15.
Oktober
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Das „Neuigkeits
Welt-Blatt“ aus Wien berichtete am 15. Januar 1875 aus dem
Gerichtssaal:
Ein Gotteslästerer verurheilt. Vor Kurzem findet vor dem
Bezirkgsgerichte Oschatz die zweitinstanzliche Verhandlung gegen den
fünfundsiebzigjährigen Ludwig W. wegen Gotteslästerung, begangen durch
das Leugnen des Wundern der Auferstehung Jesu, statt. W. ist im
Leisniger Gerichtsamt bereits fünfmal vernommen worden, er reichte an
das Oschatzer Bezirksgericht eine umfassende Verteidigungsschrift ein.
Dieses erkannte an, daß von den sechs bis acht als Lästerungen
denunzierten Stellen nur eine einzige aufrechtzuerhalten sein könne. Das
Bezirksgericht verwies die Akten und die weitere Fortsetzung der
Untersuchung an das Leisniger Amt mit dem Anspruche, einen Bescheid zu
fassen und ihm W. zu eröffnen. In dem Überweisungs-Erkenntnisse war
ausdrücklich gesagt: "Da voraussichtlich, auch wenn der Angeklagte
verurtheilt werden sollte, doch nur die Strafe in Gerichtsgefängnis
bestehen könnte, so überweißen wir" . Das Leisniger Gerichtsamt aber
erkannte, das höchste Strafmaß, nämlich vier Monate. Das Oschatzer
Bezirksgericht legte es ganz in die Hände des Leisniger Gerichtsamte, W.
klagfrei zu sprechen, dieses aber griff verdientermaßen nach dem
höchsten Strafmaße. |