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Chronik (Inhalt) |
Theil II, Zweite Abtheilung |
Dieses Rittergut bestand ehedem aus zwei Vorwerken, wie sie noch in Handschriften des
16. Jahrhunderts häufig genannt werden. Die Gebäude des Einen standen da, wo sich jetzt der eigentliche Herrenhof befindet. Nach einem Auszuge,
der aus einer auf landesherrlichen Befehl 1652 verfertigten Grundtaxe genommen ist gehörte dazu
Unter diesen Zugehörungen sind 9 Schfl. Feld und 1 Schfl. Wiesenland begriffen, die sonst zu dem
dasigen Pfarrgute gehörten, aber den 16. Februar 1629 mit Einwilligung des Ober-Consistorium von Hanns Georg von Nossen für 50 fl. gekauft und mit
den Rittergutsfeldern und Wiesen vereiniget wurden. An Zug- und Zuchtvieh ward damals ohngefähr halb so viel gethan, als jetzt. Unter die Gerichte
desselben gehörte Altoschatz (die Wassermühle ausgenommen), und ein Theil vom Dorfe Rosenthal, die Schleinitzer Seite genannt. Die Gebäude des
andern Vorwerks machen das jetzige Schäfereigut aus. In einem Lehnbriefe, der dem Rathe zu Oschatz am 4. April 1612 über dasselbe ausgestellt
ward, werden dazu gerechnet: der Sitz und das Vorwerk mit der Schäferei, die Acker, Wiesen, Gehölze, Erbgerichte und andere Herrlichkeiten. Von
den Pertinenz-Stücken werden einzelne mit folgenden Worten angegeben: die Wiese bei dem Hofe an der Döllnitz, der kleine Forst und etliche Gehölze
im Vogelgesange, die Fischerei in der Döllnitz, die alte Bach genannt, so weit und so lang solches Vorwerk wendet auf beiden Ufern anfangs am Bach
im Dorfe Altenoschatz bis niederwendig der Teufe unter dem kleinen Forste, darin Niemand zu Fischen Macht hat, Triften, Weiden, Nutzungen,
Baumgärten, ein Hopfengarten, Felder und dazu 4 silberne Schock 34 Groschen erbliche, jährliche Zinsen auf den wüsten Marken zu Zschöllau, Gorau,
Blumberg, Neußlitz, Kunersdorf und etlichen Gärten in der Aue
1)
. Beide Vorwerke wurden 1679 unter dem Amtsvoigte Höpner vereiniget und werden seitdem unter dem Namen des Ritterguts Altoschatz begriffen, das
wegen vererbter wiederkäuflichen Kapitalien, Amtswiesen und Fischwasser, die im Jahre 1683 aufgesetzten und Michaelis betagten Erbzinsen an 12 Gr.
ins Rentamt entrichtet. Die Obergerichte, Steuern und Zinsen stehen dem Amte, die Erbgerichte dem Rittergute zu, dessen Besitzer auch die Folge
mit dem darauf haftenden Ritterpferde verdient. Jetzt besteht der Viehbestand desselben in 6 Pferden, 8 Ochsen, 24 Kühen und 300 Schafen
2)
, der Flächenraum aber in 4 Schfl. 2 Vtl. 1 Mtz. Garten-, 271 Sch. 2 Vtl. Acker-, 43 Sch. 3 Mtz. Wiesen- und 17 Sch. Holzland. vom letztern
gehören 12 Sch. zum kleinen Forste, 2 Sch. zum Eichberg, und 3 Sch. betragen die Ränder an den Wiesen beim wüsten Schlosse. Die Holzränder an der
Bach können nach der Aussaat nicht bestimmt werden. Von den 3 Teichen wird der Schwemmteich mit 4 ßo., der Stachelnußteich mit 1 ßo. und der
Sandteich ebenfalls mit 1 ßo. besetzt. Die Zinsen, Gefälle und Gerechtsame der niedern Jagd belaufen sich auf 158 Rthlr. Zum Rittergute gehören
ein Rittergut mit einem Ritterpferd, besitzt 10 Pferde, 24 Kühe, 220 Schaf, 2 Schfl. 2 Vtl. Garten- 235
Schfl. Acker- 20 Schfl. Wiesen- 60 Schfl. Holzland. Auf dem letztern ist ein Steinhorst mit Kirschbäumen bepflanzt. Nächstdem hat es 97 Thlr. 18.
Gr. 6 Pf. Zinsen von den Gerichtsunterthanen, 46 Thlr. 22. Gr. steigende und fallende Gefälle und 4 Thlr. Nutzung der Mittel- und Niederjagd. Das
dazu gehörige Dorf Goselitz enthält 37 Feuerstätte, nämlich 8 Kleingärtner-, 27 Häuslerwohnungen, 1 Mühle mit 2 Gängen und 1 Schenkhaus, mit 251
Menschen, 9 Kühen, 1 Schfl. 1 Vtl 2 Mtz. Garten-, 14 Schfl. 2 Vtl 1 Mtz. Wiesenland, 240 vollen und gangb. Schocken und 1 Thlr. 15 Gr.
Quatember-Beitrag. Die Erb- und Obergerichte hat, wie das erläuternde Rescript vom 17. Febr. 1630 besagt, das Rittergut, welches bei dem Stifte
Meißen zur Lehn geht. Bischoff Caspar von Schönberg vertauschte das Vorwerk Goselitz an die Brüder Hanns Balthasar und Franz von Fichtenberg gegen
das Dorf Grellenhayn bei Mügeln, wobei die letztern 113 Nßo. 20 Gr. herauszahlten, wie der am s. Gregoriustage, 1453 ausgestellte Tausch- und
Wechselbrief
30)
meldet, bei welcher Gelegenheit das Ritterpferd von Grellenhayn auf Goselitz verlegt ward. Besitzer: Der Bischoff zu Meißen, Conrad II., der, nach
Albins Registrande, 1374 erordnete, vom Weinberge zu Goselitz jährlich 1 Eimer Wein zu seinem Jahrgedächtniß an die Kirche in Zschaltz zu geben.
Der Bischoff zu Meißen, Caspar Schönberg vor 1453. Die Brüder Hanns Balthasar und Franz von Fichtenberg von 1453. Georg v. Fichtenberg, gegen 1590.
Georg Wendelins v. Fichtenberg, um 1639. Fabian Rudolph v. Mordeisens Lehnserben, um 1658 und 1660, dessen Vater Ulrich Gottfried v. Mordeisen, um
1670. Siegism. Gottlob v. Mordeisen, um 1757. Der Hauptmann Carl Friedr. v. Schönberg, um 1780. Jetzt Johann Gottfried Mirisch, der es von
letzterm kaufte, schon 1795. südwärts von Altoschatz, ein Rittergut mit 1 Ritterpferde. Auf dem Herrnhause ist seit 1726 statt der
Thurmspitze eine Postsäule darum angebracht, weil man bei Anlegung der Poststraße fand, daß sich daselbst die Meile gerade endigte. Beim Eintritt
in den Herrnhof ist rechter Hand eine ehemalige Kapelle, von der Folgendes erzählt wird
31)
: Noch im J. 1727 stand in Leuben eine kleine Kapelle, die vormals zum Begräbnisse der Rittergutsbesitzer gedient hatte. Da sie weder zu diesem
Behufe, noch zum Gottesdienste mehr gebraucht ward, beschloß man, sie in ein Wirthschaftsgebäude umzuschaffen. Eine Bildsäule des h. Antonius, die
sich noch in einem Winkel der Kapelle erhalten hatte, ward nun in ein darüber befindliches Backhaus gebracht. Mäurer und Zimmerleute begannen ihr
Werk, aber der Heilige, wie man meinte, polterte des Nachts bis um 1 Uhr. Man hörte ein Lärmen und Hämmern an den Mauern, und wenn die
Arbeitsleute des Morgens wieder kamen, fanden sie manches, was sie in Ordnung gelegt hatten, durch einander geworfen. – Nun wird hinzugesetzt:
Nicht Antonius hatte in der Kapelle rumort, sondern etliche der Männer, welche bei Tage daran arbeiteten, um den großen Schätzen ungestörter
nachzugraben, welche, der Sage nach, in dieser Kapelle verborgen sein sollten. Ferner wird erzählt, daß eines Tages das Gesinde im Herrnhofe bei
Abwesenheit ihrer Herrschaft in die Schenke gegangen sei. Hanns, der Schaafsknecht, habe in der Trunkenheit das Bild des heil. Antonius
herbeigeschleppt und allerhand Gespött mit ihm getrieben. Als dasselbe um Mitternacht ein Ende hatte, sei auch der Schaafknecht zurück zu seinen
Schaafen gegangen, um in seiner Horde zu übernachten. Den Weg habe ihn vor der ehemaligen Kapelle vorbei geführt. Entsetzen habe ihn ergriffen,
als er den gemißhandelten Heiligen daselbst leibhaftig vor sich habe stehen sehen, der ihn mit derben Fäustenschlägen so übel mitspielt, daß er
lange Zeit mit einem dickgeschwollenem Kopfe habe herumgehen müssen. Dieser Vorfass habe im ganzen Dorfe und in der umliegenden Gegend große
Furcht verbreitet. Jedoch sei dabei alles natürlich zugegangen. Denn bei dem Spectakel in der Schenke habe sich auch ein Böhmischer Knecht
befunden, der, als ein eifriger Katholik, an der Verspottung des Heiligenbildes großes Aergerniß genommen und geglaubt habe, seine Schmach rächen
zu müssen. Daher habe er um Mitternacht in der Nähe der Kapelle, in Worten und Gestalt die Rolle des Heiligen gespielt und den Schaafknecht für
seinen Vorwitz derb bezahlt. Bemerkt wird noch, daß nach diesen Spuckgeschichten die Herrschaft das Bild des heil. Antonius ordentlich habe
vergraben lassen und daß man seit dieser Zeit nichts mehr von ähnlichen Spuckereien gehört habe. Jetzt ist die Kapelle zu einem Schüttboden
eingerichtet. Noch sollen an den Mauern Epitaphien zu sehen sein. In den Wirtschaftsgebäuden des Herrnhofs ist eine Branntweinbrennerei angelegt.
Der Viehbestand des Guts beträgt 8 Pferde, 10 Ochsen, 44 Kühe, 280 Schaafe und der Flächenraum desselben enthält 17 Schfl. 2 Vtl. Garten-. 346
Schfl .3 Vtl. Acker-, 93 Schfl. Wiesen-, 14 Schfl. 2 Vtl. Holzland und 20 Schfl. Koppelhuthungslehde, desgl. 6 Schfl. 3 Vtl. fischbare Teiche
32)
. Ferner trägt es ein 114 Thlr. 13 Gr. Erbzinsen von den Gerichtsunterthanen, gegen 25 Thlr. 11 Gr. steigende und fallende Gefälle, 26 Thlr. die
niedere Jagd und gegen 20 Thlr. die Lehn- Consens- und Strafgelder, f. Mit dem herrschaftlichen Lustgarten ist ein Gewächshaus und ein sehr
nutzbarer Küchengarten verbunden. Unter die dasigen Gerichte gehört 1) das Dorf Leuben mit 25 Feuerstätten, als: 12 Gärtner-, 12 Häuslerwohnungen
und 1 Hirtenhaus. Unter den Gärtnerwohnungen ist eine Schneide- und Oelmühle, die nur bei Magazin-Lieferungen und Einquartirungen nach 1 Hufe
gerechnet wird und unter den Häuslerwohnungen ist die Schenke und Schmiede mit begriffen. In diesen Feuerstätten leben 168 Personen mit 2 Pferden,
46 Kühen und haben 5 Schfl. 2 Vtl. 3½ Mtz. Garten-, 57 Schfl. 3 Vtl. 2½ Mtz. Acker-, 2 Schfl. 3 Mtz. Wiesen- 2 Vtl. 2 Mtz. Holzland. Die Felder
sind fruchtbar und die Wiesen gut. Auf den Grundstücken dieses Dorfs haften 414 volle, 337 1/3 gangb. 70 decm. 6 2/3 moder. Schocke, 21 Gr.
Quat.-Beitr. 2 Magazinhufen, 9 Ruhen und eben soviel Marschhufen. Am 10. Febr. 1617 kamen zu Leuben bei einer großen Feuersbrunst, die für Pferde
und Rindvieh sehr nachtheilig war, auch noch 4 Personen, darunter sich ein Edelknabe befand, in den Flammen um und 1812 brannte Nr. 11 ab. Unter
das Rittergut gehört noch 2) ein Antheil an dem Dorfe Niedergoseln von 13 Feuerstätten, die von 3 Hüfnern, 1 Viertelshüfner und 9 Häuslern, in
allen aber von 90 Menschen, bewohnt werden. Der Viehbestand besteht in 7 Pferden, 24 Kühen und der Flächenraum in 4 Schfl. 2 Vtl 3 Mtz. Garten-,
127 Schfl. 1 Mtz. Acker-, 1 Vtl. Wiesen- und 15 Schfl. 1 Vtl. Holzland mit 3 Pflaumenbaumrändern. Die Gemeinde daselbst besitzt mit den Gemeinden
Rittmitzer und Naundorfer Antheils noch gemeinschaftlich 1 Gemeindehaus, 1 Anger mit Weiden an 4 Schfl. und 1 unbenutzten Teich von 1½ Mtz. Ueber
Leuben sowohl, als über den Antheil von Niedergoseln gehören dem Rittergute die Obergerichte, dem Amt aber keine Gerechtigkeit zu. In Niedergoseln,
Leubener Antheils, brannten 1791 Nr. 1-4 und 1806 Nr. 1, 2 4 zugleich auch in dem Rittmitzer Antheil Nr. 1-5 ab. Der erste bekannte Besitzer von
Leuben ist Dietrich v. Honsberg, gegen 1494. Dann die Brüder Heinrich, Wolf, Friedrich und Nickl v. Honsberg, davon Heinrich ein Vikarius der
Domkirche zu Meißen war. Diese besorgten am Freit. nach den Pfingstfeiertagen 1517 vom dasigen Stifte 145 Rfl. und verschrieben 7 Rfl. 5 Gr.
jährl. Zins auf de Dörfer Goseln, Leuben und Zeicha. Dazu gab Herzog Georg Sonnab. nach Pfingsten desselben Jahres seine Einwilligung. Friedrich
v. Honsberg erscheint gegen 1520. Georg und Wolf v. Honsberg gegen 1582-1592. Wolfen v. Honsberg gehörte ehemals die wüste Holzmark Albersdorf am
Collmberge, die jetzt einigen Privatpersonen eigenthümlich zusteht
33)
. Wolf Christoph v. Honsberg gegen 1630-1637, da er an der Pest, die in dem zuletzt genannten Jahre am verheerendsten wüthete, starb und in der
Hof-Kapelle zu Leuben begraben ward. Auf ihn folgte Reinhard, Freiherr v. Taube, Oberstallmeister, von 1637-1657. Nach ihm Reinh. Dietr. Graf v.
Taube, Churf. wirkl. Geheimer Rath, Kammerherr und Obersteuer-Director, besaß auch Neukirchen, Höckericht, Rödern, Wilten, Frankenthal und starb
1681
34)
. Im Anfange des vorigen Jahrhunderts kaufte es Hans Gottlieb v. Thielau, auf Lampertswalda u. Schreibersdorf, Kammerherr, Generalmajor und
Oberstallmeister um 1710, dem sein Sohn Gotthelf Friedr. v. Thielau, Kammerherr und Major, folgte, welcher am 2. Mai 1803 im 58. Jahre seines
Lebens in Dresden starb. Von ihm erhielt es durch Vermächtniß dessen jüngster Bruder der K. S. Oberstwachtmeister, Rudolph Traugott v. Thielau,
auf Promnitz, der es noch jetzt besitzt, über Strehla an der Elbe, ein Ritterg. mit 1 Ritterpferde, sonst Opschitz oder Upschitz genannt. Das
Rittergut hat 4 Zugpferde, 8 Zugochsen, 16 Kühe, 80 Schaafe, 4 Schfl. 1 Vtl. Garten-, 219 Schfl. Acker-, 12 Schfl. 2 Vtl. Wiesenland, 6 Thlr. 22.
Gr. 6 Pf. Geldzinsen, 2 Thlr. 1 Gr. für zu Gelde angeschlagene 1 Schock 3 Mdl. Eier und 7 alte Hühner, nebst 3 Thlr. 12 Gr. von der Jagdnutzung.
Vom Dorfe gleiches Namens gehört mit Erbgerichten nur ein Theil von 8 Feuerstätten ins Amt Oschatz, als 2 Pferdnergüter und 6 auf Ritterguts Grund
und Boden erbaute Drescherhäuser, mit 23 Menschen, 6 Pferden, 5 Ochsen, 14 Kühen, 490 vollen, auch gangb. Schocken, 2 Thlr. Quatember-Beitr, 5
Spannhufen und eben so viel Magazin- und Marschhufen, bringt auch auf Verlangen Hufenhafer ins Rentamt Oschatz, wofür es mit andern gleiche
Bezahlung erhält und giebt dahin von jeder Hufe jährlich 6 Thlr. 3 Gr. Dies beträgt von 5½ Hufe jedes Vierteljahr 8 Thlr. 10 Gr. 1½ Pf. Diese
Hufenbesitzer haben 1 Schfl. 2 Vtl. 1 Mtz. Garten-, 118 Schfl. 1 Vtl. Acker-, 21 Schfl. 3 Vtl. Wiesenland, mit Inbegriff der Elbheeger, Schfl. 2
Vtl. Buschholz an den Wiesen, 2 Schfl. Huthungsweise und die Gemeinde einen Anger nach 2 Schfl. Dem Amte stehen, jedoch mit Widerspruch des
Ritterg. Strehla wegen seines Antheils und der Pfarrgerichte, die Obergerichte über das ganze Dorf zu. Dem Rittergute und den beiden Pferdnern
gehört auch die wüste Mark Neser bei Oppitzsch
35)
. Die ersten Besitzer, die ich mit Namen nennen kann, sind Hanns und Konr. v. Storken, denen 1426 von dem Churfürsten Friedrich dem Streitbaren,
wie es ausgedrückt wird, die Gesesse zu Gißlau und Upschetz verliehen wurden
36)
. Schon 1552 besaß es das Geschlecht von Nischwitz, das auch Nitzschwitz geschrieben wird. Der Name des Besitzers wird aber nicht beigebracht.
Wie ich vermuthe, so ist es Christoph v. Nitzschwitz gewesen, der nach 1586 lebte und Nitzschwitz, der alte, genannt wird. Er scheint aber das
Jahr darauf gestorben zu sein, denn in demselben wird Georg v. Nitzschwitz aufgeführt. Hanns Eyler v. Nitzschwitz kommt 1630 vor, nach ihr
Balthasar u. Abraham v. Taupadel, um 1640. Hierauf Wolf Christoph v. Schönfels zu Canitz und Oppitzsch Lehnserben, um 16571660 Georg Heinrich v.
Nitzschwitz, gegen 1670, dann Hanns Heinr. v. Nitzschwitz, um 1672, starb 1690
37)>
. Georg Rudolph v. Heynitz, um 1710. Dann Fr. Christian v. Heynitz. Joh. Friedr. v. Heynitz, auf Heynitz, Wunschwitz und Greitzsch, Kaiserl.
Rath und Assessor des Reichskammergerichts zu Wetzlar, um 1763
38)
hernach der Holzverwalter, Joh. Christian Keßinger, jetzt dessen Sohn Christian Friedrich v. Keßinger. auch Oetitzsch, unweit Mügeln ostwärts, eine Rittergut mit 1 Ritterpferde, besitzt 5 Zugpferde, 15
Kühe, 99 Schaafe, 2 Schfl. 3 Vtl. 2 Mtz. Garten-, 108 Schfl. Acker-, 14 Schfl. 1 Vtl Wiesen-, 5 Schfl. Holzland und 1 Teich. Die Wiesen, die Bach-
und Teichdämme sind noch überdies mit Buschholz und Kopfweiden bestanden. Das Gut nimmt ein 97 Thlr. 7 Gr. zu Walp. und Weihn. gefäll. Geldzinsen,
33 Schfl. Getreidezinsen, 9 Stück alte Hühner, 2 Schock 1 Mdl. Eier, 1 Thlr. an steig. und fall. Gefällen, 8 Thlr. durch Benutzung der niedern
Jagd und Wild-Deputat. Unter die Gerichte gehört 1) das Dorf Oetzsch mit 155 Menschen in 26 Häuslergebäuden, nebst 2 Kühen, 3 Schfl. 1 Mtz.
Garten-, 1 Schfl. 2 Vtl. Acker- und 2 Mtz. mit Holzgebüschen besetztes Wiesenland. 2) Ein Antheil an Wetitz besteht in 1 Hufengut mit 3 Pferden,
5 Kühen und 30 Schaafen, 1 Vtl. 1 Mtz. Garten-, 44 Schfl. 3 Vtl. Acker-, 6 Sch. Wiesenland, das mit Holzrändern umgeben ist. Eine halbe Hufe von
diesem Gute besitzt ein unter die Voigten Schrebitz gehöriger Gutsbesitzer in Wetitz. Auf diesem Antheile haften 1 Spannh. 2 Magazinh. und 2
Marschhuf. Das Ritterg. übt die Erbgerichte über Oetzsch und den Antheil an Wetitz aus. Dem Amte Oschatz hingegen stehen nur die Obergerichte ohne
Steuern, Folge und Dienste zu. Am 13. Dec. 1700 ward ganz Wetitz, bis auf die Mühle und 1 Scheune, ein Raub der Flammen. Das Feuer hatte ein
Dienstknecht angelegt, der den 8. März 1701 erst mit dem Schwerde gerichtet und dann verbrannt ward. Im J. 1790 war daselbst wieder eine
Feuersbrunst. Am 3 Novbr. 1806 brannte abermals das ganze Dorf Wetitz, bis au 1 Gut und die Mühle, ab. Davon gehörte unter des Amts Antheil Nr. 25
unter Oetzsch Nr. 1 und unter Schweta Nr. 1, 2, 3, 5, 6. Das Feuer war in der Scheune von Urbans Gute ausgebrochen. Am 26. Decbr. 1808 kam bei dem
Gutsbesitzer Kießig ein Feuer aus, das aber nur den Pferdestall in Asche legte. Von dem Schwetaer Antheile brannte 1809 Nr. 1 ab. Besitzer:
Heinrich v. Saalhausen, sonst v. Rechau genannt, Erbherr zu Grellnhayn und Oetzsch, sttiftete um 460 in der Kirche zu Mügeln und Altmügeln das
Salve Regina und der Bischoff zu Meißen, Caspar v. Schönberg, bestätigte diese Stiftung
39)
. Hanns v. Saalhausen gegen 1587. Melchior v. Saalhausen, gegen 1590-1597, das er den 24. Oct., im 30. Jahre starb und in der Kirche zu Altmügeln
begraben ward. Seine Wittwe, Agnes, geb. von Nitzschwitz, aus dem Hause Staucha, folgte ihn den 24. Juni 1614 in Tode nach
40)
. Hanns Wolf Schreckenfuchs, Rittmeister, gegen 1657-1660. Johann Heinr. Höpner, Kammer-Commissar und Amtsvoigt in Oschatz, der auch Altoschatz
und Kopitzsch besaß, ohngefähr von 1676 bis zu seinem Tode 1691
41)
. Nach ihm bekam es seine Tochter, Sophia Gertraud, in Strehla den 21. Oct. 1658 geboren, 1677 mit D. Joh. Melchior Dedekind, Bürgermeister in
Oschatz verehelicht und daselbst den 17. Apr. 1728 verstorben
42)
. Ihr folgte ihre Schwester Joh. Sophia, D. Joh. Georg Heyers, Rechts-Consulenten in Oschatz, Gattin und ward den 7. Febr. 1751 in einem Alter von
68 J. 2 Mon. und 4 Tagen in der Stadtkirche zu Oschatz beigesetzt. Der Kön. Preuß. Major v. Metzsch besaß es vor und nach 1780. Von ihm kaufte es
Johann Gottlieb Nollau, dessen Wittwe Joh. Charlotte, Joh. Gottfr. Heyers, auf Altoschatz, Tochter, es noch jetzt besitzt. das Rittergut, nicht das bei Mügeln, besteht bloß aus den Rittergutsgebäuden, bei welchen sich die Zschopau mit der Freiberger Mulda vereinigt, und ist an und für sich als altschriftsässig ins Amt Leisnig einbezirkt. Die Dorfschaften desselben aber gehören amtssaäßig unter das Amt Oschatz. Es war ehedem eine besondere Zupanie des Amtes Meißen, wozu 14 Dörfer gehörten. Zum Rittergute gehören jetzt folgende amtssäßige Dorfschaften, und zwar, nur Wetitz und Marschitz ausgenommen, sämmtlich mit Ober- und Erbgerichten. 1) Ibanitz und zwar ein Antheil, von 2 aus 7 Hufen bestehenden Pferdnergütern, davon Nr. 1 am 4. Decbr. 1805 abbrannte, wie 15 Menschen, 8 Pferden, 18 Kühen, 40 Schaafen, 265 vollen und gangbaren Schocken, 3 Thlr. 12 Gr. 1 Pf. mit Weitzschenhayn, Quatember-Beitrag, 6 Spanhufen 6 Ruthen, 7 Magazin- und 7 Marschhuf. Der übrige Theil des Dorfs, das ehemals in die Zupanie Wußen gehörte 43) , ist bei dem Rittergute Hirschstein 2) Limmeritz, in Urkunden von 1485 auch Nimmerich und Nimmertitz 44) , ein Dorf, unfern Schweta, von 33 Feuerstätten, nämlich 6 Pferdner-, 9 Gärtner-, 18 Häuslerwohnungen mit 110 Consumenten, 12 Pferden, 56 Kühen, 375 vollen, 310 gangbaren, 65 caduken Schocken, 1 Thlr. 5 Gr. 11 Pf. Quatember-Beitrag und 9 Magazinh. 3 Ruthen. 3) Zechnitz, an der Freiberger Mulda, unweit Schweta, ein Dorf mit einer Mutterkirche, von 18 Feuerstätten, als 2 Pferdner-, 4 Gärtner-, 9 Häuslerwohnungen, 3 geistl. Gebäuden, mit Einschluß der Kirche; nebst 1 Mühle mit Feldbau und 75 Consumenten, 5 Pferden, 1 Ochsen, 32 Kühen, 253 vollen, 249 gangb., 4 decrem. Schocken, 1 Thlr. 21 Gr. Quatember-Beitrag, 3 Spannh., 3 Magazinh., 9 Ruthen und eben soviel an Marschhufen. 4) Weitzschenhayn, in Urkunden des 11. Jahrh. Wisca 45) und in Urk. des 16. Jahrh. Weischenhayn, im Kreisamtsbezirk Meißen, westwärts von Lommatzsch, unweit Ibanitz gelegen, besteht aus 6 Pferdnergütern mit 44 Consumenten, 24 Pferden, 55 Kühen, 125 Schaafen, 774½ vollen, gangbaren Schocken, den Quatember-Beitrag, den es mit Ibanitz zu entrichten hat, 20 Spann-, 20 Magazin- und 20 Marschhufen. Am 2. Aug. 1768 ward hier 1 Gut der Raub einer verheerenden Flamme, die ein zündender Blitz verursacht hatte. Am 5. Mai 1786 ward abermals ein Gut und am 16. Jun. 1808 2 Güter, Nr. 3 und 4, durch Feuer verwüstet. Am 5. Dec. 1632 war ein Begüteter in Weitzschenhayn, Brosius Kohl, von den Croaten so übel geschlagen worden, daß er seinen Geist hatte aufgeben müssen und in der Nacht vom 19. auf den 20. März 1816 erhing sich in seinem Wohnhause der beinahe 62 Jahr alte Bauer, Joh. Gottfr. Görnitz, an dem schon seit einiger Zeit Spuren der Geisteszerrüttung wahrgenommen worden waren, nachdem er in der vorhergehenden Nacht des 17. März in einem Anfall des Wahnsinns seine zweite Ehefrau auf eine jammervolle Weise gemordet hatte. 5) Ein Antheil von Wetitz bei Mügeln, das ehedem Wetz und Wetzwitz geschrieben ward. Dieser Antheil hat 6 Feuerstätte, als 3 Pferdnergüter, 2 Häuslerwohnungen, 1 Mühle mit 30 Consumenten, 25 Kühen, 80 Schaafen, 214 vollen, 199 gangb., 15 decem. Schocken, 5 Spann-, 7 Magazin- und 7 Marschhufen. Die Erbgerichte gehören dem Rittergute Schweta, die Obergerichte aber dem Amte Oschatz, dem es auch mit folgenden Diensten Zinsen und Hufengeldern zusteht. Zur Heerfahrtsfolge diente es mit 5 Fußknechten und erlegte seinen Beitrag zu Anschaffung der Pferde, Wagen, Knechte und deren Zubehörungen. Es giebt 1 Thlr. zu Walp. und 2 Thlr. zu Mich. Erbgeschoß, 4 Schfl. Schoßkorn und soviel Schoßhafer, oder 2 Schfl. 2 Mtz. Dresdner Maas, zu Martini, nächstdem jährlich von jeder Hufe 2 Thlr. 15 Gr., dies beträgt von 10¾ Hufen vierteljährig 7 Thlr. 1 Gr. 3¾ Pf. Von der bei dem Dorfe liegenden, 9 Hufen Landes haltenden, wüsten Mark Ockeritz besitzen unter Amtsgerichtsbarkeit einige Einwohner 3 Hufen aus Erbgut und das Rittergut Schweta bei Mügeln 6 Hufen nebst der Huthungsgerechtigkeit auf der ganzen Mark 46) . 6) Von Marschitz, im Kreisamte Meißen, unweit Ibanitz und 1 St. von Lommatzsch, gehören nur 3 Häuslerwohnungen mit 7 Consumenten und den Erbgerichten zum Rittergute, 7) Von Albertitz, ebenfalls im Bezirke des Kreisamtes Meißen und südwärts von Marschitz gelegen, mit Ober- und Erbgerichten, 30 vollen und gangb. Schocken, nebst 1 Spann-, 1 Magazin- und 1 Marschhufe, deren Besitzer im Meißner Procuratur-Amts Antheil wohnt. Endlich 8) vom Dorfe Staucha, 1 Magazin- und 1 Marschhufe, welche auf der zum Ritterg. Ober-Staucha im J. 1707 erkauften ehemaligen Erbschenke liegt, mit Ober- und Erbgerichten. Diese Schenke Nr. 2 brannte nebst dem Kellerhause Nr. 37 in der Nacht des 5. Mai 1803 ab. Besitzer: Otto v. Szueth, wird 1288 unter den Zeugen angeführt, als der Pfalzgraf zu Sachsen, Friedrich, in Rochlitz dem Kloster Bucha 1 Hufe nebst der Fischerei in Krolop in Lehn gab. 47) Ebenderselbe und Conrad v. Sueth stehen 1290 unter den Zeugen, als Friedrich, Landgraf in Thüringen, dedachtes Kloster Bucha, zu Rochlitz mit den Zinsen im Dorfe Erllowe (Erlau) belehnte 48) . Daraus ist zu schließen, daß das Ritterg. Schweta das Stammgut des adel. Geschlechts v. Schweta sei, denn damals, als die Zunamen aufkamen, nannten sich die Ritter nach ihren Rittersitzen. Nach der Zeit scheint Schweta an die Familie von Maltitz gekommen zu sein. Denn im J. 1328 schenkten die Brüder Friedr. Herrm. und Albrecht von Maltitz dem Kloster zu Staucha einige Einkünfte in ihrem Dörfern Marschitz und Albertitz. Der Landgraf Friedrich bestätigte diese Schenkung in demselben J. zu Rochlitz am Tage des Märtyrers Virus 49) . Tylich v. Honsberg schenkte Montags nach Allerheiligen, 1454 den Predigermönchen des obern Klosters zu Freiberg 1 Schock neuer Groschen jährlichen Zins, der auf dem Wasser zu Ziegra, die Schopau (Zschopau) genannt, haftete und den der Fischer, der das Wasser gepachtet hatte, entrichtete, dafür das Kloster in der Kapelle der Honsberge eine ewige Lampe halten sollte 50) . Letzterer ward 1485 mit dem Dorfe Technitz nebst der Kirche und dem Altarlehn daselbst vom Burggrafen zu Leisnig belehnt 51) Ebenderselbe hatte von dem Stifte Meißen das ganze Dorf Weitschenhayn mit seinen Zugehörungen und 1 Hufe in Marschwitz in Lehn und erhielt von demselben jährlich 17 Schock, 50 Gr. 8 Heller 46½ Schfl. Korn neues Maaß, 12 Schfl. Erbsen, 41 Schfl. und 1 Vtl. Hafer, 12 Schock und 10 Eier, 1 Tonne Wagenpech oder Schmiere 52) . Joh. v. Honsberg borgte am Dienst. nach Franciscus 1512 von dem Stifte Meißen 140 fl. und verschrieb dafür 7 Rfl. jährl. Zinsen auf 2 Bauerngüter in Albertitz und Ibanitz. Im J. 1514 borgte er 200 Rfl. und verschrieb 10 Rfl. Zinsen auf die Dörfer Ibanitz und Litzschnitz. Hanns Dietr. v. Honsberg, 1557 Stachius v. Honsberg gegen 1572 53) . Hanns v. Honsberg. Dessen Tochter, Margaretha, heirathete den 12 Nov. 1582 Hanns Georg v. Schönberg, zu Schönau, Obersteuereinnehmer, der 1549 geboren war und 1618 starb 54) . Anton v. Wallwitz, um 1604, der in seiner Jugend nebst seinen Brüdern, Sebastian und Johann, das opus bibliorum Regium in 8 Theilen, das er für 125 fl. erkauft und schon hatte binden lassen, der Freiberger Bibliothek schenkte 55) . Caspar v. Schönberg, gegen 1630, Caspar Heinr. v. Schönberg, Caspar Joachim von Schönberg, 1671. Hanns Dietr. v. Metzsch, Capitainlieutenant. Friedr. Gottlob v. Metzsch, um 1720. Ernst Friedr. Gottlob von Metzsch, 1735 Hanns Gottlob Friedrich von Metzsch und dessen Bruder 56) , vor und nach 1805. unweit Schildau, ein Rittergut, hält 6 Ochsen, 7 Kühe, besitzt 8 Schfl. 1 Vtl. 1 Mtz. Garten-, 26
Schfl. Acker- 26 Schfl. 2 Vtl. Wiesen- 726 Acker, 66 Ruthen Holzland, 9 Teiche, übt die niedere Jagd aus. Das einzige dazugehörige Dorf, gleiches
Namens, enthält 30 Feuerstätte, als 3 Pferdnergüter, 9 Gärtner-, 14 Häuslerwohnungen, die Filialkirche von Schmannewitz, 2 Wassermühlen, davon die
Dammmühle, 1 Mahl-, Schneide- und Oelmühle in sich vereinigt, 1 Windmühle, 1 Gemeindehaus mit 152 Consumenten, 2 Pferden, 21 Ochsen, 34 Kühen, 9
Schfl. Garten, 151 Schfl. 3 Vtl. 3 Mtz. Acker-, 20 Schfl. 1 Vtl. Wiesen- und 13 Schfl. 3 Mtz. Holzland, nebst dem Kirchhofe nach ½ Schfl. Es hat 6
Spann-, 6 Magazin- und 6 Marschhufen. Die Schocke gehören zum Leipziger Kreise. Von Auswärtigen besitzen die Folgenden verschiedene, unter des
Ritterguts Gerichtsbarkeit liegende, Holztheile. Gegen 20 Schfl. die Fr. Stadtricht. Frieder. Erdm. Hoffmann, zu Oschatz; 1 Schfl. 2 Vtl.
Fleischer in Burkertshayn; 1 Schfl. Stein in Sitzenroda, 18 Schfl. 3 Vtl. die Gräfl. Bünauischen Erben zu Mutzschen. Der erste bekannte Besitzer
ist Diertrich v. Schleinitz auf Hof, Johannishausen und Bornitz. Er wird in der, im J. 1617 aufgesetzten, Schmannewitzer Pfarr-Matrikel als
Gerichtsherr zu Ochsensaal aufgeführt. Ihm folgte Hanns v. Schleinitz, auf Hof, der daselbst 1660 starb. Zu Anfange des vorigen Jahrh. besaß es
der Kammerherr Christoph Siegmund von Holzendorf, aus Thalwitz, Möllbitz, Bunitz etc. Er ward am 1. Sept. 1671 in Thalwitz geboren. Sein Vater,
Christian Siegmund v. Holzendorf, war Kammerherr und Amtshauptm. zu Eilenburg und Düben und seine Mutter, Anna Elisabeth, eine geb. v. Arnim, aus
dem Hause Pretzsch. Am 20. Juni 1694 vermählte er sich mit Fräul. Agnes Christianen, Heinrichs v. Schönberg, auf Maxen und Bernstein, Hof- und
Justitien-Raths, einzigen Tochter. Als diese am 24. Apr. 1696 starb, so verheirathete er sich zum zweiten Male mit Fräul. Hedwig Sophia, Gotthelf
Friedrichs v. Schönberg, auf Lockewitz, Biberstein und Trebitz, Sächs. Geheimen-Raths, Appellations- und Consistorial-Präsidenten, auch
Ober-Steuer-Directors Tochter und starb in Dresden am 26. Apr. 1715. Sein einziger, in der zweiten Ehe gezeugter Sohn, Gotthelf Siegmund v.
Holzendorf erbte nebst Thallwitz auch Ochsensaal
57)
. Auf ihn folgte gegen 1717 Ernst Friedrich von Döring, auf Börln, auf diesen wieder Gottfr. Siegm. v. Holzendorf, Kammerjunker, dann Geh.-Rath
Gotthelf Adolph Graf v. Hoym, auf Dreyßig, Gleine, Thalwitz, Guteborn, Ruhland,Arnsdorf, Biehla, Grünewald, Sella, Churs. wirkl. Geh. Rath
und Gesandter an dem k. k. Hofe zu Wien. Er verrichtete am 25. Nov. 1777 auf dem Schlosse zu Bautzen, weil er keinen männlichen Leibeserben hatte,
den sogenannten Vorritt, dessen Beschaffenheit und Absicht Carl Wilhelm August Hering, Oberamts-Advocat in Bautzen, in einer Abhandlung über
einige Lehns-Privilegia des Markgrafenthums Oberlausitz, besonders über das Privilegium des Vorritts in Quart, näher beschreibt, wovon in
Miscellan. Saxon. Th. II, S. 370 f. und Th. 12, S. 2 f. ein Auszug befindlich ist. Jetzt Louise Henriette Fürstin von Reuß-Ebersdorf, geb. v.
Hoym, des vorgedachten Gotthelf Adolph Grafens v. Hoym Tochter. in Urkunden Slawschitz, wird in Groß- und Kleinschlatitz getheilt. Großschlatitz war ehemals nebst dem
Vorwerke Berntitz bei Mügeln dem Bischoff zu Meißen, Johann von Haugwitz, zuständig
58)
. Es gehörten dazu einige Einwohner von Glossen, Schleben und Sehlitz, mit den Erbgerichten und der Lehn. Das Amt Oschatz aber hatte die
Obergerichte über dieselben im Dorfe und Felde. Allein Churfürst August überließ dem genannten Bischoff die Obergerichte auf beiden Vorwerken und
der Wüstung Beyersdorf
59)
mittelst Rescripts vom 8. Sept. 1568, bis auf Wiederruf und der Bischoff stellte unterm 13. Sept. d. J. einen Revers darüber von sich. Diese
beiden Vorwerke wurden mit 2 Ritterpferden verdient, die aber dem Bischoffe auf seine Lebenszeit erlassen wurden. Nach des Bischoffs Tode kamen
die Vorwerke nebst dem Amte Mügeln, worunter sie jetzt gehören, an den Landesherrn, der sie nebst dem genannten Amte 1662 dem Geheimen-Rathe
Herrmann v. Wolframsdorf, verkaufte. Die Vorwerke kamen jedoch hernach wieder an die Churf. Kammer. Das andere Vorwerk Kleinschlatitz ward mit
einem Ritterpferde verdient. Dazu gehörten von Sehlitz, im Amte Mügeln, dem auch die Erbgerichte zustehen, 3 Gärtner und 4 Magazinhufen, worüber
das Amt Oschatz die Obergerichte hat und von Kleinschlatitz selbst 4 Drescher mit 70 vollen, 70 decrem. Schocken und 11 Gr. 1 Pf.
Quatember-Beitrag. Beide Theile müssen noch jetzt dem Amte Oschatz Folge und Dienste leisten und Sehlitz auch die Hufengelder, die von jeder Hufe
jährlich 3 Thlr. 12 Gr. und von 4 Hufen vierteljährig 3 Thlr. 12 Gr. betragen, ins dasige Rentamt entrichten. Joh. Georg Wetzig daselbst giebt
dahin noch besonders 2 Gr. Erbgatterzins von einer halben Hufe zu Mehdebach
60)
. Dies Gut Kleinschlatitz war 1716 nach einem commissar. Anschlage auf 13.806 fl 7 Gr. 11 Pf. gewürdert und hatte nach demselben 9 fl. 19 Gr. an
Geldzinsen, 61 Schfl. 1 Vtl. 1½ Mtz. Zinshafer, 2 Vtl. Erbsen, 61 Schfl. 1 Vtl. 1½ Mtz. Korn, 4 fl. 1 Gr. 10 Pf. zinsbare Stücken, 16 f. 10 Gr. 6
Pf. Frohndienste; 150 Schfl. getriebenes, dreiartiges Feld, jedoch ohne Ausmessung, ohngefähr gegen 150 fl. jährlichen Nutzungsertrag, an Teichen
6000 fl., an Obst- und Krautgärten 1500 fl. Als die ersten bekannten Besitzer kann ich anführen die Brüder Petrus, Urmannus, Ludwig v. Canitz, um
1390, Dietrich, Peter, Christoph und Hanns v. Canitz, gegen 1440, Peter und Heinrich v. Canitz, um 1485, Hanns v. Canitz, auf Gröppendorf, 1552,
Balthasar von Canitz, 1586, der den 29. Apr. 1620 starb und Moriz v. Canitz, 1657
61)
. In der Folge der Zeit kam es an die Kön. Rentkammer. In Sehlitz wurden am 31. October 1816 einige Güter und am 9. Dec. d. J. Abends in der 8ten
Stunde abermals 2 andre Güter und 1 Haus vom Feuer zerstört. Diese wurden, nachdem der Pfarrer zu Strehla seit länger als 200 Jahren die Erbgerichtsbarkeit über Kleinrügeln, einen Theil von Oppitzsch und über 1 im Pfarrhofe zu Strehla eingebautes Haus ausgeübt hatte, durch hohen Befehl vom 21. Nov. 1768 für amtssäßig erklärt. Kleinrügeln besteht aus 26 Feuerstätten, als 3 Pferdner-, 10 Gärtner-, 12 Häuslerwohnungen und 1 Gemeindehaus, mit 109 Menschen, 6 Pferden, 19 Ochsen, 32 Kühen, 9 Schfl. 2 Vtl 3½ Garten-, 243 Schfl. 3 Mtz. Acker, 0 Schfl. 3 Mtz. Wiesen-, 5 Schfl. 3 Mtz. Holzland u. 1 Anger von 2 Mtz. nebst 482 vollen gangb. Schocken, 2 Thlr. 17 Gr. Quatember-Beitr., 4½ Spann-, 7 Magazin- und 8 5/8 Marschhufen. In Oppitzsch gehören zu den gedachten Pfarrgerichten, 2 Hufengüter, mit 12 Consumenten, 2 Pferden, 4 Ochen, 11 Kühen, 3 Vtl. 2 Mtz. Garten-, 72 Schfl. Acker-, 8 Schfl. 3 Vtl. Wiesen- und 1 Schfl. 3 Vtl. Holzland. 1) Die Schicksale des Guts zur Zeit des dreißigjährigen Krieges berichtet der erste Theil, oben, und die 1529 aufgelegte Türkensteuer ebenfalls. zurück 2) Bei der summarischen Angabe der Schafe sind hier und nachher die Knechtsschafe mit eingeschlossen, die Lämmer hingegen ausgeschlossen. zurück 3) Erster Theil, oben zurück 4) Ueberhaupt mag zur richtigen Beurtheilung der folgenden Nachrichten die Bemerkung hier stehen, daß in der Angabe der Feuerstätte eines Dorfs die Rittergutsgebäude niemals mit inbegriffen sind. zurück 5) erster Theil, oben zurück 6) In der Vererbungsurkunde Nr. 31 wird das Gut ein Vorwerk genannt., ein Merkmal, daß es ursprünglich, sowie die beiden Vorwerke in Altoschatz, das Gut eines freien Ackersassen (militis agrarii) oder Ritters der dritten Ordnung, siehe oben, gewesen, das aber nachher, als dergleichen Ackersassen in die Stadt darum zogen, weil sie sich lieber Bürger als Freie nennen ließen, einen andern Besitzer überlassen worden ist. zurück 7) Mehrere Nachricht von dieser Familie giebt das Epitaphium, das ihr auf dem Kirchhofe zu Altoschatz errichtet worden ist. zurück 8) Da die alten Schanzen sonst auch Burgen genannt werden, so würde es vielleicht nicht so ganz ohne Grund sein, wenn man annehme, daß das Berggut in ältern Zeiten das Burggut, weil es nahe an den Schanzen lag, geheißen habe. Die Verwechslung der Wörter Berg und Burg war sonst sehr gewöhnlich, wovon die Geschlechtsnamen derer von Schönberg Beispiel sind, denn diese schrieben sich sonst Schönburg, wie die Grafen von Schönburg noch thun. zurück 9) siehe oben zurück 10) Erster Theil oben, Was ich von dem ersten Besitzer von Altoschatz gesagt habe, gilt auch von den nachfolgenden Amtssassen. zurück 11) Dieser in dem ältesten Oschatzer Stadtbuche befindliche Vertrag ward zu Oschatz am vierten Tage mach dem Sonntage Domine ne longe (Palmarum) den 1. April 1339 errichtet. zurück 12) Das Original auf Pergament befindet sich in dem Oschatzer Raths-Archiv, lit. G. n. 4 und ist abgedruckt in analectis Saxon. Th. I, S. 117-119. zurück 13) Der landesherrliche Gunstbrief, den das Oschatzer Raths-Archiv lit. I. n. 8 verwahrt, beweist zugleich, daß Albinus in der Meißner Land-Chronik S. 348 und Canzler in tableau historique de l'electorat de Saxe pag. 256 das Gut Altoschatz mit Unrecht dem Geschlechte von Oßa zuschreiben. Bald wird noch ein zweiter Beweis folgen. zurück 14) Die Schrift darüber ist in dem Oschatzer Raths-Archiv lit. F. n. 10. Man vergleiche den ersten Theil oben. zurück 15) oben in der Anmerkung 16) zurück 16) In Schoettgens Historie der Stadt Wurzen S, 712 und in einer Amtsschrift, die Ritterdienste derer von Adel im Amte Oschatz aus jenen Zeiten betreffend. zurück 17) Im ersten Theil oben. Dieser Leichenstein beweiset, eben sowohl, wie der oben unter 13) angeführte Gunstbrief, daß nicht das Geschlecht von Oßa, sondern das von Nossen Altoschatz besessen habe. zurück 18) man sehe oben zurück 19) oben Ebendas. zurück 20) Der Adjudications-Schein ward den 3 Novbr. 1652 ausgestellt und die Confirmation erfolgte den 27. Januar 1653. Beides befindet sich in Abschrift in des Amts Oschatz Kauf- und Handelsbüchern, Vol. I b F. 225 squ. zurück 21) S. M. Zießlers Fortsetzung der von Fiedlern angefangenen Mügelner Chronik, S. 51 zurück 22) Mehrere Lebensumstände von ihm, sind schon im ersten Theile oben und in diesem zweiten Theile oben beigebracht worden. zurück 23) Erster Theil oben zurück 24) Ebedas. zurück 25) Ebendas. zurück 26) Jene Zinsen wurden also verwendet: 5 fl. erhielt das Kloster zu St. Afra zur Feier der Feste de facie Salvatoris et de compassione b. Mariae virginis. Die übrigen 5 fl. bestimmte man der Domkirche zu dem Jahrgedächtniß und den Seelenmessen, die für den Vikar Vinc. Rodis, seine Aeltern, Brüder, Schwestern und für alle aus seinem Geschlechte sterbenden Personen gehalten wurden. Dieser Zinskauf stand auch in Schoettgen. et Kreysig, scrippt. Tom. II p. 136, 140, 143, 146. zurück 27) Die Erben setzten diese Zinsen zur Feier des Jahrgedächtnisses ihres Erlösers in der Kirche zu St. Afra aus. Schöttgen. I c Tom. II, p.140. Dergleichen Stiftungsgelder hießen distributiones quotidianae, oder Präsenz-Gelder, weil sie nur unter die gegenwärtigen Domherren, welche die Feier der Jahrgedächtnisse abwarteten, vertheilt wurden und sind also von den Präsenz-Geldern, welche ein Neuaufgenommener zahlen mußte, verschieden. I.C. Boehnii dies. de eccl. rath. et colleg. capiadis, sub praes. Hommel. Lips. 1771 S. 18 Boehmeri lus eccles Protest. Tom. II, p. 249 zurück 28) Der Vergleich wird aufbewahrt in dem Oschatzer Raths-Archiv, lit. F. n. 7. Man sehe auch den ersten Th. oben. zurück 29) Diese und die vorher ausgestellten Verschreibungen wurden wieder eingelöst und gelangten im Original an den Rath zu Oschatz, der sie im Archiv lit. BB n. 1. aufbewahrt. zurück 30) Schöttgens Beschreibung der Stadt Wurzen im Anhange S. 18. Nach dieser Urkunde sind den beiden Brüdern von Fichtenberg auch die Obergerichte über Goselitz in eben der Maaße, wie sie solche über Grellenhayn gehabt haben, zugestanden worden, nämlich in den Zäunen des Dorfs und Vorwerks; dahingegen die Gerichte außerhalb der Zäune und auf den Feldern dem Landesherrn gehören. Hiermit stimmt auch Registr. feudorum eccles. Misn. in Schöttgens Wurzner Geschichte, im Anhange S, 40 überein. Ueberdies besagt noch das oben angeführte Rescript von 1650, daß dem Rittersitze die Obergerichte auf des Ritterguts eigenen und allen dazu gehörigen Feldern zuständen. Ob das Amt diese Gerechtsame noch habe, vermag Jahn in seiner Beschreib. des Amtes Oschatz (s. 46 u. 49) nicht zu entscheiden. zurück 31) In einer Schrift unter dem Titel: Geister und Gespenster, in einer Reihe von Erzählungen dargestellt. Ein nothwendiger Beitrag, zu des Hofraths Jung, genannt Srilling, Theorie der Geisterstunde. Erster Band, Basel, 1810. Die obige daraus genommene Erzählung ist die zehnte und steht S. 53 f. Sie führt die Ueberschrift: Der heilige Antonius spukt in einem Dorfe. Sie ist auch eingerückt in den Oschatzer Erzähler von 1802. St. 30. zurück 32) Nach einem kommissarischen Anschlage von 1659 besteht das Rittergut aus 219 Ackern, 50 Ruthen Feld, 115 Ackern, 68 Ruthen Wiesen, 6 Ackern, 54 Ruth. Teichen, 59¾ Ackern, 27 Ruthen Holz, 19¾ Ackern, 57 Ruthen Grten. zurück 33) Siehe oben zurück 34) Königs Adelshistorie, Th. II. S. 1142-1145 zurück 35) Siehe oben zurück 36) Horns Leben Friedrichs des Streitbaren, S. 643 zurück 37) Sein Lebenslauf it M. J. Rößlers auf ihn gehaltener und 1690 gedruckter Leichenpredigt beigefügt. zurück 38) Curiositäten Cabinet d.a. 1765, S. 191 zurück 39) Dietmanns Priesterschaft in dem Churfürstenth. Sachsen, B. V, S. 685 zurück 40) Kreyßigs Beiträge zur Sächs. Gesch. Th. I, S. 26 zurück 41) siehe oben zurück 42) Erster Theil oben zurück 43) Schöttgens diplomat. Nachlese, Th. 2, S. 223 zurück 44) Unter diesem Namen kommt es in einer in Schöttgen. scrippt. rer. gem. tom. II, p. 364 angeführten und in adventu Domini, 1458 ausgestellten Urkunde vor, deren Inhalt dahin geht, daß Georg von Honsberg das Dorf Rossau das Vorwerk und Dorf Nimmerich mit dem Sitze, das Dorf Technitz u.w. von dem Burggrafen zu Leisnig in Lehen habe. So wird auch bei Schöttgen am angef. Orte p. 568 angemerkt, daß Dietrich und Georg von Honsberg, Rossau, Nimmeritz und die Mühle zu Technitz in Lehn bekommen haben.> zurück 45) Die Urkunden werden unter den Besitzern von Schweta angeführt werden. zurück 46) Siehe oben Nr. 18 zurück 47) Schöttg. scrippt rer. germ. tom. II, p. 207 zurück 48) Ebendas. p. 209, desgl. Merkenii scrippt. rer. german. tom. pag. 1078 zurück 49) Im Repertor. des bischöffl. Meißner Archivs, Nr. 208. zurück 50) Diese Urkunde ist abgedruckt in der Samml. verm. Nachrichten zur Sächs. Geschichte B. III. S. 11, 75, 74. Mehrere Nachricht von diesem Geschlechte enthält das Alte aus allen Theilen der Gesch. B. II, S. 332 f. zurück 51) Schöttgen. scrippt rer. germ. tom. II, p. 364, 568 zurück 52) Schöttgen hat in seiner diplomat. Nachlese, Th. 5, S. 394 f. eine Urkunde eingerückt, darin Kaiser Heinrich III. XVI. kalend Martii 1090 der Kirche zu Meißen ein Dorf Wisca am Flussa Jahna im Lande Daleminzien und in der Grafschaft Marggr. Heinrichs gelegen, zugeeignet hat. Könnte man dieses Wisca, wie mehrere gethan haben, für Weitschenhayn annehmen, so sähe man den Grund ein, warum Weitschenhayn beim Stifte Meißen zur Lehn geht. zurück 53) Schöttgens Historie der Stadt Wurzen S. 684 zurück 54) Analecta Saxon, d. a. 1766, S. 9 und Königs Adelshistorie, P. II p. 1006. zurück 55) Mollers Freiberger Chronik, Th. I. S. 131 und Königs Adelshistorie, Th. II. S. 1200 zurück 56) Von ihnen starb Joh. Ernst Siegm. von Wetzsch, Königl. Preuß. Oberster von der Armee und Ritter des Verdienstordens am 10. Mai 1812 im 74 Jahre. zurück 57) Obige Nachrichten sind aus den beiden Lebensläufen genommen, die den auf den Tod des Kammerherrn v. Holzendorf und seiner zweiten Gemahlin gedruckten Gedächtnißpredigten beigefügt sind. Man vergleiche auch Königs Adels-Lexikon Th. II., S. 550-560. zurück 58) Schlatitz kaufte Bischoff Dietrich von Schönberg 1467 von Ludwig von Canitz auf Zschorna, Berntitz aber Bischoff Casp. von Schönberg 1455 von Joh. v. Seylitz für 250 Nßo und vereinigten beide mit dem Stifte Meißen. Schöttgens Histor. der St. Wurzen, im Anh. S. 18 zurück 59) Siehe oben Nr. 4 zurück 60) Siehe oben Nr. 22 zurück 61) Diese genealogischen Nachrichten sind aus Königs Adelshistorie, Th. II. S. 303-305 und aus andern Schriften, das Amt Oschatz betreffend, entlehnt. zurück |
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