in dem Raths-Archiv zu Oschatz, Lit. G. n. 1 und im Kirchen-Archiv daselbst Nr. 8, abgedruckt aber in Haschens Sächs. Magaz. Th. VI S. 145 f. zurück 2) Die Urschrift ist anzutreffen in dem Oschatzer Raths-Archiv, Lit. L. Nr. 12 und ist abgedruckt in Haschens Sächsischem Magazin Th. VI. S, 153 f. zurück 3) Siehe oben Nr. 27 zurück 4) siehe oben Nr. 34 zurück 5) Im ersten Theile oben zurück 6) Wenn sich meine Vermuthung, daß in ältern Zeiten der Kraheberg, Kramberg genannt worden sei, mit einer ähnlichen Urkunde beweisen ließ, so könnte man diesen Berg für einen Ort ansehen, wo vormals den Göttern geopfert ward. Erläuterungen darüber giebt D. Anton in seinem Versuche über der alten Slaven Ursprung, Sitten und Gebräuche etc S. 55 zurück 7) Von diesem Holze liegt 1 St. von 20 Sch. in der Dahlner Flur an der Jägereiche und 1 St. von 7 Schfl. in der Betitzer Flur (siehe oben) zurück 8) oben Nr. 14 zurück 9) In der 1575 aufgesetzten Pfarr-Matrikel wird auch eines wüsten Kirchhofes gedacht, darauf die Herrschaft gebaut und davon 20 Gr. Erbzins dem Pfarrer entrichtet habe. zurück 10) Von diesen Grundstücken gehören 2 Vtl. Feld, 5 Sch. 2 Vtl Wiese, 10 Sch. 2 Vtl. Holz der Kirche, 2 Vtl. 1½ Garten-, 60 Schfl. 2 Vtl. Acker-, 10 Schfl. Wiesen-, 33 Schfl. Holzland zum Pfarrgute; 3 Mtz. Garten-, 5 Schfl. 2 Vtl. Acker-, 1 Schfl. 1 Vtl. Wiesenland zur Schule; 1 Anger von 12 Sch. 1 Stück Holz von 60 Sch. der Gemeinde. Die Sandmühle zinst jährlich 8 Sch. Korn, Oschatzer Maaß, dem Gerichtsherrn auf Altkötitz (Klingners Dorf- u. Bauernrecht, Th. 4, S. 590). Wie viel von den obigen Fluren zur wüsten Mark Altenhayn gehören, wird oben Nr. 2 angegeben. Warum einige Grundstücke die Seife genannt werden, erklärt oben. As dem Namen Galgenberg, den 1 Feldstück führt, läßt sich die Stätte erkennen, worauf ehemals die peinliche Gerichtsbarkeit ausgeübt ward. Noch ist anzumerken, daß sich 3 Bienenhütten im Dorfe befinden. zurück 11) In der Urkunde, worin Heinrich der Erlauchte zu Grimma in vigil. b. Leurentii, 1251 dem Kloster Nimtschen in Grimma alle in Torgau zuständige Pfarren und Filiale, so wie die Getreidezinsen zu Belgern bestätigt und die im Sächs. Magaz. Th. 2 S. 53 f. abgedruckt ist, wird auch Kalewitz unter den Zinsdörfern aufgeführt. Wie Fiedler in seiner Mügelner Chronik, S. 113 schreibt, so hat zu Anfange des 16. Jahrhunderts die Commun zu Mockritz ihren Jahrmarkt um 500 Gülden an die Commun zu Calbitz versetzt. Als aber die zu Calbitz ihr Geld wieder verlangt hätten und die zu Mockritz nicht vermögend gewesen wären, es wieder zu bezahlen, so hätte die Kirch zu Altmügeln gedachte Geldsumme mit Zufriedenheit derer zu Mockritz an Calbitz entrichtet und dadurch den Jahrmarkte an sich gebracht, der noch jetzt den 7. September am Tage Mariä Geburt auf dreiem Felde gehalten wird. zurück 12) Der damalige Pfarrer Melchior Gerlach hielt 8 Tage darauf in der Filialkirch zu Malkwitz über dieses Ereigniß eine Gedächtnißpredigt, die er in Freiberg drucken ließ. zurück 13) Zwei Wiesen von 5¼ Schfl. gehören der Kirche; 25 Schfl. 3 Mtz. Feld, 1¼ Sch. Wiese, 3 Vtl. 1 Mtz. Holz liegen in dem sogenannten Hopfengarten; 2 Schfl. Feld, 2 Sch. Wiesen, 1 Sch. Holz in der Mark Altenhayn, 1¼ Sch. Feld und 1 Sch. Holz im Thiergarten. Die Gemeinde hat nebst der Herrschaft in Kötitz die Koppelhuthung auf der Güldenhufe. Siehe oben Nr. 14 zurück 14) Man sehe librum feudorum Burggr. Leisn. in Schöttgau. scriptt. Tom. II. p. 363 zurück 15) Siehe oben zurück 16) Vid. Joh. Balthas. Wippel de nobilitate Misnia liternia 1604 Sect III § 28 zurück 17) Königs Adelshistor., Th. III, S. 492, auch Th. II, S. 471 zurück 18) Klingners Dorf- und Bauern-Recht, Th. 4 S. 533 zurück 19) Klingners Dorf- und Bauern-Recht, Th. 4 S. 533 zurück 20) Königs Adelshistor. Th. I, S. 51 und Aug. Wilh. Bernh. v. Uechtritz diplomat. Nachr. adel. Famil. Th. 5, S. 6 u. 7 zurück 21) Siehe oben zurück 22) in seiner Beschreib. der Königl. Residenzstadt Berlin und Potsdam, Th. 1 Einleit II **) der zweiten Aufl. zurück 23) In zwei von diesen Feuerstätten ist eine Schenkwirthschaft und Schmiedewerkstatt mit begriffen. zurück 24) Von diesen Grundstücken gehören zum Pfarrgute 2 Vtl. Garten-, 66¼ Sch- Acker-, 2 Sch. 1 Vtl. 3 Mtz. Wiesen-, 14 Sch. ½ Mtz. Holz-, 1½ Sch. Lehdenland zur Trift. Von 17¼ Sch. Ackerland bekommt der Pfarrer den Erbzehnten. Die Schule hat ¾ Mtz. Garten- 5¾ Sch. Acker-, 1 Vtl 2 Mtz. Wiesen-, die Gemeinde 2½ Mtz. Garten-, 2 Vtl. Wiesen-, 16 Schfl. Holz-, 18 Sch. Huthungs-, 2 Sch. Lehden- und der Dammmüller in Ochsensaale 1 Schfl. Ackerland. zurück 25) Sammlung zur Sächsisch. Gesch. B. 12 S. 203, 220 f. Seyffarths diplom. Nachr. von dem ehemal. Jungfrauenkloster zu Sitzenroda (Torgau, 1773) S. 19, 20 Miscell. Saxon. Th. 9 S. 150. Diesen Zins confirmirte am Dienst. in der gemeinten Woche 1385 Dietrich v. Torgau, Besitzer der in der Gegend von Wurzen gelegenen Herrschaft Püchen, von dem ihn die Herren v. Bernsdorf in Lehn gehabt hatten. Seyffarth am angef. Orte, S. 20 zurück 26) Zu dem herrschaftlichen Vorwerke gehören davon 4 Kühe, 1½ Sch. Garten-, 74 Sch. Acker- 2 Sch. 5 Vtl. 5 Mtz. Wiesen-, 12 Sch. Holzland. Der Antheil der Gemeinde beträgt ½ Mtz. Garten-, 1 Vtl. 2 Mtz. Acker-, 2 Mtz. Wiesen-, 40 Sch. Holzland, 49 Sch. Huthungslehde mit 2 ungangbaren Teichen. Einige Felder liegen in den Gänsebergen, (Erster Thil oben), in den Saigen (ein bekannter Bergmännischer Ausdruck, bei dem man sich an Saigerhütte Grünthal im Gebirge folgreich erinnert und der laso mit dem oben gedachten Seifenwerke einen Zusammenhang hat); in den Schoßäckern, davon ich aber eben so wenig, als warum 18 Schfl. Feld beim Vorwerke der todte Mann genannt werden, die Ursache angeben kann. zurück 27) An obigen Grundstücken hat das herrschaftliche Vorwerk Antheil: 5½ Sch. Garten-, 29½ Sch. Acker-, 9½ Sch. Wiesen-, 92 Sch. Holzland. Von dem Dorfantheile liegen 12 Sch. 5. Vtl. 2 Mtz. Acker-, und 1 Sch. Wiesenland im Thiergarten (im ersten Theil oben), einige Sch. Holzland am alten Galgen, an der Butterstraße (oben). Auswärtige besitzen in der Frauwalder Flur: 12 Sch. Wiesen-, 910 Sch. Holz-, 12 Sch, Teichland das Rittergut Börln; 2½ Mtz. Wiesen-, 12 Sch. 1 Mtz. Holzland di Kirche in Börln; 1 Mtz. Wiesenland der Pfarrer daselbst; 1 Vrtl. Acker-, 5 Sch. 1 Mtz. Wiesen-, 18 Sch 3 Vrtl. 2 Mtz. Holzland mehrere andere. zurück 28) Seyffarths Nachr. vom Kloster zu Sitzenroda, S. 59 zurück 29) Ebendas. S. 17 und 18 zurück 30) Ebendas. S. 19, 20 zurück 31) Siehen oben zurück 32) M. Kreysigs Beiträge, Th. 2, S. 456. Analecta Saxon. Th. 1, S. 294 zurück 33) Schöttgens Beschreibung der Stadt Wurzen, im Anh. S. 53, 55 zurück 34) Analecta Saxonia Th. I, S. 296 zurück 35) Klingners Dorf- und Bauern-Recht, Th. 5 S. 616 zurück 36) Dessen Adelsbrief ist in Speneri opere Herald. part 2 generali p. 25 zu finden, worin er das Prädicat des heil. Röm. Reichs Gefreiter führt. Es ist dieser Brief auch besonders unter dem Titel: Privilegia, damit Ferdinandus II. David Döring, lurisconsuleum auf Böhlen etc und dessen Erben etc. beliehen hat. Lpzg 1631 in Quart gedruckt worden. Mehrere Lebensumstände liefert v. Uechtritz in den diplomat. Nachr. adlicher Familien, Th. 4 S 17 f. zurück 37) v. Uechteritz ebend. Th. 4 S. 26 wo auch von seinen Kindern und den Erben seiner Güter Nachricht gegeben wird. Man vergleiche auch den 6 Theil, S. 131 zurück 38) Gerbers unerkannte Wohlthaten Gottes in Sachsen, Th- I, S. 405 zurück 39) Die nähern Umstände dieser Feierlichkeit erzählt das 49. Stück der Oschatzer gemeinnütz. Blätter v. J. 1815. zurück 40) Was es vorher damit für eine Bewandniß hatte, seheh man oben Nr. 35 zurück 41) Erster Theil, oben zurück 42) Von diesen Grundstücken besitzt 1 Schfl. Feld, das zur Pestzeit oder bei einem allgmeinen Sterben zum Begräbnißplatz dient, 18 Schfl. Wiesen-, 14 Sch. r Vtl. 5 Mtz. Holzland die Kirche; 1 Dotalhaus auf dem Kirchhofe, 1¾ Sch. Garten-, 81 Sch. 5 Mtz. Acker-, 13 Sch. 1 Vrtl. 1 Mtz. Wiesen-, 157 Sch. 2 Mtz. Holzland und 2 Steinbrüche das Pfarrgut, 2 Mtz. Garten-, 7 Schfl. 2 Vrtl. 2 Mtz. Acker-, 1 Schfl. Wiesenland die Schule; Sch Holz die Irrenberger Gemeinde; 3 Vtl. Wiese und 69 Sch. 2 Vt. 3 Mtz. Holz die Deutschluppaer Gemeinde; 5¾ Sch. die 35 Propsteinachbarn. Die Irrenberger Gemeinde besteht aus 7 Theilnehmern an dem Theilholze in der wüsten Mark Irrenberg (oben Nr. 18). Der Name der Propsteinachbarn rührt noch aus den Zeiten her, als Deutschluppa dem Kloster zum h. Kreuz bei Meißen gehörte. Es führt noch ein Stück Holz von 90 Sch. 2 Mtz., das zu Deutschluppa gehört, aus gleicher Ursache den Namen der Propstei, wovon allein 34 Sch. zum Pfarrholze gehören; 11¾ Sch. Holz liegen in der Posterne, welchen Namen ich nicht zu erklären weiß. In dem Pfarrholze heißt ein Stück von 29 Sch. 3 Vtl. 2 Mtz. das Judenstück. Diese Benennung bezieht sich ohnfehlbar auf den Mord, der an diesem Orte an 2 Juden verübt worden ist. Der Bericht, den ich darüber in Händen habe, erzählt den Vorfall folgendergestalt. Bei dem sogenannten Hangerbäumchen in der Gegend von Luppa wurden um Leonhardi 1551 zwei Juden von 5 Straßenräubern ermordet und beraubt; der eine von den letztern Brosius Thytz, aus Pötzscha, im Amte Pirna gebürtig, bekannte in derpeinlichen Frage zu Oschatz diese Mordthat nicht nur, sondern auch andere Verbrechen, die er nebst seinem Weibe zum Theil begangen hatte. Hierauf ward er in das Amt Leipzig, wo sein Weib eingebracht worden war, ausgeliefert und mit dem Strange vom Leben zum Tode gebracht. Das Weib ward zur Staupe gehauen und des Landes verwiesen, nachdem ihr zuvor vor dem Gerichte die Ohren abgeschnitten worden waren. Unter den Feldnamen kommt der bergmännische Ausdruck Seifen vor, über den ich schon oben meine Gedanken geäußert habe. Es wird auch eines Galgenberges sehr oft gedacht. zurück 43) Dieß bezeugt der vom Bischoffe zu Meißen, Bruno II. im erwähnten Jahre ausgestellter Stiftungsbrief des Klosters, der in Arndts Archiv der Sächs. Gesch. II, S. 275 etc. abgedruckt ist. zurück 44) Wie Joh. Christian Edler von Schmidt in seiner Chronk der Stadt Calau S. 43 schreibt, so ist zu Lübben die Stelle im großen Hain, zur rechten Hand des Weges nach den Schützenhause zu, bekannt, wo die Bildsäule der Lupa gestanden haben soll. zurück 45) Von diesen Grundstücken gehören 10 Sch. Teichland der Gerichtsherrschaft auf Börln, ½ Mtz. Garten-, 2 Vtl. 2 Mtz. Acker-, 3 Sch. 2 Mtz. Wiesen-, 102½ Sch. Holzland, 30¾ Sch. Land zur Huthung, 5 Sch. an 4 Teichen der Gemeinde. Außerdem kommen wieder, wie bei Deutschluppa, gewisse Namen vor, die die Lage einiger Grundstücke bezeichnen, z.B. der Name der Propstei sechsmal bei den Feldern, der Posterne zehnmal bei den Wiesen, der Hölle /erster Theil, oben) auf zwanzigmal bei dem Holze. Sechsmal wird der Fuchsldcher (erster Theil, oben) und einige Male des Galgens gedacht. Dieser Name schreibt sich noch aus den Zeiten her, als Luppa dem Kreuzkloster bei Meißen gehörte. Zum Beweis, daß dieses Kloster hier die peinliche Gerichtsbarkeit ausgeübt habe, diene folgender Vorfall. Am Sonnt. nach Leonhardi 1532 Abends um 8 Uhr erstach zu Oschatz, wie die dasigen Kämmerei-Rechnungen ausweisen,Ulrich, Barbirer, den Leinweber, Barthel Spiegeler mit einem Brodmesser. Der Verbrecher entwich, und ward in Luppa in gefängliche Haft genommen. Ueber den Ort der Bestrafung mochte zwischen dem Propste des Klosters und dem Rathe zu Oschatz Streit entstehen. Dieser schrieb daher der Gerichte wegen an jenen, Oeuli 1535 und stellte nachher auf Befehl des Herzogs Georg durch das hiesige Amt einen Revers an den Propst aus, Hierauf ließ der Rath den Mörder von Luppa abholen und nach einem von den Schöppen in Leipzig eingeholten Urtheil hinrichten. zurück 46) Erster Thei, oben zurück 47) M. Müllers Gesch. der Meisn. Landsch. I, S. 90, 228, 258 zurück 48) Z. B. Friedericus de Luppa 1246 in Horns Handbiblioth. S. 832, Rudolph de L. der als Zeuge in einer Urk. v. 1262 vorkommt, in der Heinrich der Erl. dem Kloster zum h. Kreuz das Dorf Gesern zueignet, desgl. in einer Urkunde von 1254 darin Heinrich der Erl. dem Kloster Buch 6 Hufen zu Belgern etc. schenkt. Schöttgen. scriptt. II. 186 Conradus de L. 1264 als Heinrich der Erl. das Dorf Kleinwizen dem Kloster Buch verlieh und 1266 als eben dieser Markgraf den Tausch einiger Acker des Kl. Buch mit einigen Bürgern in Belgern bestätigte. Schoettgen. I. c. p. 188 ct 192. Albertus de L. (1286-1308 Domherr zu Meißen) 1278. Sächs. Magaz. VI, S. 294 auch 1305,1312 und 1314, wo er als archidiaconus Niscens aufgeführt wird. Ursinus Gesch, der Domkirche zu Meißen S. 156, 169. Albertus et Rulico de L. 1282 Sächs. Magaz. VI 402. Theodoricus, Pubes Apetz de L. 1289 Sächs. Magaz. VI 384. Apez de L. 1297. Ebendas. 592 und so 1310, Eb. 517. Johann von Luppa 1322 Ebendas. 521. Kunigunda v. L. Aebtissin in Sitzenroda, 1385-1395. Miscell- Sax. IX 229. Elisabeth v. L Priorin im Kloser Nimtzschen 1401. Sächs. Magaz. VII 525. Daß einer oder der andere unter den hier aufgeführten Herrn von Luppa Besitzer von Deutschluppa gewesen ist, läßt sich eher glauben, als bezweifeln. Welche es aber namentlich gewesen sind, läßt sich in Ermangelung näherer Nachrichten, nicht ausmachen. zurück |
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